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thore9
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 48
Wohnort: 41849 Wassenberg
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Verfasst am:
05.07.2007, 11:31 |
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Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir hier eure Praxiserfahrungen berichten:
Ich lese bisher immer, das man dem EVU den eingespreisten Strom monatlich in Rechnung stellen muss.
Jetzt frage ich mich, ob dieser Papierkram überhaupt sein muss.
Von meinem EVU bekomme ich doch demnächst (sobald die Anlage arbeitet) eine monatliche Abschlagszahlung überwiesen.
Zusätzlich melde ich zum 31.12 den genauen Zählerstand und das EVU kann eine genaue Jahresabrechnung erstellen und ggf. Nachzahlen.
Warum muss ich jetzt noch monatliche Rechnungenschreiben?
Für meine monatliche Umsatzsteuermeldung muss ich aufgrund der "IST-Besteuerung" doch eh nur die Beträge melden, die "physich" auf meinem Konto angekommen sind.
Ergänzend stellt sich die Frage, wenn ich monatlich eine Rechnung schreibe, kann/muss/sollte ich dann auf die Abschlagszahlung verzichten und mich monatlich genau "auszahlen" lassen?
Oder muss ich die genaue Abrechnung mit der Abschlagzahlung verrechnen? Das würde im Winter ja ggf. "Minusrechnungen" produzieren
Fragen über Fragen , ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich.
Danke Harald |
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Verfasst am:
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jogi77
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.08.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Freiburg im Breisgau
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Verfasst am:
05.07.2007, 11:50 |
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Also ich hab Anfang des Jahres eine Rechnung über die 3 Montate die ich letztes Jahr schon produziert habe geschrieben und darin die Abschlagszahlung für dieses Jahr festgelegt. Die wird nun monatlich brav überwiesen.
Am Ende diesen Jahres das selbe wieder, Zählerstand ablesen, ausrechnen was ich vom EVU bekomm, bezahlte Abschlagszahlungen abziehen und ausrechnen was mir noch zusteht. Abschlagszahlung für's nächste Jahre ausrechnen oder festlegen.
Ne Monatliche Rechnung artet ja in Arbeit aus.....  |
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1400
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
05.07.2007, 13:03 |
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Hallo,
alles ist möglich, kommt einfach darauf an was man will.
Das EVU errechnet den Jahresbetrag nach einer Formel in Abhängigkeit der Leistung der Anlage und des Standortes.
Dann kommt es darauf an ob man eine jährliche, quartalsweise oder Monatliche Zahlung haben möchte - demnach werden entsprechende Anteile des Jahresbetrages als Abschlagszahlungen ausgezahlt.
Nun kann es ja sein, das man wegen Nachführung oder anderer Parameter einen deutlich höheren Ertrag glaubt zu erwirtschaftet und nicht auf die Jahresrechnung warten möchte sondern gleich richtige Beträge auf Konto bekommen will --> also monatliche Rechnungsschreibung mit entsprechenden Aufwand und schwankenden Beträgen. Hat aber den Vorteil, das bei einem verregneten Sommer man nicht mit einer Rückforderung rechnen muss.
Nach der ersten Jahresabrechnung werden die Abschläge aber wohl entsprechend angepasst - wie bei der normalen Stromrechnung auch. Je nach Lieferung gibt es dann halt eine Nachzahlung oder Rückforderung.
Bei Abschlägen braucht man natürlich keine monatlichen Rechnungen zu schreiben.
Wenn man Rechnungen schreibt, gibt es keine Abschlagszahlungen.
Sonnige Grüße
Harald |
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thore9
Stammmitglied

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Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 48
Wohnort: 41849 Wassenberg
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Verfasst am:
05.07.2007, 13:30 |
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danke für die zwei Antworten, und "ui, ein seltener Namensvetter"
Da ich mit einer durchschnittlichen Abschlagszahlung gut leben kann, werde ich wohl nur die Jahresrechnung machen.... (vielleicht nimmt mir das EVU das ja auch ab, wenn ich zum 31.12 den Zählerstand liefere....) |
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das399igste
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Verfasst am:
05.07.2007, 13:48 |
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| thore9 hat Folgendes geschrieben: |
"ui, ein seltener Namensvetter"
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So selten auch wieder nicht, nur nicht mehr modern
Es soll wirklich EVUs geben die solche Aufgaben gerne und ohne Probleme für den Lieferanten erledigen, andere nur gegen fürstliche Entlohnung und vertragliche Knebelung.
Sonnige Grüße
Harald |
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Zirkon
Vielschreiber


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Verfasst am:
12.09.2007, 09:33 |
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Um noch eine dazu passende Frage anzufügen:
Wenn man Abschlagszahlungen erhält, macht man die jährliche "Endabrechnung" dann auf den 31.12. oder jeweils auf Monatsende Anlageninstallation? Oder ist das nicht geregelt und steht jedem frei? (Wenn man erst in den "schlechten Monaten" ans Netz geht, müßte man ja sonst im ersten Jahr zurückzahlen). |
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thore9
Stammmitglied

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Beiträge: 48
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Verfasst am:
12.09.2007, 09:44 |
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Hallo,
da hast du zwei Möglichkeiten:
Entweder dem EVU eine Gesamtrechnung am 31.12.2007 vorschlagen, ohne Abschlagzahlungen. (monatlich wäre natürlich auch möglich)
Oder bei Abschlagszahlungen die Zahlungen abhängig von den zu erwarteten Resterträgen für 2007 niedriger ansetzen lassen als für 2008. Einfach mal mit dem EVU telefonieren. |
_________________ Inbetriebnahme am 20.08.2007
8,4kWp
48 Schüco S 175-SP-3
2x SMA SB3800
50°Dachneigung, 160° Ausrichtung
Solarlog 400e
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ochnoe
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Beiträge: 55
Wohnort: Hagen
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Verfasst am:
12.09.2007, 11:03 |
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Unser EVU will maximal auf 800KWh / KwP im Jahr den Abschlag bezahlen. Auf höhere Abschlagzahlen lassen Sie sich nicht ein. Die Anlage ist aber auf 900 gerechnet und das wird sie auch problemlos schaffen - selbst bei so einem meisen Sommer.
Insofern ist es für mich günstiger monatlich die Rechnung zu schreiben. Ab spätestens Mai (Dieses Jahr schon April) habe ich dadurch dann mehr eingenommen als die Abschlagszahlungen gesamt in dem Jahr ausmachen würden. Dann kann ich den ganzen Sommer über ein dickes + gegenüber dem Abschlag einfahren das dann zum Ende des Jahres wieder teilweise abgebaut wird. Zinstechnisch ein klarer Gewinn.
Gruss ochnoe |
_________________ 71 Schüco S 130 SP 2*24, 1*23
3 * Kaco Powador 2500 xi |
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das399igste
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Beiträge: 1400
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
12.09.2007, 11:22 |
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| Zirkon hat Folgendes geschrieben: |
Um noch eine dazu passende Frage anzufügen:
Wenn man Abschlagszahlungen erhält, macht man die jährliche "Endabrechnung" dann auf den 31.12. oder jeweils auf Monatsende Anlageninstallation? Oder ist das nicht geregelt und steht jedem frei? (Wenn man erst in den "schlechten Monaten" ans Netz geht, müßte man ja sonst im ersten Jahr zurückzahlen). |
Bitte unbedingt den §14, Abs. 6, Satz 3 EEG beachten:
| Zitat: |
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Verfügung zustellen.
Erläuterung des SFV:
Dies ist ein wichtiger Termin für jeden Anlagenbetreiber, insbesondere, wenn er seinen Einspeisezähler selber abliest. Dem Netzbetreiber muss bis dahin die Jahresschlussabrechnung vorliegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Vergütungsansprüche für den im Vojahr gelieferten Strom nicht mehr durchgesetzt werden. können.
Das Wort "Folgejahr" im Gesetzestext bedeutet das Jahr, welches auf die Einspeisung folgt. Siehe dazu auch die Begründung zu § 14, Abs. 6 .
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Demnach ist das Geschäftsjahr immer das Kalenderjahr.
Sonnige Grüße
Harald |
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das399igste
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Verfasst am:
12.09.2007, 11:28 |
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Hier wird überwiegend verbreitet, das, wenn man selber Rechnungen schreibt dieses monatlich tut.
Das Intervall liegt im eigenen Ermessen. Sollte einem der Aufwand für eine monatliche Rechnung zu groß sein kann man natürlich auch nur jeden zweiten Monat, pro Quartal oder Halbjahr eine Rechnung schreiben. Selbst die Jährliche Rechnung geht in Ordnung, Hauptsache die Ansprüche sind bis zum 28.2. 8 (Eingang beim EVU) des Folgejahres angemeldet.
Sonnige Grüße
Harald |
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Handbuch
Vielschreiber


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Wohnort: Suhl
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Verfasst am:
12.09.2007, 13:03 |
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Teilweise sperren sich auch EVU's gegen die Abschlagszahlung - so wie meins.
Da bleibt gar nix anderes übrig, als monatlich ne Rechnung zu schreiben.
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_________________ 9,52 KWp - am Netz seit dem 31.08.2007
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Dachneigung 39° - Ausrichtung 165°
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