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mwanton
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
21.08.2007, 17:34 |
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Moin zusammen,
im Rahmen von Verhandlungen mit einem potentiellen Dachverpächter kam seinerseits die Frage auf, wie denn ein Schaden (z.B. durch Sturm oder auch Feuer), der sowohl das Dach des Verpächters als auch die darauf befindliche PV Anlage des Betreibers in Mitleidenschaft zieht aus versicherungstechnischer Sicht genau zu beurteilen sei.
Also folgendes Szenario um es für mich als versicherungstechnischen Laien klar zu machen: Ich betreibe eine PV Anlage auf einem gepachteten Stalldach. Meine PV Anlage ist "allgefahrversichert" und ich habe eine Betreiberhaftpflicht abgeschlossen. Der Dachverpächter hat eine Gebäudeversicherung, die auch Sturm- und Feuerschäden mit einschließt.
Ein Sturm nimmt jetzt das Dach und die darauf befindliche PV Anlage runter.
Fragen:
1) Welche Versicherung haftet für was?
2) Kann es passieren, daß die Versicherungen sich gegenseitig die Bälle zuspielen und sowohl Verpächter als auch Betreiber im Regen stehen lassen (nach dem Motto: ohne PV Anlage hätte der Sturm die Anlage nicht vom Dach nehmen könnnen ...)?
Danke für Eure Antworten.
Gruß
mwanton |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
23.08.2007, 20:14 |
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mwanton
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
24.08.2007, 10:10 |
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Hallo Rosa,
ich bin gespannt auf Deine Antwort.
Danke & Gruß
mwanton |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
24.08.2007, 13:42 |
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| mwanton hat Folgendes geschrieben: |
1) Welche Versicherung haftet für was?
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Grundsätzlich reguliert die Elektronikversicherung versicherte Schäden an der PV-Anlage oder deren versicherte Bestandteile + den daraus folgenden Ausfall gem. der Bedingungen.
Die Gebäudeversicherung reguliert Schäden am Gebäude oder dessen Bestandteile im Rahmen der versicherten Gefahren. In der Regel (F, L, St/H).
Die Betreiberhaftpflicht reguliert versicherte und berechtigte Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten (z.B. Vermieter des Daches), welche aus dem Betrieb/Besitz einer PV-Anlage hervorgehen.
| mwanton hat Folgendes geschrieben: |
2) Kann es passieren, daß die Versicherungen sich gegenseitig die Bälle zuspielen und sowohl Verpächter als auch Betreiber im Regen stehen lassen (nach dem Motto: ohne PV Anlage hätte der Sturm die Anlage nicht vom Dach nehmen könnnen ...)?
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Eine echt interessante Frage, welche in der Form auch noch nicht gestellt wurde. Ich werde nun etwas ausholen müssen.
Wie schon oben erwähnt, begleicht die Photovoltaikversicherung Schäden durch Gefahren, die unvorhersehbar, von außen, auf die Anlage einwirken (Sturm, Hagel, Vandalismus, Tierverbiss, Diebstahl etc.). Nehmen wir mal den von Dir angesprochenen Fall eines Sturmschadens (Anlage wird durch Sturm teilweise weggerissen und reißt das Dach auf).
Der Schaden an der Photovoltaikanlage wird gem. der Bedingungen ersetzt. Das beschädigte Dach sollte Sache der Gebäudeversicherung sein, hier ist jedoch eine Lücke, zumindest sehe ich es so.
Denn z. B. die VGB2000, sagen folgendes aus:
2. Versichert sind nur Schäden, die entstehen
a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen (siehe § 1),
b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen
(siehe § 1) wirft,
c) als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) an versicherten Sachen (siehe § 1) oder an baulich verbundenen Gebäuden.
Das Wörtchen „unmittelbar“ hat es in sich, da der Sturm ja nicht unmittelbar auf das Gebäude, sondern auf die Photovoltaikanlage eingewirkt hat. Ich rief also einige Gebäudeversicherer an und schilderte das Schadenbeispiel. Die telefonische Aussage war, dass der Schaden am Dach reguliert wird, doch zu einer schriftlichen Zusage wollte sich keiner der Mitarbeiter in den Schadenabteilungen hinreißen lassen.
Grundsätzlich kann ich folgende Vorgehensweise empfehlen:
1. Den Gebäudeversicherer schriftlich informieren, dass eine PV-Anlage installiert wird/wurde und diese über eine PV-Versicherung versichert wird/wurde.
2. Den Gebäudeversicherer schriftlich auf Folgeschäden (wie im Beispiel) ansprechen und Schutz bestätigen lassen (sicher ist sicher).
3. Photovoltaikversicherung abschließen
4. Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen
Sicherlich kann es vorkommen, dass sich die Versicherer gegenseitig den Ball zuspielen. Wenn z. B. Deine Anlage ein Feuer verursacht hat. Dann wird die Gebäudeversicherung erst mal zahlen und Regressansprüche geltend machen. Da kommt dann die Betreiber-Haftpflichtversicherung ins Spiel, die hoffentlich über ausreichende Deckungssummen (Personen-, Sach-, Vermögens-, Mietsach-, und Almälichkeitsschäden) verfügt.
Wenn das Gesamt-Versicherungskonzept stimmt, sollte es keine Lücken geben.
Gruß
rosa
P.S.: Die Condor und VHV Versicherungen für Photovoltaikanlagen haben schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind, als Deckungserweiterung eingeschlossen (max. 5.000 bzw. 15.000 EUR). |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaik-Versicherung <--- |
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mwanton
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
26.08.2007, 19:50 |
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Danke Rosa für die ausführliche Anwort und das empfohlene Vorgehen. Wenn es soweit kommt, werde ich dem Dachbesitzer entsprechend nahelegen, daß er seine Gebäudeversicherung von der PV Anlage informiert und sich für Schäden, die an seinem Gebäude entstehen, eine Deckungszusage geben läßt.
Gruß
mwanton |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
27.08.2007, 18:54 |
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