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kuebler-spedition
Neu hier

Info: Interessent
Angemeldet: 26.06.2007
Beiträge: 9
Wohnort: 74523 Schwäbisch Hall
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Verfasst am:
02.07.2007, 10:29 |
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Hallo,
an einer bestehenden Lagerhalle würden wir gerne an einer zum Süden ausgerichteten Fassade (105 m lang) zwei Reihen Photovoltaikmodule aufgeständert anbringen. Sie soll zur Beschattung eines Lichtbandes dienen. Ich habe mal ein Bild davon zugefügt:
Kann mir jemand sagen, ob man hiefür wohl die 5 Cent höhere Vergütung bekommen wird?
Darüber hinaus würde ich gerne wissen, warum der Ertrag einer solchen Anlage niedriger ist?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Harald |
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Verfasst am:
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solkraft
Stammmitglied


Info: Großhändler
Angemeldet: 19.07.2006
Beiträge: 75
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
02.07.2007, 10:35 |
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Ja, Du erhälst hier die höhere Einspeisevergütung da Fassadenanlage ! ... Wie kommst Du darauf das die Erträge niedriger sind ?? 30° Süd sind 30° Süd egal ob auf dem Dach oder an der Fassade .... |
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kuebler-spedition
Neu hier

Info: Interessent
Angemeldet: 26.06.2007
Beiträge: 9
Wohnort: 74523 Schwäbisch Hall
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Verfasst am:
02.07.2007, 10:46 |
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danke Solkraft,
ich habe mir schon viele Beiträge zu dem Thema durchgelesen und da stand, das eine Fassadenanlage weniger Ertrag bringen würde, aber wohl dann doch nur bei den senkrechten Versionen. |
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astrafahrer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 518
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Verfasst am:
02.07.2007, 11:52 |
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| kuebler-spedition hat Folgendes geschrieben: |
| das eine Fassadenanlage weniger Ertrag bringen würde, aber wohl dann doch nur bei den senkrechten Versionen. |
Richtig, da dann die Ausrichtung der Module zur Sonne nicht optimal ist. |
_________________ Grüße
Dieter
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- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/ |
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eifel-solar.de
Fleißiges Mitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 462
Wohnort: Eifel
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Verfasst am:
02.07.2007, 12:01 |
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Hallo,
solkraft und kuebler-spedition!
| solkraft hat Folgendes geschrieben: |
| Ja, Du erhälst hier die höhere Einspeisevergütung da Fassadenanlage ! |
Theoretisch ist die Aussage richtig, weil:
| Zitat: |
Nach Satz 2 erhalten gebäudeintegrierte Fassadenanlagen einen weiteren Bonus, der sich einerseits durch die höheren Stromgestehungskosten und anderseits durch die Intention rechtfertigt, einen Anreiz zur Nutzung des insoweit besonders großen Potenzials zu setzen.
Missbrauch soll dadurch vorgebeugt werden, dass vorausgesetzt wird, dass die Anlagen wesentlicher Bestandteil des Gebäudes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Anlage eine Funktion für das Gebäude übernimmt, die an sonsten anderweitig gewährleistet werden müsste. So fallen Fassadenelemente, die anstelle einer andersartigen Verkleidung den Abschluss der Gebäudehülle bilden ebenso unter die Regelung, wie aktive oder passive Verschattungselemente, selbst wenn diese nicht senkrecht sondern in einer Schräge zur Wand montiert sind. Die Definition des Gebäudes in Satz 3 ist der Musterbauordnung entnommen. Sie ist dabei im Hinblick auf Sinn und Zweck der Regelung weit zu verstehen, so dass insbesondere auch sogenannte Carports oder Überdachungen von Tankstellen vom Gebäudebegriff erfasst sind. |
Praktisch weigern sich viele EVU´s die Fassadenanlagen als solche anzuerkennen und den `Fassadenbonus´ zu gewähren, meistens mit der Begründung, das diese - bei nachträglichem Anbau - nicht mehr wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen sei, da das Gebäude auch ohne Anlage als solches (bereits fertiges Gebäude) besteht.
Unsere Anlage ist davon betroffen, bekannte Forenmitglieder haben das gleiche Problem - klagen sind anhängig - und wir stehen deutschlandweit mit vielen Betreibern in Kontakt, die genauso behandelt werden. Du solltest dich im Vorfeld also bei deinem EVU erkundigen.
Grüsse aus der Eifel:
Frank (eifel-solar.de) |
_________________ Fassadenanlage 2,96 kWp SSW, 45° MN
16 x Conergy E 185 P an Fronius IG 30 und
Aufdachanlage 5,28 kWp SSO, 40° DN
24 x Solon P220/6+/07 an SB 5000 TL HC
---------------------------------------------
Solarteur (R) und Fachhandel unweit des Nürburgrings |
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olliausbs
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 603
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Verfasst am:
02.07.2007, 12:59 |
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Jetzt kommt der Spielverderber:
Das Geld für einen Rechtsstreit gegen das EVU wegen derer Weigerung, eine aufgesetzte Fassadenanlage als integrierte Anlage anzuerkennen, ist rausgeschmissen.
Es steht doch ganz deutlich geschrieben: Wesentlicher Bestandteil des Gebäudes - da könnte man allenfalls drüber streiten, wenn eine Schuppenfassade wesentlicher gestalterischer Bestandteil des Entwurfes ist.
Aber drangeklatscht an eine Halle, die auch ohne konnte und kann...
Das Gesetz ist so in Ordnung und man kann es so hinnehmen, ohne daß es weh tut. Daran rumzubiegen halte ich für Energieverschwendung.
Olli |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 756
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
02.07.2007, 13:16 |
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kuebler-spedition
Neu hier

Info: Interessent
Angemeldet: 26.06.2007
Beiträge: 9
Wohnort: 74523 Schwäbisch Hall
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Verfasst am:
03.07.2007, 11:26 |
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So ich habe mal die Zeichnung auch an unser zuständiges EVU geschickt, die EnBW. Die haben mir folgendes geantwortet:
| Zitat: |
vielen Dank für die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Soweit es hieraus ersichtlich ist, kann von der Anordnung her, für die für die Verschattung verwendeten Module, der Fassadenbonus gewährt werden.
Es wurde davon ausgagangen, dass das Lichtband in Richtung Süden ausgerichtet ist und sich Räumlichkeiten, die beschattet werden müssen, dahinter befinden. Weiter ist die Beschattung in einer Höhe anzuordnen, dass auch ein Schattenwurf auf das Lichtband erfolgt. |
Hört sich doch soweit ganz gut an würde ich sagen.
Beste grüße
Harald |
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Max
Vielschreiber

Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 207
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Verfasst am:
17.08.2007, 21:26 |
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Tja in Schleswig-Holstein haben sich Mitarrbeiter eines seeeeehr großen
Energieversorgungsunternehmens darauf geeinigt Fassadenanlagen, die Ihrer Meinung nach nicht als eine solche nach BGB oder EEG einzustufen sind, gar nicht nach EEG zu vergüten, auch nicht mit der Dachvergütung !!!!
Aber man zeigt sich großzügig und ist doch bereit den Strom anzunehmen, allerdings zu freiverhandelbaren Preisen
Man könne ja klagen, wenn einem danach sei, wörtliche Aussage von dort.
EEG ??? §
Juristen sind sprachlos und ich erst !!!! |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 582
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Verfasst am:
18.08.2007, 23:02 |
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Tach
| Max hat Folgendes geschrieben: |
Tja in Schleswig-Holstein haben sich Mitarrbeiter eines seeeeehr großen
Energieversorgungsunternehmens darauf geeinigt Fassadenanlagen, die Ihrer Meinung nach nicht als eine solche nach BGB oder EEG einzustufen sind, gar nicht nach EEG zu vergüten, auch nicht mit der Dachvergütung !!!!
Man könne ja klagen, wenn einem danach sei, wörtliche Aussage von dort.
EEG ??? §
Juristen sind sprachlos und ich erst !!!! |
Ja und ?
Wenn die PV-Anlage nicht eindeutig nach EEG einzustufen ist , dann kann man beim EVU auch die Vergütung nicht über die EEG-Umlage
weiterreichen, und bevor man auf den Kosten sitzenbleibt, geht man lieber das kleinere Risiko ein und wartet ggfs auf ein Gerichtsurteil.
Wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus:
Von einer EEG-Webseite:
Schon in diesem Jahr haben die Energiekonzerne ihren Kunden mindestens 15% zuviel für die sogenannte EEG-Umlage in Rechnung gestellt
MfG |
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Max
Vielschreiber

Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 207
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Verfasst am:
22.08.2007, 22:42 |
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Moin Atommafia,
Gebäude ! Ein Haus ist ein Gebäude, nicht wahr ?!
EEG § 11 Satz2 An einem oder auf einem Gebäude....
davon abgesehen ist ein Gebäude zumindest eine bauliche Anlage.
Nunja, vielleicht habe ich das Haus vergessen zu erwähnen, jedoch ist die erhöhte Vergütung für eine Fassadenanlage die eine Sache und mit Sicherheit auch ein Punkt, der Diskussionen auslösen kann, jedoch die Vergütung ganz zu versagen, ist eine völlig andere Sache.
Dafür Gerichte bemühen und auf welches Urteil soll ich warten? Das PV Anlagen, die senkrecht an einem Gebäude angebracht worden sind die Gebäudevergütung erhalten ?! |
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