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sunshine-girl
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 40
Wohnort: Nienburg
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Verfasst am:
10.07.2007, 15:28 |
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Hallo Rosa,
derzeit bin ich auf der Suche einer Versicherung meiner geplanten PV Anlage.
Nach dem Studium der Infos auf deiner Seite, stellt sich mir die Frage." Welche Schäden können durch Leitungswasser bei einer auf dem Dach montierten Anlage entstehen?"
Feuer oder Blitz bzw Überspannung kann ich ja nachvollziehen...
Oder sind damit auch Schäden durch Löschwasser gemeint... ?
Gruß
Sunshine-girl
[edit admin] hab es vom eigentlichen thread getrennt, da es wohl doch zu einem eigenen Thema wird. |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
10.07.2007, 15:56 |
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Hallo sunshine-girl,
diese Frage wird häufiger gestellt. Auch Verkabelungen oder Bestandteile der Anlage, die z. B. im Keller installiert sind, gelten als mitversichert. Daher könnte ein Leitungswasserschaden schon realität werden.
Löschwasser ist kein Leitungswasser, was bestimmungswidrig aus dem geschlossenen Leitungswassersystem ausgetreten ist. Daher wird dies über die zus. versicherten Kosten auf Erstes Risiko eingeschlossen.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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cafe-lu
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.06.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am:
10.07.2007, 16:55 |
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Hallo Herr Rosanowske,
ich interessiere mich für die Photovoltaikversicherung der Condor Versicherung dort wird als eines der Kriterien ob die Anlage versicherbar ist, angegeben, dass diese auf einem Haus mit mindestens BAK II aufgebaut sein muss.
Mein Haus hat die FHG II (Fertighausgruppe) also ein Fertighaus Baujahr 2005 in Holzständerbauweise mit einem mineralischen Putz und einem Fundament und Keller aus Beton. Die Außenwand ist Feuerhemmend 30 ausgelegt mit fester Ziegel Dacheindeckung. Die Gebäudeversicherung stuft diese Häuser meist mit BAK II gleich ein. Wie handhabt dies die Condor?
Desweiteren steht nichts in den Bedingungen, dass ein separater Überspannungsschutz füt die Wechselrichter benötigt wird. Wie läuft das im Schadensfall in der Praxis ab?
Viele Grüße aus dem sonnigen Baden
Lu |
_________________ 7,74 kw/p (seit 13.09.2007)
36 Module Sunmodule Plus SW 215 Wp poly
von SolarWorld AG
2 Wechselrichter SB 3300 mit ESS
42° Dach; 180°; ca. 100 qm
Das Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.
(Oscar Wilde) |
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cafe-lu
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.06.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am:
10.07.2007, 17:04 |
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Hallo,
ich kenne nur diese Einteilungen:
BAK I
Außenwände Massiv-Mauerwerk, Beton
Bedachung Hart (z. Bsp. Ziegel, Schiefer, Betonplatten...)
BAK II
Außenwände Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung oder Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material
Bedachung Hart (z. Bsp. Ziegel, Schiefer, Betonplatten...)
BAK III
Außenwände Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung oder Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art oder Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff oder Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
Bedachung Hart (z. Bsp. Ziegel, Schiefer, Betonplatten...)
BAK IV
Außenwände wie Klasse I oder II
Bedachung weich (z. Bsp. Holz, Ried, Schilf, Stroh...)
Fertighausgruppen kurz FHG genannt
FHG I
Alle Teile und tragende Konstruktion besteht aus feuerbeständigen (Massiv)Bauteilen
Die Bedachung ist hart (z. Bsp. Ziegel, Schiefer, Betonplatten...)
FHG II
Das Fundament ist massiv, tragende Konstruktion besteht aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder ähnliches. Außen ist das Bauwerk mit Feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz,Klinker..)
FHG III
Das Fundament ist massiv, die tragende Konstruktion besteht aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen.
Der Unterschied zu FHG 1 besteht in der fehlenden Feuerhemmenden Ausführung der Außenbauteile.
Die Bedachung ist hart (z. Bsp. Ziegel, Schiefer, Betonplatten...)
Gruß aus dem sonnigen Baden
Lu |
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(Oscar Wilde) |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
10.07.2007, 18:49 |
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Hallo cafe-lu,
der auf unserer Website dargestellte Condor-Tarif (Sonderkonzept) unterscheidet nur zwischen Bauartklasse I und II.
Bauartklasse I = massive Außenwände mit harter Dachung (z.B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall)
Bauartklasse II = Stahl- oder Holzfachwerk mit harter Dachung (z.B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall)
Das wichtigste Kriterium ist die harte Dachung.
Offene Gebäudeseiten müssen gesondert angefragt werden. Die wird auch umgehend auf der Website korregiert.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
10.07.2007, 19:01 |
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cafe-lu
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.06.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am:
11.07.2007, 11:31 |
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Hallo Herr Rosa....
leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass Versicherungen vor Vertragsabschluss sehr großzügig die Versicherungskriterien auslegen und im Schadensfall das Kleingedruckte das einzig geltende ist.
Mein Haus entspricht halt nach wie vor nicht den dargestellten Kriterien. Ich bin da sehr verunsichert. Würde diese von Ihnen gemachte Bestätigung auch im Versicherungsschein berücksichtigt?
Viele Grüße aus dem sonnigen Baden-....
Lu |
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(Oscar Wilde) |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
11.07.2007, 11:45 |
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sunshine-girl
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 40
Wohnort: Nienburg
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Verfasst am:
19.07.2007, 10:27 |
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Moin,
leider bin ich mir in Sachen Versicherung immer noch nicht sicher: Wenn Kabel der PV Anlage im Haus durch Leitungswasser beschädigt werden, greifen dann nicht auch die normalen Hausratversicherungen bzw. Gebäudeversicherungen.
In diesen Versicherungen ist doch ein entsprechender Schaden durch z.B. eine ausgelaufene Waschmaschine versichert. Schließlich habe ich ja auch keine Extra Versicherung für meine Holztreppe. Denn die würde bei einem Wasserschaden auch leiden...
Leider hilft doppelt versichern, meinem Geldbeutel auch nicht.
Kann jemand aus Erfahrung antworten?
Manchmal werden anfangs ganz großzügige Versicherungen im Schadensfall ganz kleinlich...
Gruß |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
19.07.2007, 10:41 |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
20.07.2007, 17:05 |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
20.07.2007, 17:10 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.07.2007, 17:12 |
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solar63
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2007
Beiträge: 95
Wohnort: Vöhringen
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Verfasst am:
10.08.2007, 12:24 |
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Hallo,
ich bin zur Zeit auf der Suche nach der geeignetsten Versicherung für meine geplante PV-Anlage.
Bei der DBV habe ich bereits schon eine Haftpflicht-Versicherung.
Voraussichtliche Inbetriebnahme: KW34 / 07
Leistung der Anlage: 8,19 KWp
Nettokosten: 36.500 Euro
Schrägdachmontage 32 Grad
Eigenes Zweifamilienhaus, Massiv-Bauwerk.
Wird eigentlich eine Montage-Versicherung benötigt, wenn ich die Anlage von einem Fachbetrieb aufbauen lassen.
Gruß
Norbert |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
10.08.2007, 12:38 |
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