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 Aufteilung 60 kwp auf 3 Dächer u. Einspeisevergütung? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
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Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 10:19 Nach oben

Hallo PV Freunde,

ist es möglich, dass ich eine PV Anlage auf 3 Häusern montiere, alle 3 Häuser im Besitz von einem, und man meldet 1 Anlage (30 kwp) auf den Eigentümer und 2 Anlagen (30kwp) auf eine nicht verwandte Person an, und je den höchstsatz der Einspeisevergütung bekomme?

Frage an die Experten

Schöne Grüße aus Obb
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Verfasst am: Nach oben

pervolt
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Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 10:22 Nach oben

Das EEG geht nach Dächern und nicht nach Eigentümern.
Du kannst auch alle drei Dächer auf dich anmelden und erhälst die volle Vergütung.
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Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 10:30 Nach oben

Hallo Pervolt,

das heißt also, nur damit ichs richtig verstehe, wenn ich z. B. 50 dächer zur Verfügung habe und auf jedem 30 kwp draufklatsche bekomme ich immer den Höchstsatz?

Gibts da irgend einen Hinweis im EEG oder wo anders?

Gruß aus Obb
astrafahrer
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 516

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 11:21 Nach oben

Hallo,
üblicherweise wird die Anlagengröße pro Flurnummer gewertet.

Wenn es verschiedene Grundstücke sind dann können natürlich 3 x 30 kWp mit der vollen Vergütung installiert werden.

_________________
Grüße
Dieter
-------------
- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/
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Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 11:33 Nach oben

Hallo astrafahrer,

also Fl.Nr.
Also kann ich wenn sich alle 3 Anlagen auf einer Flurnummer befinden nicht sagen, dass eine Anlage auf einen Namen und die restlichen auf eine andere Person laufen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß aus Obb
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 12:11 Nach oben

Tach
astrafahrer hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
üblicherweise wird die Anlagengröße pro Flurnummer gewertet.

Wenn es verschiedene Grundstücke sind dann können natürlich 3 x 30 kWp mit der vollen Vergütung installiert werden.



Falsch, bei der Vergütung geht es nach Anzahl der Gebäude
§ 11 Satz 2 im EEG

Also 3 Gebäude a 30 KW ergeben 3 xVergütungssatz bis 30 kW

aber da die Summenleistung über 30 KW beträgt wird nicht mehr der vorhandene Hausanschluß der Einspeisepunkt ins EVU-Netz
sein, sondern nach Ergebnis der Netzberechnung ein Anschlußpunkt im Ortsnetz und da darf der PV-Anlagenerrichter hinkommen mit seinem Kabel.

MfG
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Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.08.2007, 13:22 Nach oben

Hallo an alle,

Vielen Dank für die nützlichen Informationen..

Schöne und sonnige Grüße aus Obb
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