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thomas vogt
Öfters hier

Angemeldet: 29.03.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Scheßlitz / Windischletten
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Verfasst am:
17.07.2007, 15:57 |
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Hallo Leute
ein Kunde von mir hat eine montage versicherung bei der
dbv - winterthur abgeschlossen. bei der montage ist ein modul durch eine windböe umgefallen und auf die ziegelkante gefallen. das modul hat am glas eine kleine beschädigung und wir wollen den schaden melden. in der allg. montageversicherungs-bedingungen (AMoB) steht da unter § 2 versicherte Gefahren der versicherer leistet Entschädigungen für schäden an und verluste von versicherten sachen, die während der versicherungsdauer unvorhergesehen und plotzlich eintreten. können wir da auf die nase fallen wenn wir das mit der windböe erklären
Hat da schon jemand erfahrungen von euch bitte melden |
_________________ Ich verkaufe und baue PV- und Solaranlagen |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
17.07.2007, 17:06 |
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olliausbs
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 521
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Verfasst am:
17.07.2007, 17:28 |
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Hallo Thomas, fragen kann man immer, aber ich denke nicht, daß die Versicherung so ihne weiteres zahlen wird.
Schließlich hat Dein Kunde sich selbst versichert und nicht Dich und Deine Arbeit.
Wenn dem Kunden durch ein Unwetter seine Baustelle zerstört wird, dann wird die Versicherung zahlen müssen. Wenn aber durch die Unvorsicht Deinerseits etwas kaputt geht, dann könntest Du selbst oder allenfalls Deine Betriebshaftpflicht dafür aufkommen, WENN das Modul schon im Eigentum des Kunden ist.
Wahrscheinlich ist das Eigentum jedoch noch nicht auf den Kunden übergegangen. Also warum sollte dessen Versicherung irgendetwas zahlen?
Shit happens,
Olli |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
18.07.2007, 09:26 |
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Nach meiner Meinung ist der Schaden über die Montageversicherung versichert.
Es handelt sich bei einer Windböe um ein unvorhersehbareres Ereignis. Versichert sind auch fremde Sachen. (Module noch im Eigentum der Montagefirma) |
_________________ Das Original: Photovoltaikversicherung Vergleich
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
18.07.2007, 19:16 |
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Hallo Zusammen,
ich habe mir die Bedingungen (AMoB) nochmals angeschaut.
@olliausbs
§ 3 Versicherte Interessen
1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit
dem Besteller beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils an ihren Lieferungen und Leistungen versichert.
2. Subunternehmer sind Unternehmer, die durch ihre Lieferungen und Leistungen hinsichtlich des Vertrages mit dem Besteller ganz oder teilweise an die Stelle des Unternehmers treten.
@all
Weiter geht es mit den versicherten Gefahren. An dieser Stelle muss ich meine vorab getroffene Aussage revidieren. Es wird auf jeden Fall Ärger in Bezug auf eine Regulierung geben - vielleicht sogar die Ablehnung.
§ 2 Versicherte Gefahren
5. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für
a) Schäden oder Verluste durch erklärte oder nicht erklärte Kriege oder durch Bürgerkriege;
b) Schäden oder Verluste durch Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe;
c) Schäden durch Kernenergie1;
d) Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden;
e) Schäden oder Verluste, die als unmittelbare Folge normaler Witterungseinflüsse eintreten, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss;
f) Schäden, die eine unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des Betriebes während der Erprobung sind.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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solar63
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2007
Beiträge: 96
Wohnort: Vöhringen
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Verfasst am:
10.08.2007, 12:09 |
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Hallo,
brauche ich denn überhaupt eine Montage-Versicherung, wenn ich die Anlage durch einen Fachbetrieb aufbauen lasse?
Besser gefragt, wann ist es sinnvoll eine Montage-Versicherung abzuschließen?
Gruß
Norbert |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
10.08.2007, 12:27 |
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Hallo solar63,
es kommt auf die Konstellation an. Von Vorteil ist eine Montageversicherung, wenn
1. eine Eigenmontage erfolgen soll
2. Die Anlage nicht vom Lieferanten installiert wird und noch kurze Zeit gelagert werden muss.
3. Der Solateur das Montagerisiko auf den Betreiber abwälzt.
4. Die Anlage über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage o. Wochen) installiert wird.
Gruß
rosa |
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