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 Abnahmepflicht bis 30kW Nächstes Thema anzeigen
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Autor
evu-man
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 18.01.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 15:38 Nach oben

Welche 30kW sind lt EEG gemeint?

30kW Wechselrichterleistung oder 30kWp Generatorleistung ?
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Verfasst am: Nach oben

lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 15:40 Nach oben

evu-man hat Folgendes geschrieben:
Welche 30kW sind lt EEG gemeint?

30kW Wechselrichterleistung oder 30kWp Generatorleistung ?


30kW Wechselrichternennleistung sind höchstens ein Maßstab beim EVU. Alle anderen Gesetzesvorgabe dürften von der Generatorleistung ausgehen.

Sorry, hatte mich einwenig unglücklich ausgedrückt!

Der Tom Cool

_________________
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können

Zuletzt bearbeitet von lehmann28 am 12.02.2007, 16:34, insgesamt einmal bearbeitet
germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 15:59 Nach oben

Vermutlich hast Du recht, aber bist Du Dir sicher ? Bei der Vergütung wird doch die 30kWp-Grenze bei der Generatorleistung gezogen...

Gruß
germanfarmer

_________________
Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
sonnengärtner
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 16:10 Nach oben

es ist zwar nicht genau erkennbar, worüber Ihr schreibt aber...

Im Paragraph 3 Absatz 2 steht ausdrücklich, dass Wechselrichter, Zähleinrichtungen usw. nicht zu dem Begriff Anlage dazugehören.
Wenn also von einer Anlagengröße die Rede ist, muss man es leider auf die Generatorleistung beziehen.

sonnengärtner
Xam Ralos
Forumsinventar
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Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 16:38 Nach oben

Zitat:
es ist zwar nicht genau erkennbar, worüber Ihr schreibt aber...


Dann sollte man sich lieber nicht äussern...

Es bezieht sich auf die Nennleistung des Wechselrichters....

_________________
32.06kWp Kyocera KC-167 GH-2; Solarmax40
16.34kWp Kyocera KC170 GHT-2; 2xSolarmax6000C 1x6000S
109.2kWp Sharp NT R5E3E; Solarmax100C
furchenschwein
Stammmitglied
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Angemeldet: 07.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Salzkotten

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 16:56 Nach oben

Hallo,

bei uns legt der Netzbetreiber (RWE Net) bei der Vergütung und bei den den Sicherheitsanforderungen (3pol. Netztrennstelle) die Wechselrichterleistung zu Grunde. Es gibt hier demzufolge einige Anlagen deren Generatorleistung mehr als 30 kwp beträgt, die aber trotzdem den Vergütungssatz bis 30kwp erhalten und keine 3pol. Netztrennstelle haben.
Wären diese Anlagen nicht mit dem EEG konform ?

_________________
Man sollte die Sonne so nehmen, wie sie ist.
48 Kyocera KC120 an 2 SMA SB 2500 seit 07/1999
20 Isofoton I159MC an Solarmax 3000E seit 09/04
60 Biosol UniPro an 3 SMA SB 2500 seit 04/06
sonnengärtner
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 17:27 Nach oben

§ 3

Begriffsbestimmungen

(1) Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

(2) Anlage ist jede selbständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, die im Geltungsbereich des Gesetzes errichtet und mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, gelten als eine Anlage, soweit sich nicht aus den §§ 6 bis 12 etwas anderes ergibt; nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.

Zitat:
es ist zwar nicht genau erkennbar, worüber Ihr schreibt aber...


...bezog sich nur auf die etwas ungenaue Fragestellung.

Zitat:
Dann sollte man sich lieber nicht äussern...


Und da es ja offenbar unterschiedliche Handhabungen der EVUs gibt denke ich sehr wohl, dass ich mich darüber äussern sollte und finde es schade so unhöflich abgekanzelt zu werden.

Natürlich freue ich mich für Euch, wenn Eure EVUs die Wechselrichter mit zu den Anlagen rechnen (anders als im EEG vorgesehen) vielleicht gibt es ja auch eine Rechtssprechung, die das rechtfertigt? Wenn ja, wäre es schön hier etwas davon zu hören um meinen Stadtwerken das auch mitzuteilen.

sonnengätner
Atommafia
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 12.02.2007, 20:34 Nach oben

Tach
evu-man hat Folgendes geschrieben:
Welche 30kW sind lt EEG gemeint?

30kW Wechselrichterleistung oder 30kWp Generatorleistung ?



für die Vergütungsätze laut EEG = Modulleistung

für die Trennstelle usw etc laut VDEW Richtlinie für Eigenerzeugungsanlagen
die Nennleistung der Wechselrichter


MfG
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