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 Nun habe ich auch einen Einspeisevertrag vor mir liegen .... Nächstes Thema anzeigen
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harlekin12
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 17:49 Nach oben

.... und Fragen über Fragen

Moin moin,

nachdem nun in der letzten Woche unser Energieversorger den Zähler eingebaut hat ist uns heute der Einspeisevertrag zugesandt worden. Ein Machwerk aus insgesamt 5 Seiten und 10 Paragraphen.

Als Nichtjurist finde ich es nicht so einfach zu ermitteln, ob ich mich durch eine Unterschrift evtl. benachteilige. Mit der Vorgabe nur alle drei Monate abrechnen zu dürfen bin ich schon mal nicht einverstanden. Aber Bestandteil des Vertrages soll z.B. auch die Niederspannungsanschlussverordnung (NVU) sein mit der ich nichts anfangen kann.

Am liebsten würde ich den Vertrag überhaupt nicht unterschreiben. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe, benötige ich doch solch einen Vertrag gar nicht. Die Anlage wurde vom EVU abgenommen. Die Pflicht zu Abnahme und die Höhe der Vergütung regelt das EEG - also wozu noch einen Vertrag abschließen?

Gibt es irgendwo eine Institution die diesen Vertrag aus Sicht des Anlagenbetreibers bewerten könnte?

Gruss
harlekin12

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FürDieZukunft
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 18:05 Nach oben

Einen Einspeisevertrag muss man nach dem EEG-Gesetz nicht unterschreiben. Dann gibt ausnahmslos das EEG-Gesetz.
Wenn der Einspeisevertrag dich nicht besser stellt als das EEG, würde ich nicht unterschreiben.
Oft sind so Dinge wie "Zahlung unter Vorbehalt" im Einspeisevertrag niedergeschrieben.

Kostenlos prüfen lassen kann dem den Vertrag bei www.photon.de
man muss jedoch Abonnent der Zeitschrift Photon sein.

In der Regel wird der Einspeisevertrag keinen Vorteil bringen,
vor ein paar Jahren haben mal einige EVU (meist Stadtwerke) mehr gezahlt als nach EEG-Gesetz vorgeschrieben, glaube es gibt zZt. kein EVU das das macht.
das399igste
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 19:48 Nach oben

Es geht mit ein wenig Glück auch ohne Abbo.

Unter http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm wurden schon eine ganze Menge von Verträgen beurteilt, mit ein wenig Glück ist deiner auch dabei.

Gruß
Harald

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harlekin12
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 21:09 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Es geht mit ein wenig Glück auch ohne Abbo. Unter http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm wurden schon eine ganze Menge von Verträgen beurteilt, mit ein wenig Glück ist deiner auch dabei.


Danke für die beiden Infos. Unter dem obigen Link habe ich einen Vertrag meines EVU (WEMAG AG) finden können. Der Stand ist zwar von 2005, aber in allen wesentlichen Bestandteilen ist der Vertrag fast identisch. Auch die Ausführungen des PHOTON-Justitiars sind sehr aufschlussreich.

Die Frage die ich mir stelle ist jedoch wie mein EVU reagiert, wenn ich den Vertrag ignoriere und nicht unterschreibe und Ende Juli die erste Rechnung versende - oder gar selber den Photon-Mustervertrag meinem EVU zur Unterschrift zusende. Laughing

Hat jemand von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen sammeln dürfen (müssen)?

Gruss
harlekin12

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das399igste
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 21:50 Nach oben

harlekin12 hat Folgendes geschrieben:

Die Frage die ich mir stelle ist jedoch wie mein EVU reagiert, wenn ich den Vertrag ignoriere und nicht unterschreibe und Ende Juli die erste Rechnung versende - oder gar selber den Photon-Mustervertrag meinem EVU zur Unterschrift zusende. Laughing


Leider keine Erfahrungen. Bei einem Bekannten aber die selbe Situation.

Die Frage ist, wie wird dann mit dem Mietzähler umgegangen? Hier (E.ON-Avacon) wollen die bei einem Mietzähler und monatlicher Abrechnung pro Monat 5 € netto haben. aber wenn kein Vertrag geschlossen wurde, auf welcher Basis wird der Zähler dann abgerechnet?

Gruß
Harald

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harlekin12
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 22:37 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Die Frage ist, wie wird dann mit dem Mietzähler umgegangen? .... auf welcher Basis wird der Zähler dann abgerechnet?

Mietzähler raus - selbstgekauften Zähler rein (natürlich geeicht und mit Eichprotokoll)?!

Gruss
harlekin12

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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 22:59 Nach oben

harlekin12 hat Folgendes geschrieben:

Mietzähler raus - selbstgekauften Zähler rein (natürlich geeicht und mit Eichprotokoll)?!


Es gibt geeichte Einspeisezähler zu kaufen, diese sind glaube ich 16 Jahre geeicht. (Preis um 50 EUR)
Ein eigener Einspeisezähler ist laut EEG zulässig.

Geeichte Einspeisezähler haben eine Toleranz +/- 2 %.

Am besten 5 Einspeise-Zähler kaufen, durchmessen und den mit größten der Plustoleranz einbauen. (kleiner Scherz).
das399igste
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BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 23:52 Nach oben

harlekin12 hat Folgendes geschrieben:

Mietzähler raus - selbstgekauften Zähler rein (natürlich geeicht und mit Eichprotokoll)?!


Eichprotokoll? wofür? Ist nicht notwendig, da ja eine gültige Eichmarke drauf ist. Oder hast Du für deinen Verbrachszähler auch ein einen Eichschein bekommen?

das mit dem eigenen Zähler wird hier gerade ausprobiert. Eine Reihe von Solateuren wartet auf den Ausgang der Inbetriebnahme - leider sind meine Module noch nicht da - dauert also noch.

Gruß
Harald

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Hubsi
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BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 09:09 Nach oben

Hallo Harlekin,

ich speise ins Netz der EnBW-Oberschwaben ein. Ich habe für meine zwei PV-Anlagen jeweils einen Einspeisevertrag mit der EnBW abgeschlossen. Ich konnte im Vertrag nichts nachteiliges finden und er wurde von "Photon" auch geprüft und für akzeptabel befunden. Bei mir ist das jetzt so - ich konnte die Zahlungsweise der EnBW an mich herraussuchen. Monatliche Ablesung und Bezahlung der tatsächlich erbrachten monatlichen Einspeisung oder Jahresablesung und Bezahlung am Jahresende oder...... und das habe ich dann auch gewählt - monatliche Abschlagszahlungen, Jahresendablesung und Endabrechnung am Jahresende - funktioniert super - läuft "automatisch" ich lese immer am 31.12. ab und melde sofort der EnBW die Ablesung und in der ersten Januarwoche flattert die Enabrechnung der EnBW ins Haus und das Geld ist auf meinem Konto.

Ich mache hier der EnBW-Oberschwaben und gezielt dem Regionalzentrum Biberach ein ganz großes Lob, bei denen läuft es ganz prima, die zuständigen Leute sind kompetent und sehr freundlich, auch wenn man Fragen hat. Das muß auch einmal gesagt werden, nicht bei allen Energieversorgern wird man gleich mit Problemen konfrontiert.
Ist das auswählen der Zahlung auch möglich wenn kein Einspeisevertrag geschlossen wird, mir war das wichtig, das würde ich prüfen.
Ich würde den Einspeisevertrag kritisch prüfen und schauen was "Photon" dazu sagt und dann entscheiden, das nimmt Dir keiner ab.
Der Einspeisevertrag von meiner Anlage PV I läuft noch 17 Jahre - ich weiß das ist eigentlich noch sehr lang, aber ein bischen denke ich auch schon an die Zeit danach - was geschieht dann mit meinem "Sonnenstrom" ......... da ist es doch sicherlich besser man schaut, daß man mit dem Energieversorger klarkommt - das ist dann doch sicherlich kein Nachteil.

Sonnige Grüße vom Federsee

Hubsi
Razz

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Haligali
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BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 09:23 Nach oben

Hallo,

hatte gerade gestern den Einspeisevertrag von Eon-Mitte vorliegen. Nach Recherche hier im Forum und Studium der Photon Bewertung des Vertrages Stand 2005 (Bewertung negativ, wesentliche Kritikpunkte wurden im aktuellen Stand nicht behoben), habe ich dem Sachbearbeiter eine Email geschrieben, daß ich den Vertrag nicht unterschreiben möchte, da alle wesentlichen Rechten und Pflichten für Einspeiser, sowie Energieversorgungsunternehmen im EEG geregelt sind. Bisher habe ich noch nichts gehört. Mal sehen was passiert.

Gruß
Haligali

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BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 09:39 Nach oben

Meine Meinung:
Keinen Einspeisvertrag abschliessen.

Warum:
Im EEG ist alles geregelt, warum soll denn jeder PV-Einspeiser mit dem regionalen EVU nochmals einen Vertrag abschließen.

Das bedeutet:
1. Arbeit für das EVU (Überwachung / Vertragsänderungen / ...)
2. Arbeit für den Einspeiser (Prüfung, Rückfragen)
3. Arbeit für die Beurteilung des Vertrages

Es werden Kosten verursacht, Bürokratie aufgebaut.
Ich bin gegen zu viel Bürokratie und unnötigen Kosten, diese Kosten werden ja irgendwie umgelegt.
Die EVU unterhalten Rechtsabteilungen zur Vertragsausarbeitung bzw. wenden sich an ihre Organisationen.

Man muss sich eh an die technischen Vorschriften halten, was soll ein EVU-Einspeisevertrag also noch bringen, trauen die EVUs dem EEG nicht ???.

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben (4 verschiedene EVU), teilweise stand Zahlung unter Vorbehalt ...

Alle "meine" EVUs zahlen pünktlich, teilweise über mtl. Pauschalen, teilweise mtl. Ablesung.

Frage:
Wer kennt einen Mangel / Lücke , der im EEG noch geregelt werden sollte ?

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Junkie
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BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 09:42 Nach oben

Hallo ihr Beiden,

wo bekommt man denn einen geeichten Einspeisezähler zu kaufen?

Gruß

Junkie

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Wenn ich 32 Bit getrunken habe, glaube ich
auch immer ich kann alles !
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Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 09:46 Nach oben

Geeichte Zähler hat dein Hauselektriker / PV-Lieferant (ca. 50 EUR)

Such mal in google oder ebay
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Beiträge: 1386
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 11:53 Nach oben

Junkie hat Folgendes geschrieben:

wo bekommt man denn einen geeichten Einspeisezähler zu kaufen?


Hallo,
auf den Seiten des Solarenergie-Förderverein Deutschland ( http://www.sfv.de ) gibt es eine Bezugsadresse. Mein örtlicher Elektriker war aber deutlich günstiger und schneller.

Und wenn der Zähler nach Ablauf der Eichung getauscht werden muss macht der das auch für recht kleines Geld. Nebenbei hat er eine Konzession vom zuständigen EVU und kann die notwendigen Meldungen gleich machen und die Plomben setzen. Sonst muss jemand des EVU rauskommen und das wird bestimmt nicht günstiger.

Gruß
Harald[/url]

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BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 12:20 Nach oben

Junkie hat Folgendes geschrieben:
wo bekommt man denn einen geeichten Einspeisezähler zu kaufen?


Hallo Junkie,
zunächst einmal willkommen bei uns im Forum. Ich habe meinen geeichten Zähler von meinem Energieversorgungsunternehmen gekauft.

Mit sonnigen Grüßen,

bereil

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Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
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