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 um Vergütung nach dem EEG zu bekommen, muß die Anlage Nächstes Thema anzeigen
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Autor
dogsch
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Angemeldet: 11.06.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.06.2007, 14:11 Nach oben

irgendwelche Zertifikate haben (TÜV, etc.) und steht ein europäisches Prüfzertifikat gleich einem deutschen TÜV Siegel?
Gruß aus Berlin
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Verfasst am: Nach oben

Elektron
Administrator


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2569
Wohnort: 88457 Kirchdorf

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 10:38 Nach oben

Hallo,

nach meinem Wissen, hängt die Vergütung nach EEG nicht mit einer benötigten Zertifizierung der Modul zusammen.
Es gibt zum Beispiel einige Anlagen in Deutschland mit Sanyo-Module die nicht für den europäischen Markt zertifiziert sind. Diese Anlage erhalten ebenfalls die Vergütung nach EEG.

Gruß Elektron

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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 609

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 11:25 Nach oben

Es werden lediglich Zertifikate für die WR verlangt.
eifeljuwel
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 24.06.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 30.06.2007, 10:47 Nach oben

Muss nicht der Energieanbieter der Anlage zustimmen?
dabo
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.03.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Heidenheim an der Brenz (Schwäbisch Sibirien)

BeitragVerfasst am: 30.06.2007, 11:16 Nach oben

Der Energieanbieter ist völlig unwichtig und hat nichts zu sagen. Laughing

Zuständig ist der Netzbetreiber. Er hat ein sehr begrenztes Mitspracherecht.

Ist die Anlage technisch in Ordnung, und das sollte der Anlagenbauer / Elektriker im Griff haben und zudem das Versorgungs-/Einspeise-Netz strommäßig geeignet ist (hier spricht der Netzbetreiber mit! ), hat der Netzbetreiber keine Möglichkeit etwas zu verweigern.

Für Anlagen < 30kW Nennleistung muß der Netzbetreiber im Falle des Falles zeitnah das Niederspannungsnetz verstärken (wenn ihm zumutbar gemäß Verhältnismäßigkeit der Mittel). Für Anlagen ab 30kW Nennleistung hat der Anlagenbetreiber dafür zu sorgen.

So das EEG Razz

MfG
Manfred

_________________
51 x Sanyo HIP-215NHE5, handverlesen
3 x KACO 3501xi, galvanisch getrennt
11kWp Ertragsdaten

Disclaimer: Ich distanziere mich auf das Schärfste und behaupte auf der Stelle das Gegenteil!
eifeljuwel
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 24.06.2007
Beiträge: 67
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 30.06.2007, 11:27 Nach oben

Sorry hatte Energieanbieter mit Netzbetreiber
da meist ein und dasselbe verwechselt.

Meinte damit eigentlich auch nur das die der Netzbetreiber nur abnehmen muss wenn die gestzlichen Bestimmungen für die Einspeissung vorliegen
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