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 EVU (E.ON-Avacon) und eigener Zähler Nächstes Thema anzeigen
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das399igste
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 11:21 Nach oben

Hallo,
mein Solarteur überrascht mich gerade mit vorgezogenen Terminen und bringt mich jetzt ein wenig in Handlungszwang.

Geplant ist eine 5,85 kWp Anlage über einen eigenen Wechselstromzähler bei E.ON-Avacon ins Netz zu bringen. Aus Kostengründen möchte ich einen saldierenden mechanischen Zähler verwenden.

Mein Solarteur hat eine solche Anlage noch nicht gebaut, bis jetzt haben alle seine Kunden den schönen Zähler des EVU genommen.

Laut Angebot leistet der Solarteur:
- ...
- Anschluß Kabelverbindungen Module-Wechselrichter, Zähleranschlußkasten
- Lieferung und Montage des zusätzlichen Zählerkastens inkl. Ausbauten
- erledigung sämtlicher Formalitäten zum Anschluß ans Energie-Versorgungsnetz
- Inbetriebnahme der Gesamtanlage
-...

Als Hinweis steht im Angebot, das vom Versorgungsnetzbetreiber zusätzlich eine Zählermontagegebühr berechnet wird (max. 120 EUR zzgl.MwSt.) ich denke mal, das diese Gebühr bei einem eigenen Zähler ja wohl entfällt.

Hat er EVU eine Berechtigung für irgendwelche Tätigkeiten Gebühren zu verlangen? Mein Solarteur ist ein vom EVU zugelassener Installateur. Ich stelle mir vor, das er die Anlage nach den geltenden Vorschriften installieren und anschließen kann und dieses auch schriftlich niederlegt. Damit gibt es doch für den EVU keine Begründung mehr die Anlage zu prüfen, Abzunehmen oder ähnliches. Wenn der EVU Plomben setzen möchte - bitte sehr - aber das ist doch dann in seinem Interesse und sein Problem?

Nun möchte ich keinen Stress mit dem EVU und der Solateur auch nicht. Also habe ich versucht die Angelegenheit im Vorfeld mit E.ON-Avacon zu klären.

Erst hieß es es werden nur Zähler akzeptiert die beim EVU gelistet sind. mein Einwand, das es bei einem beglaubigten Zähler doch unerheblich sei führte dazu das der Mitarbeiter sich als nicht zuständig erklärte und mich an einen Kompetenten MA weiter verwies. Dieser Erklärte mir, das E.ON-Avacon Vorschriften hätte, nach denen nur noch elektronische Zweiwege-Zähler abgenommen würden. Jedoch will er mir eine Firma nennen, wo ich einen solchen kaufen könne. Nachdem ich nach der Rechtsgrundlage für diese Vorschrift fragte war er plötzlich auch nicht mehr zuständig und will mir jemanden nennen, der dazu etwas sagen kann - leider liegt mir diese Info noch nicht vor und die Zeit läuft gegen mich.

Hat schon mal jemand bei E.ON-Avacon eine PV-Anlage in Betrieb genommen und einen eigenen Zähler eingesetzt? Gab es da Probleme?

Ist ein wenig lang geworden, aber ich hoffe alle relevanten Rahmenbedingungen rübergebracht zu haben.

Sonnige Grüße
Harald

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Verfasst am: Nach oben

lehmann28
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 11:35 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Als Hinweis steht im Angebot, das vom Versorgungsnetzbetreiber zusätzlich eine Zählermontagegebühr berechnet wird (max. 120 EUR zzgl.MwSt.) ich denke mal, das diese Gebühr bei einem eigenen Zähler ja wohl entfällt.

Diese Kosten wirst Du tragen müssen bei der EON-Avacon. Egal ob Du einen eigenen Zähler hast oder den vom EVU nimmst. Nennen wir es mal Verwaltungs- und Aufwandskosten die sich EON-Avacon bezahlen läßt.

Der Tom Cool

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heibey
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Angemeldet: 29.05.2007
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 11:36 Nach oben

Hallo Harald,
ich habe mit E.On Avacon eine Solaranlage (4,54 KWp) inbetriebgenommen.
Habe aber den Zähler von der E.ON genommen. Überhauptkeine Probleme .
Warum möchtest du diesen Zähler nehmen?
Gruß heibey
das399igste
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 11:40 Nach oben

heibey hat Folgendes geschrieben:
Hallo Harald,
ich habe mit E.On Avacon eine Solaranlage (4,54 KWp) inbetriebgenommen.
Habe aber den Zähler von der E.ON genommen. Überhauptkeine Probleme .
Warum möchtest du diesen Zähler nehmen?
Gruß heibey

Bei jährlicher Abrechnung ist der Zähler wohl auch umsonst, aber bei monatlicher Abrechnung wollen sie entsprechende Gebühren oder Abschläge haben, das wollte ich umgehen.

Wie rechnest du ab? Hast du einen Vertrag abgeschlossen?

Gruß
Harald

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das399igste
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 11:56 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:

Diese Kosten wirst Du tragen müssen bei der EON-Avacon. Egal ob Du einen eigenen Zähler hast oder den vom EVU nimmst. Nennen wir es mal Verwaltungs- und Aufwandskosten die sich EON-Avacon bezahlen läßt.


Leider finde ich im EEG keinen Passus, der dem EVU solche Kosten zugesteht - wofür auch?

Gruß
Harald

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lehmann28
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 12:09 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
lehmann28 hat Folgendes geschrieben:

Diese Kosten wirst Du tragen müssen bei der EON-Avacon. Egal ob Du einen eigenen Zähler hast oder den vom EVU nimmst. Nennen wir es mal Verwaltungs- und Aufwandskosten die sich EON-Avacon bezahlen läßt.


Leider finde ich im EEG keinen Passus, der dem EVU solche Kosten zugesteht - wofür auch?


Es steht im EEG aber auch nicht explizit drin, daß das EVU dieses nicht darf.

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das399igste
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 12:28 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:
das399igste hat Folgendes geschrieben:
lehmann28 hat Folgendes geschrieben:

Diese Kosten wirst Du tragen müssen bei der EON-Avacon. Egal ob Du einen eigenen Zähler hast oder den vom EVU nimmst. Nennen wir es mal Verwaltungs- und Aufwandskosten die sich EON-Avacon bezahlen läßt.


Leider finde ich im EEG keinen Passus, der dem EVU solche Kosten zugesteht - wofür auch?


Es steht im EEG aber auch nicht explizit drin, daß das EVU dieses nicht darf.

Der Tom Cool


Es muß schon eine Grundlage für solche Forderungen geben, sei es ein Vertrag oder ein Gesetz. Im Gesetzt steht nichts dazu und einen Vertrag gibt es nicht, da die Einspeisung auf Grundlage des Gesetzes erfolgt.

Ich kann ja auch nicht sagen, das das Benutzen meines Briefkastens für den Absender gemäß meiner internen Bestimmungen kostenpflichtig ist - steht auch in keinem Gesetz das das nicht geht. Confused

Gruß
Harald

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Hoinzi
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 15:45 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:

Ich kann ja auch nicht sagen, das das Benutzen meines Briefkastens für den Absender gemäß meiner internen Bestimmungen kostenpflichtig ist - steht auch in keinem Gesetz das das nicht geht. Confused

Gruß
Harald


Natürlich kannst Du das sagen. Du läufst halt nur Gefahr, daß die Post Deine Sendungen dann nicht mehr in den Kasten sondern einfach vor die Tür wirft.

Du kannst die Bedingungen der Nutzung Deines Briefkastens frei bestimmen, nur sind andere nicht verpflichtet, den Briefkasten dann auch zu nutzen.

Für den Absender der Sendung gilt das gleiche, er muß halt nur davon wissen, bevor er den Brief absendet. Dann kann er sich überlegen, ob er Dir noch einen Brief schreibt oder nicht.

Ich will damit nicht sagen, daß der EVU machen kann was er will, aber grundsätzlich ist der Eigentümer einer Sache durchaus berechtigt, die Nutzung seines Eigentums an Bedingungen zu knüpfen. Und das Stromnetz dürfte wohl im Eigentum des EVU stehen.

Grüße

Jan
das399igste
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 16:59 Nach oben

Hoinzi hat Folgendes geschrieben:

Ich will damit nicht sagen, daß der EVU machen kann was er will, aber grundsätzlich ist der Eigentümer einer Sache durchaus berechtigt, die Nutzung seines Eigentums an Bedingungen zu knüpfen. Und das Stromnetz dürfte wohl im Eigentum des EVU stehen.

Grüße

Jan

Die Frage ist halt, ob eine einseitige Willenserklärung zu einem Vertrag und somit zu einer Abrechnungsgrundlage führt. Klar ist das Netz Eigentum des EVU, aber die EVU stellt einen Monopolisten dar und er wird per Gesetz verpflichtet, eine Leistung zu erbringen - sprich den PV-Strom vorrangig abzunehmen. Es ist ja auch nicht so, das er die "überhöhten" Entgelte aus eigener Tasche bezahlen müßte. Es ist ja auch geregelt, das erforderliche Netzausbauten zu lasten des EVU gehen (Bei Anlagen <30 kW).

Inzwischen glaube ich aber auch, das ein gewisses Endgeld für den Anschluß zu zahlen ist. Beim SFV habe ich eine entsprechenden Artikel gefunden:
Zitat:

Der Netzbetreiber darf grundsätzlich nur die Leistungen in Rechnung stellen, die er tatsächlich erbracht hat.
Normalerweise sind bei dem Anschluss einer PV-Anlage an das öffentliche Netz ein Elektriker mit entsprechender Konzession des Netzbetreibers und ein Mitarbeiter des Netzbetreibers anwesend. Bei dem Anschluss wird der Zähler gesetzt, verplombt und abgelesen. Dies wird in einem "Anschlussprotokoll" festgehalten, welches vom dem anschließenden Elektriker und dem Netzbetreiber unterzeichnet an den PV-Anlagenbetreiber zurückgegeben wird. Für den Anschluss an das öffentliche Netz wird dann auch eine Anschlussgebühr (ca. 100 Euro) verlangt.


Ich habe vorhin einfach mal einen lokalen Elektromeister gefragt, was bei ihm ein Zählertausch kosten würde - so um die 40 EUR (ohne Zähler). Darin ist das verplomben und die Mitteilung an den EVU über den Austausch und die Zählerstände. Da kommt dann auch keiner mehr vom EVU und überprüft das oder berechnet sonst irgendwelche Gebühren. Allerdings ist das Anschließen einer neuen Anlage wohl etwas anderes als das Warten/Reparieren/Austauschen einer bestehenden Anlage.

Komischerweise sah der Elektriker bei der Verwendung eines einfachen, mechanischen, beglaubigten Wechselstromzähler ohne Rücklaufsperre keine Probleme. Er selber baut auch PV-Anlagen nebenbei.

Schaun'n wir mal.

Sonnige Grüße
Harald

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lehmann28
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 17:40 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Ich habe vorhin einfach mal einen lokalen Elektromeister gefragt, was bei ihm ein Zählertausch kosten würde - so um die 40 EUR (ohne Zähler). Darin ist das verplomben und die Mitteilung an den EVU über den Austausch und die Zählerstände. Da kommt dann auch keiner mehr vom EVU und überprüft das oder berechnet sonst irgendwelche Gebühren. Allerdings ist das Anschließen einer neuen Anlage wohl etwas anderes als das Warten/Reparieren/Austauschen einer bestehenden Anlage.

Komischerweise sah der Elektriker bei der Verwendung eines einfachen, mechanischen, beglaubigten Wechselstromzähler ohne Rücklaufsperre keine Probleme. Er selber baut auch PV-Anlagen nebenbei.

Es spricht auch nichts gegen einen ganz normalen beglaubigten Wechselstromzähler ohen Rücklaufsperre. Aber das EVU hat nicht nur den Aufwand um den Zähler zu setzen, sondern muß noch Dateneinpflegen, Berechnungen durchführen und noch ein paar Kleinigkeiten. Das eine EVU ist großzügig und macht das ganze kostenlos und versteckt die Kosten irgendwo und die EON-Avacon möchte für das alles 120,-€ haben.

Wir haben mit vielen verschiedenen EVUs zutun und da hat jedes so ihre eigenen Vorstellungen wer den Zähler setzen darf. Die EON läßt das bei PV-Anlagen nur grundsätzlich durch ihre eigenen Mitarbeiter machen. Andere Stadtwerke reicht es, wenn man die Konzession zum Einbau eines Zählers vorlegt und läßt den Fachmann das ganze selber machen.

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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 18:14 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:

Es spricht auch nichts gegen einen ganz normalen beglaubigten Wechselstromzähler ohen Rücklaufsperre.

Komischerweise scheuen sie den noch wie der Teufel das Weihwasser.

Ich habe den MA ja auch gefragt, ob ich einen Zähler von ihnen kaufen könnte. Ups - da war er gleich viel freundlicher und wollte mir gleich die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen und per eMail zuschicken - bis jetzt ist nichts da.

Zitat:
Aber das EVU hat nicht nur den Aufwand um den Zähler zu setzen, sondern muß noch Dateneinpflegen, Berechnungen durchführen und noch ein paar Kleinigkeiten. Das eine EVU ist großzügig und macht das ganze kostenlos und versteckt die Kosten irgendwo und die EON-Avacon möchte für das alles 120,-€ haben.


Zähler setzen macht mein Solarteur. Berechnungen sind Sache des EVU (bei Anlagen <30 KW), Datenpflege interessiert mich nicht, sind interne Verwaltungsgemeinkosten.

Zitat:
Wir haben mit vielen verschiedenen EVUs zutun und da hat jedes so ihre eigenen Vorstellungen wer den Zähler setzen darf. Die EON läßt das bei PV-Anlagen nur grundsätzlich durch ihre eigenen Mitarbeiter machen.


Das liest sich wie missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die entsprechenden Anschlussvorschriften werden eingehalten, dafür gibt es halt die Meisterprüfung. Selbst die Vorschrift, das nur konzessionierte Betriebe es machen dürfen ist schon eine Diskriminierung und rechtswidrig.

Vielleicht ist es doch an der Zeit das die großen EVUs zerschlagen werden und die Netze in eigene Unternehmen überführt werden - aber das ist ein ganz anderes Thema und hier OT.

Sonnige Grüße
Harald

PS:Morgen beginnen die Vorarbeiten am Dach.... freu

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sammy
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 19:22 Nach oben

Hallo
habe eigenen Zähler und Eon-Avacon ist mein Kunde Cool
Keine Gebühr,aber auch kein Service.
Obwohl,vielleicht sollte ich eine Gebühr für meinen Zähler nehmen.
Eon verlangt für den Abnahmezähler ja auch eine Wink

Gruß sammy

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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 20:31 Nach oben

Tach

Saldierende Zähler sind laut Eichrecht nur geduldet und nicht erlaubt, eine Duldung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden.Zweirichtungszähler gibt es von Schlumberger,Iskraemeco,Actaris usw




>Zähler setzen macht mein Solarteur. Berechnungen sind Sache des EVU (bei Anlagen <30>Vielleicht ist es doch an der Zeit das die großen EVUs zerschlagen werden und die Netze in eigene Unternehmen überführt werden


Stimmt, wie damals , wo die großen Mineralölkonzerne zerschlagen worden sind. Seitdem herrscht ja an den Tankstellen ein Preiskrieg bis aufs Messer Smile

MfG
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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 20:54 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:

Stimmt, wie damals , wo die großen Mineralölkonzerne zerschlagen worden sind. Seitdem herrscht ja an den Tankstellen ein Preiskrieg bis aufs Messer Smile

MfG


Als es noch keine elektronischen Anzeigen gab war das wenigstens noch eine sportliche Veranstaltung für die Pächter...

Mit Zerschlagung meinte ich eher die Version, wo die Erzeugung und der Transport getrennt sind. Wie man hier zwischen den Zeilen herauslesen kann sind regionale Anbieter auch eher Kunden orientiert als die Großen. ich habe es erlebt von der Hastra zu Avacon zu E.ON. Mit jedem Schritt wurde der Service schlechter, die Bearbeitungszeiten länger und die Gebühren höher - und das nicht nur durch die Inflation. Dabei soll doch durch die Konzentration alles schnell und günstiger werden, meist werden aber nur die Gewinne höher Mad

Ich bin bestimmt kein Freund von staatlichen Eingriffen, aber die Konzentration im Energiesektor der letzten 10 Jahre sollte man schon zurückdrehen....

Wenn wir aber auf jedem zweiten Haus eine PV-Anlage haben kommen wir da bald wieder hin. Da gab es neulich einen Bericht über ein Dorf, welches das Stromnetz zurückgekauft hat und inzwischen soviel eigenen Strom erzeugt, das es als ansehnlicher Lieferant auftreten kann. Allerdings nicht nur mit PV-Analgen.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 22:06 Nach oben

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Da gab es neulich einen Bericht über ein Dorf, welches das Stromnetz zurückgekauft hat und inzwischen soviel eigenen Strom erzeugt, das es als ansehnlicher Lieferant auftreten kann. Allerdings nicht nur mit PV-Analgen.


Du meinst bestimmt http://www.ews-schoenau.de/

Gruß Elektron

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