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marios
Öfters hier

Angemeldet: 07.11.2007
Beiträge: 28
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Verfasst am:
04.04.2008, 20:12 |
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Grüß euch alle,
Habe eben ein bischen gestöbert und gelesen das viele von euch für Zähler
Kunde zu E.ON und auch für den Zähler E.ON zu Kunde(welcher sich natürlich auch bei mir nicht bewegt) GG usw. bezahlen.
Ich habe nicht einmal ein Schriftstück über irgendwelche GG jeglicher Art.
Nun könnte man ja sagen:"bloß keine schlafenden Hunde wecken"
Nun habe ich aber den Vertag abgelehnt und denen mitgeteilt das ich lieber eine Rechnung stellen möchte.
Lest nun bitte das Antwortschreiben der E.ON Braunschweig
Sehr geehrter.........
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.3.2008
Auch ohne Einspeisevertrag sind wir zur Aufnahme und Vergütung der von Ihrer Photovoltaikanlage eingespeisten Strommengen nach dem EEG-Gesetz verpflichtet.
Damit haben wir einen"vertragslosen" Zustand.Einen Zwang zum Abschluß
eines Einspeisevertrages (Kontrahierungzwang)sieht das EEG nicht vor.
Wunschgemäß werden wir die Einspeisevergütung jeweils monatlich an Sie auszahlen,erstmals für das Kalenderjahr 2008. Die hierbei berechnete Abrechnungspauschale beträgt netto 5,00 €/Monat.
Ich habe nicht mal einen Auszahlungswunsch geäußert,weil ich bewußt warten wollte was Sie mir alternativ anbieten.
Was denkt Ihr was ich machen kann???
Gruß Mario |
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Verfasst am:
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 2780
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Verfasst am:
04.04.2008, 20:33 |
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Hallo Mario,
wenn Du nicht kleinbei geben willst dann
teile ihnen per Einschreiben nochmals mit, dass Du monatlich Rechnungen stellen wirst und deshalb keine Abrechnungspauschele akzeptierst.
Schreibe ihnen, dass die Begleichung von eingehenden Rechnungen als normaler Geschäftsvorgang anzusehen ist und daher keine Abrechnungspauschale gerechtfertigt ist und von dir akzeptiert wird. Ansonsten wirst Du ebenfalls eine Abrechnungspauschale für die Ablesung des Zählers und Rechnungsstellung erheben.
Bitte Sie um Mitteilung einer Rechnungsanschrift.
Teile ihnen außerdem mit, dass, falls EON von diesem Verfahren aus Gründen abweichen will die EON alleine zu vertreten hat, sie dir gerne einen Vorschlag zur Abrechnungsprozedur machen können. Du jedoch keine Abrechnungskosten tragen wirst.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1278
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
05.04.2008, 01:32 |
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Die Kernfrage ist doch - wem gehört der Zähler?
Wenn bei Dir ein Zähler von E.ON werkelt so nimmst Du eine Dienstleistung von E.ON in Anspruch die auch von E.ON berechnet werden darf.
Ist der Zähler Dein Eigentum sehe ich es wie Boelckmoeller3, E.ON hat dann nichts zu berechen.
Die Kosten für ein (Ein-)Schreiben kannst Du Dir auch schenken. Rechnung schreiben, Zahlungsfrist setzen und wenn später oder unvollständig gezahlt wird Zahlungserinnerung mit Auslagenpauschale (5,-- EUR) und Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Das hilft, alles andere verursacht nur Kosten und Arbeit.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/ |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1115
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
05.04.2008, 12:03 |
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...wenn Du einen eigenen Zähler hast berechnet die E.ON keine Pauschale (wäre ja auch noch schöner)...
...besorg Dir also einen eigenen Zähler, füll die Anlage zum PV-Vertrag aus (dort kannst Du auswählen wie oft Du Abschläge haben möchtest) und schick diese zusammen mit einem kurzen Anschreiben, indem Du mitteilst auf einen Vertragsabschluss zu verzichten an die E.ON zurück und alles wird gut...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
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