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conny61
Neu hier

Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 4
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Verfasst am:
31.05.2007, 23:06 |
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Hi Leute
zum Thema Einspeisvergütung bei Anlagen größer 30 kWp zwei wichtige Fragen:
1. habe festgestellt, dass die Einspeiseverträge des Energiedienst auf
kWP lauten und nicht auf KW. Da die Anlagen jedoch eine deutlich
geringer Einspeiseleistungen (KW, AC) haben ist die Berechnung der
Vergütung event. falsch, da diese auf die kWp bezogen wird wird.
2. Wenn ich den Tageslastgang einer 60 kWp-PV-Anlage betrachte
ist der Einspeisebereich gößer 30 KW max. 25% der Einspeiseleistung,
bei der Berechnung der Vergütung wird jedoch der kWp-Gesamt-
anschlusswert herangezogen. d.h 50% mit veringerter Einspeise-
vergütung.
Im EEG kann ich bei der Festlegung der Vergütung keinen Hinweis auf die kWp-Leistung als Bezugsgröße finden.
ciao c61 |
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Verfasst am:
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superhaase
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München
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Verfasst am:
01.06.2007, 19:36 |
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ich hab den Text des EEG jetzt nicht vor der Nase, aber bin mir sicher, dass da von Generatorleistung oder so die Rede ist. Das ist dann mit Wp gleichzusetzen. Ist auch so vom Gesetzgeber beabsichtigt.
ciao,
sh |
_________________ 10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717 |
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conny61
Neu hier

Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 4
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Verfasst am:
03.06.2007, 09:17 |
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hi superhaase
im EEG steht unter para 3 abs. 4:
" grundlage ist die elekt. wirkleistung der anlage"
unter elektr. wirkleistung der Anlage verstehe ich die leistung (AC) an
den abgangsklemmen der WR.
ciao c61 |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
03.06.2007, 10:50 |
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Tach
| conny61 hat Folgendes geschrieben: |
hi superhaase
im EEG steht unter para 3 abs. 4:
" grundlage ist die elekt. wirkleistung der anlage"
unter elektr. wirkleistung der Anlage verstehe ich die leistung (AC) an
den abgangsklemmen der WR.
ciao c61 |
für die Vergütungshöhe ist die Modulleistung relevant, nicht die WR-Leistung
siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2004/gesamt.pdf
MfG |
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conny61
Neu hier

Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 4
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Verfasst am:
03.06.2007, 12:31 |
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hi atommafia
kein deine ausführung im EEG nicht finden.
prarag.: .......................?
abs.: ............................?
ciao c61 |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
03.06.2007, 13:00 |
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...bei der Berechnung der Vergütung wird von der Modulleistung ausgegangen !
...auch wenn es im EEG nicht eindeutig beschrieben ist, da gebe ich Dir recht.
...bei der "jederzeit zugänglichen Freischaltstelle" dagegen wird anscheinend von der AC-Leistung der WR ausgegangen...zumindest brauchte ich bei 34,32kWp noch keine, bei 40,04 dann schon...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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superhaase
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München
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Verfasst am:
03.06.2007, 14:05 |
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hab jetzt mal das EEG von der offiziellen Seite durchgeschaut:
Von Modulleistung oder so ist da wirklich nicht die Rede.
Ganz im Gegenteil wird im allgemeinen Abschnitt für alle Energiearten ausdrücklich von der Wirkleistung geredet, die maßgeblich ist, und dass eine evtl. Reserveleistung bei der Vergütungseinstufung unberücksichtigt bleibt
Die PV-Betreiber mit z.B. 33 kWp und 30 kWAC sollten das mal vor Gericht klären lassen. Wahrscheinlich sind es nur die EVUs, die das so interpretieren - im Zweifelsfall immer gegen die Eigenstromerzeuger.... ist ja bekannt, die Masche....
Mich betriffts ja nicht. Aber vielleicht weiß der SFV da mehr drüber, vielleicht gibts schon Gerichtsurteile...
ciao,
sh |
_________________ 10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717 |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
03.06.2007, 16:53 |
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Tach
| superhaase hat Folgendes geschrieben: |
hab jetzt mal das EEG von der offiziellen Seite durchgeschaut:
Von Modulleistung oder so ist da wirklich nicht die Rede.
Ganz im Gegenteil wird im allgemeinen Abschnitt für alle Energiearten ausdrücklich von der Wirkleistung geredet, die maßgeblich ist, und dass eine evtl. Reserveleistung bei der Vergütungseinstufung unberücksichtigt bleibt
Die PV-Betreiber mit z.B. 33 kWp und 30 kWAC sollten das mal vor Gericht klären lassen. Wahrscheinlich sind es nur die EVUs, die das so interpretieren - im Zweifelsfall immer gegen die Eigenstromerzeuger.... ist ja bekannt, die Masche....
Mich betriffts ja nicht. Aber vielleicht weiß der SFV da mehr drüber, vielleicht gibts schon Gerichtsurteile...
ciao,
sh |
es steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2004/gesamt.pdf
wenn WR zweitrangig sind, dann kann man diese auch nicht für ddie Bemessung der Vergütung betreffend 30 kW etc verwenden
MfG |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
03.06.2007, 16:55 |
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Tach
| conny61 hat Folgendes geschrieben: |
hi atommafia
kein deine ausführung im EEG nicht finden.
prarag.: .......................?
abs.: ............................?
ciao c61 |
§ 3 Begriffsbestimmungen
2) 1 Anlage ist jede selbständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. 2 Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, die im Geltungsbereich des Gesetzes errichtet und mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, gelten als eine Anlage, soweit sich nicht aus den §§ 6 bis 12 etwas anderes ergibt; nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.
MfG |
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superhaase
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München
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Verfasst am:
03.06.2007, 18:02 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
| ... nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter ... |
Jou!
So kann man §3(2) wohl interpretieren. Muss man aber nicht.
Versuch mal eine PV-Anlage ohne WR ans Netz anzuschließen.....
Warum ein WR so eingestuft wird, ist für mich unverständlich.
Ich denke, dass sich das nur auf die im gleichen Satz angeführte Definition von mehreren Anlagen als eine Anlage bezieht, und mit der Leistungsdefinition in Absatz (5) überhaupt nichts zu tun hat....
Somit können zwei PV-Generatoren, die an einem WR angeschlossen sind, als zwei Anlagen gelten! Was allerdings in §11(6) wieder eingeschränkt wird......
Schließlich sind die Wp nicht "die elektrische Wirkleistung, die die Anlage ... (Anm. von mir: auch nicht der PV-Generator) ... bei bestimmungsgemäßem Betrieb ungeachtet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen ohne zeitliche Einschränkung technisch erbringen kann." §3(5)
Außerdem läßt sich nach §3(5) Satz 2 die über die WR-Nennleistung hinausgehende Wp-Leistung des Generators als "nur zur Reserve genutze Leistung" interpretieren, die unberücksichtigt bleibt. Sie dient nur dazu, dem WR auch bei hohen Generatortemperaturen genügend Leistung zur Verfügung stellen zu können, und wird nie wirklich über die WR-Nennleistung hinaus abgerufen.
Ein guter Anwalt könnte da vor einem unvoreingenommenen Gericht durchaus was ausrichten, glaub ich.
Um das klarzustellen, müsste das Gestz zumindest im PV-Abschnitt ergänzt werden.
ciao,
sh |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569
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Verfasst am:
03.06.2007, 18:49 |
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Tach
| superhaase hat Folgendes geschrieben: |
So kann man §3(2) wohl interpretieren. Muss man aber nicht.
Versuch mal eine PV-Anlage ohne WR ans Netz anzuschließen.....
Warum ein WR so eingestuft wird, ist für mich unverständlich.
sh |
es steht im Gesetz, also wird entsprechend verfahren.
Gesetze werden von Juristen gemacht, vielleicht hat sich jemand gedacht:
PV-Module produzieren Gleichspannung, damit kann man bei der Stromversorgung im Netz nichts anfangen, für die Umwandlung auf Wechselspannung ist das Hilfsmittel Wechselrichter erforderlich.
Und das mit dem unvoreingenommenen Gericht ist ein Witz ?
Seit 2000 bzw 2004 sind genügend Anlagen und somit ggfs Präzedensfälle ans Netz gegangen.
Mit einem Verfahren wegen der Anwendung der Modulleistung für die 30 KW Grenze lockt man keinen Hund hinterm Ofen hervor
MfG |
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baxter
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 28.05.2007
Beiträge: 59
Wohnort: torgau
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Verfasst am:
03.06.2007, 19:20 |
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ich liege im Grenzbereich;zwei Anlagen, die eine 36,3, die zweite 37,4 Kw/p. Bei der Abrechnung wird von den hiesigen Stadtwerken aber nur die Leistung der WR zugrundegelegt, die ca. 15% niedriger ist.
Gruss
Baxter |
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conny61
Neu hier

Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 4
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Verfasst am:
05.06.2007, 06:32 |
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hi leute
es scheint doch verschiedene auffassungen über die auslegung der 30 KW gesetzesvorgabe zu geben, wobei die information von baxter das sein EVU die WR-abgangsleistung zu grunde legt sehr interesant ist.
Hi baxter,
lautet dein vertrag auf KW oder kwp, wer ist dein stadtwerk ?
doch zurück zu der von mir gestellten frage unter Ziffer 2.) diese hätte noch gravierende auswirkungen auf die berechnung der einspeise-
vergütung, da eine 60 kwp-anlage ca. 75% ihrer einspeiseleistung im leistungsbereich von 30KW erbringt (siehe tageslastgang)
ciao c61 |
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superhaase
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München
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Verfasst am:
05.06.2007, 08:04 |
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Na also auf einen Tagesleistungsgang oder eine durchschnittliche Jahresleistung oder so kommt es bei PV-Anlagen ganz gewiss nicht an. Das steht nun wirklich nicht im Gesetz. Es kommt nur auf die Leistung an, "die die Anlage ... ohne zetliche Einschränkung technisch erbringen kann". Auf die Sonnenscheindauer oder so wird da eben ausdrücklich nicht gezielt. Rein technisch betrachtet könnte die Anlage diese Leistung ja auch Nachts erbringen
ciao,
sh |
_________________ 10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
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