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postpeter
Öfters hier

Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 18
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
20.03.2007, 17:14 |
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Hallo, hat jemand hier bereits Erfrahrungen gemacht ?
Ich speise Strom ins Netz der EOn Bayern-Netz ein und habe meinen bisher meinen Hausstrom von EOn-Bayern bezogen.
Nun würde ich gerne meinen Strombezug von einem anderen Anbieter beziehen. (www.e-wie-einfach.de) Dieser Anbieter ist zwar ein Unternehmen der EOn, aber könnte es möglich sein, das ich dann mit der Netzeinspeisung ein Problem bekomme?
Hat hier schon mal jemand seinen Anbieter für den privaten Strombezug nach Abschluss des Netzeinspeisevertrags gewechselt ?
Schöne Grüße
postpeter |
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Verfasst am:
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dabo
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.03.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Heidenheim an der Brenz (Schwäbisch Sibirien)
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Verfasst am:
20.03.2007, 18:05 |
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Hallo postpeter,
Strombezug und Stromeinspeisung hat nichts miteinander zu tun.
Strom wird von Dir an den Netzbetreiber geliefert.
Strom beziehst Du selber von einem Energieversorger.
Netzbetreiber kannst Du Dir im allgemeinen nicht aussuchen.
Den Energieversorger dagegen schon.
Somit darf es keine Probleme bei Wechsel des Versorgers gegen, auch wenn der mal rein zufällig mit dem Netzbetreiber identisch ist.
MfG
Manfred |
_________________ 51 x Sanyo HIP-215NHE5, handverlesen
3 x KACO 3501xi, galvanisch getrennt
11kWp Ertragsdaten
Disclaimer: Ich distanziere mich auf das Schärfste und behaupte auf der Stelle das Gegenteil! |
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postpeter
Öfters hier

Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 18
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
20.03.2007, 18:44 |
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Hallo,
ja so hatte ich mir das auch gedacht, zumal der neue Versorger ja zum selben Konzern gehört wie der Netzbetreiber.
Ich habe jetzt auch den Einspeisevertrag nochmal durchgelesen und diesbezüglich keine Klausel gefunden.
Danke für deine Antwort
postpeter |
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dabo
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.03.2007
Beiträge: 100
Wohnort: Heidenheim an der Brenz (Schwäbisch Sibirien)
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Verfasst am:
20.03.2007, 18:51 |
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Selbst wenn es da eine Klausel gäbe, wäre sie nicht rechtwirksam.
Sie würde gegen geltendes Recht verstossen.
Aber natürlich sehen es die Energieversorger nicht gern, wenn sie zahlende Kunden verlieren. Sie können aber nichts da gegen machen.
MfG
Manfred |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
20.03.2007, 19:27 |
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hallo
aber den strom den die pv anlage(event mal braucht zumindest habe ich eine anzeige auf dem zähler) würde aber weiterhin über den betreiber laufen,über den man auch einspeist oder?
ist eigentlich total unwichtig..aber würde mich mal interssieren
gruß 4motion |
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BadDarkShadow
Stammmitglied

Angemeldet: 17.09.2006
Beiträge: 124
Wohnort: RLP, Eifel, nähe Bitburg
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Verfasst am:
20.03.2007, 19:31 |
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| 4motion hat Folgendes geschrieben: |
hallo
aber den strom den die pv anlage(event mal braucht zumindest habe ich eine anzeige auf dem zähler) würde aber weiterhin über den betreiber laufen,über den man auch einspeist oder?
ist eigentlich total unwichtig..aber würde mich mal interssieren
gruß 4motion |
Ja sonst brauchst noch einen Extrazähler dafür.
BDS
PS: PV-Strom wird immer an den Netzbetreiber verkauft. |
_________________ 08.2006 Inbetriebnahme
12,54 kWp - 74x BP Solar 3165S
1x SMA SB 4200 TL HC MS 2*14 Module
2x SMA SB 3300 3*8 Module
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