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konni
Öfters hier

Angemeldet: 19.01.2006
Beiträge: 10
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Verfasst am:
16.02.2007, 12:43 |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
- Bin bereits Besitzer einer 13 KW-Anlage seit Aug 2004
- jetzt möchte ich eine weitere Anlage auf meinem Grundstück errichten und
zwar mit ca. 22 kw!
Die 13 KW-Anlage (steht auf einem Hallendach ca. 85 m Entfernung zum Einspeisezähler!) läuft über den Hausanschluß!
Die neue Anlage käme auf eine Halle die ca. 5 m von einer anderen Leitung des EVU entfernt wäre, es würde ein neuer Hausanschluß errichtet und ich würde die Halle auch über einen eigenen Zähler elektrifizieren also dem EVU abkaufen und verkaufen!
Jetzt die Anwort vom EVU:
es geht pro Flurstücknummer im Kataster nur max. 30 KW!!!!
also 13 und 17 kw, wenn auch zwei Anschluesse da sind?
Ist das richtig und so hinzunehmen????
vielen Dank für Antworten!!!
konni |
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Verfasst am:
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
16.02.2007, 13:08 |
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Nein, das ist so nicht hinzunehmen.
Es ist richtig, daß ein normales EVU nur einen Netzanschluß zuläßt, aber nur 30KW ist schlichtweg falsch.
Kann es sein, daß hier Anschuß und Zähler verwechselt wird? Normalerweise wird das EVU nicht zulassen, daß auf einem Flurstück (wirtschaftlich zusammenhängende Einheit) mehr als ein Netzanschluß vorhanden ist. Die beschriebene Konstruktion "an eine andere Leitung die da vorbeigeht" wäre eher als ungewöhnlich zu betrachten. Vorschriften zum "wie" gibt es aber nicht. Das EVU muß nur zusehen, wie es die Energie vom Netzanschlußpukt wegbekommt. Es darf nicht sagen "geht nicht" sondern muß sagen "es geht so!" |
_________________ Friday der Bastler |
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Swemers
Vielschreiber

Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 217
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Verfasst am:
16.02.2007, 14:03 |
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Hi,
ich denke es geht dem VNB um die Kosten für den Netzanschluss, und diese brauchen sie nur bis 30 kW übernehmen.
Aber sie müssen natürlich jegliche technisch mögliche Leistung abnehmen, nur wirt du halt die Kosten für den 2. Anschluss übernehmen müssen.
| Zitat: |
| Normalerweise wird das EVU nicht zulassen, daß auf einem Flurstück (wirtschaftlich zusammenhängende Einheit) mehr als ein Netzanschluß vorhanden ist |
Haben wir (bzw. der jeweilige VNB) schon bei zahlreichen anlagen genau so gemacht, und es ist mir keine Norm bekannt die dies verhindern könnte. Eine Vermischung darf natürlich nicht erfolgen. |
_________________ Mfg
Stefan Swemers |
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konni
Öfters hier

Angemeldet: 19.01.2006
Beiträge: 10
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Verfasst am:
16.02.2007, 16:37 |
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Hallo nochmal;
für den zweiten Hausanschluß hab ich bereits ein ein Angebot !
Nur auf meine Nachfrage ob ich auf diesen einen Doppelten Anschlußkasten für die Einspeisung von 22 kw haben kann - wurde abgewunken ! nur 30 Kw insgesamt pro Flurnummer also 17 KW!!
Sie haben mir aber einen Anschluß an den nächsten Kabelverteilerkasten (ca. 250 m entfernt über sämtliche teestraßen, gehwege mitten durch das Dorf usw. )angeboten!!!!
konni |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
16.02.2007, 16:41 |
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| Swemers hat Folgendes geschrieben: |
| Haben wir (bzw. der jeweilige VNB) schon bei zahlreichen anlagen genau so gemacht, und es ist mir keine Norm bekannt die dies verhindern könnte. Eine Vermischung darf natürlich nicht erfolgen. |
Eine Norm dazu kenne ich auch nicht. Ein Netzbetreiber will das normalerweise nicht haben und kann das auch in seinen besonderen Bedingungen so festlegen. Wenn er es trotzdm macht ist das für die PV doch nur positiv zu werten. |
_________________ Friday der Bastler |
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