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starmanu13
Stammmitglied

Angemeldet: 01.10.2005
Beiträge: 68
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Verfasst am:
12.10.2005, 17:46 |
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Was ist, wenn ich und mein im gemeinsamen Zweifamilienhaus wohnender Schwiegervater auf unserem gemeinsamen Dach eine Photovoltaikanlage errichten?
Möglichkeit a) Ich finanziere zwar die Photovoltaikanlage, gebe jedoch meinem Schwiegervater die Hälfte der monatlichen Einspeisung.
Kann ich dann neben den vollen Darlehenszinsen, Zählergebühren, Abschreibungen, Rücklagen für Wartung etc. auch die Weitergabe der Hälfte der Einspeisung von meinen Einnahmen absetzen (sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Umsatzsteuer)? Oder wie mache ich das am besten? Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Bekomme ich diese ganz raus?
b) Ich finanziere die Hälfte der Photovoltaikanlage und die andere Hälfte mein Schwiegervater. Ich bekomme die Hälfte der Einspeisung, die andere Hälfte mein Schwiegervater.
Ist es möglich, daß ich bei der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer nur die Hälfte der Einnahmen ansetze und die Hälfte der Darlehenszinsen, Zählergebühren, Abschreibungen, Rücklagen für Wartung etc. absetze und die andere Hälfte mein Schwiegervater? Spielt da das Finanzamt mit? Oder wie mache ich das am besten?
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Bekomme ich diese zur Hälfte und die andere Hälfte mein Schwiegervater? |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
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Verfasst am:
12.10.2005, 20:37 |
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Tach
| starmanu13 hat Folgendes geschrieben: |
b) Ich finanziere die Hälfte der Photovoltaikanlage und die andere Hälfte mein Schwiegervater. Ich bekomme die Hälfte der Einspeisung, die andere Hälfte mein Schwiegervater.
Ist es möglich, daß ich bei der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer nur die Hälfte der Einnahmen ansetze und die Hälfte der Darlehenszinsen, Zählergebühren, Abschreibungen, Rücklagen für Wartung etc. absetze und die andere Hälfte mein Schwiegervater? Spielt da das Finanzamt mit? Oder wie mache ich das am besten?
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Bekomme ich diese zur Hälfte und die andere Hälfte mein Schwiegervater? |
wenn ein Einspeisezähler vorhanden ist will das EVU sicherlich auch nur
an ein Person zahlen und nicht 2x 50%
Bei Windparks bekommt zB ein Notar als Treuhänder die gesamte Einspeisevergütung vom EVU und teilt die dann intern auf etc
MfG
MfG |
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GAST
Stammmitglied

Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
12.10.2005, 22:44 |
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Hallo
wenn ihr eine Photovoltaikanlage installieren wollt, dann bekommt ihr entsprechend eine Rechnung, auf dieser ist auch eine Anschrift, dort sollte ihr dann "sonniger Schwiegersohn & sonniger Schwiegervater"( oder wie auch immer der Name ist!!!) als Besteller und bezahler eintragen lassen.
Am besten richtet ihr auch ein gemeinsames Konto bei einer Bank ein ( am besten Onlinebank, wegen der Kosten ) und ihr nehmt gemeinsam einen Kredit auf, auf dem Kreditvertrag lasst ihr euch zu identischen Teilen als Kreditnehmer eintragen, und beim Finanzamt beantragt ihr eine gemeinsame Steuernummer für euer Kraftwerk.
Dann sollte es für alle gerecht sein.
Ich hoffe das ich nichts vergessen habe und weise daraufhin das ich weder steuerberater noch sonstige beratertätigkeiten ausübe und diese angaben fehlerhaft sein können. |
_________________ Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet |
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