| Autor |
|
evu-man
Stammmitglied

Angemeldet: 18.01.2006
Beiträge: 32
|
Verfasst am:
21.12.2006, 21:25 |
 |
......wer sich also vielleicht wundert, wo denn der Einspeisevertrag bleibt, der sollte wissen das einige EVU´s keine Einspeiseverträge für EEG Anlagen mehr zusenden.
Es wir allerdings ein einmaliges Netzanschlussangebot zugeschickt, in dem die wichtigen technischen Details wie z.B Einspeiseleistung und Netzverknüpfungspunkt festgehalten sind. Akzeptiert der Einspeisewillige das Angebot so gibt er den Netzanschluss unter den im Angebot genannten Bedingungen in Auftrag.
Kassiert wird dann eine Inbetriebsetzungspauschale und die Anlage rennt !
...ohne Vertrag !  |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
sonnengärtner
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 59
|
Verfasst am:
24.01.2007, 13:48 |
 |
Hallo EVU man
in so einem Netzanschlussvertrag wird der Verknüpfungspunkt festgelegt.
Muss ich immer das Eigentum an der Netzanschlussleitung übernehmen,
auch wenn diese außerhalb des Grundstückes liegt?
Ich habe zwar brav den Netzanschluss bezahlt aber es gibt einen
Hausanschlusskasten an der Grundstücksgrenze der sich optimal als Eigentumsgrenze eignen würde.
Habe ich eine Chance, das Eigentum an der Leitung im öffentlichen Raum abzulehnen?
der sonnengärtner |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |