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 Garantiebedingungen/Haftung Modulhersteller Nächstes Thema anzeigen
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Autor
note22
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.01.2007, 14:49 Nach oben

Hallo ich nochmal mit einem neuen Thema.
Wollte diese Frage zwar in einer anderen Kategorie ins Forum stellen.
Bin aber in allen anderen Kategorien aus irgendwelchen Gründen gesperrt (nur Moderatoren ...)??????

Hier die Frage: In den Garantiebedingungen von Sanyo habe ich gelesen, das deren Garantie sich nur auf die Module selbst bezieht.
Gibt es also einen Garantiefall innerhalb der ersten beiden Jahre, so haftet Sanyo nicht für die Kosten für Demontage/Montage usw.
Verstehe ich das falsch?
Ist das Sanyo typisch oder ist das bei allen anderen auch so?
Hat hier jemand bereits praktische Erfahrungen ...?
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Verfasst am: Nach oben

CH
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 09.08.2006
Beiträge: 211
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 10:54 Nach oben

Hallo,

schnelle Antwort: ja

Meine Information nach, das ist typisch für Modulherstellern...

Gruss,

_________________
Christian Comes
---------------------------
SANYO Component Europe- Solar Division
http://www.sanyo-solar.eu
note22
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 09:45 Nach oben

Ich finde diese Garantieleistung schon merkwürdig. Man stelle sich vor, bei einem Auto bricht durch einen Materialfehler innerhalb der 2 Jahres Garantie eine Pleulstange. Man bekommt zwar die 50€ für das Teil ersetzt, muss aber selbst die Kosten für die Reparatur und die Folgeerscheinungen - neuer Motor, den der ist in der Regel dann auch hin - selbst tragen.
Da die Module ja doch einen gewissen Wert darstellen und die Technologie ausgereift scheint - sollten sich, wenn das wirklich bei allen so ist (habe noch keine anderen Garantiebestimmungen im Netz als Sanyo gefunden, die anderen machen das Kleingedruckte wahrscheinlich erst dann publik, wenn man die Teile schon gekauft hat ....), die Hersteller eine kulantere Regelung einfallen lassen.
CH
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 09.08.2006
Beiträge: 211
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 09:55 Nach oben

Hallo,

persönlich denke ich, dass die Bedingungen (alle, auch unsere) nich perfekt sind; nich weil sie Bedinungen für den Kunden setzen, die ungünstig sind (angeblich), sondern weil sie oft verwirrend klingen und rechtlich haben verschiedene Anwälte verschiedene Meinungen, wie letzes Jahr in mehreren Workshops zu hören war.

Gruss,

_________________
Christian Comes
---------------------------
SANYO Component Europe- Solar Division
http://www.sanyo-solar.eu
note22
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 12.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 10:13 Nach oben

Soll das heissen, dass man im Schadensfall (speziell bei Sanyo) auf Kulanz auch ohne Anwalt hoffen kann?

(Antwort dürfte für einen Sanyo Mitarbeiter nicht ganz einfach sein oder ? Smile)
CH
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 09.08.2006
Beiträge: 211
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 10:26 Nach oben

Hallo,

Mmmm, das kann ich nich so sagen.

Gruss,

_________________
Christian Comes
---------------------------
SANYO Component Europe- Solar Division
http://www.sanyo-solar.eu
note22
Stammmitglied
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Angemeldet: 12.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 10:33 Nach oben

Hätte ich auch nicht wirklich erwartet ...

Trotzdem danke für die persönliche Meinung. Gut zu höhren, dass nicht nur ich die" Garantie" suboptimal finde.
030martin
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 02.01.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 10:56 Nach oben

Wenn beim Auto die Pleustange defekt ist, muss das auto vom Besitzer auf Kosten des Besitzers zur Werkstatt gebracht werden....

Somit müssen auch die Module zum Händler zurück...im Anschluss wird der Fehler gesucht und defekte Komponenten getauscht bzw. das Modul ersetzt.

Da die Anlagen vom Installationsaufwand (Dachhöhe, Dachneigung etc..) sehr unterschiedlich sind, kann kein Modulhersteller die Abbau und Rückholkosten übernehmen... dass heißt, die Rückholung über eine Spedition wird teilweise vom Hersteller übernommen, abhängig ob der Fall eindeutig ist.

Teilweise möchten die Hersteller die Originalverpackung haben, damit die Versicherung beim Transport greift...

Nicht einfach, aber jeder findet eine Lösung mit einem guten Lieferanten..

Grüße
Martin
ohnedach
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 422
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 11:54 Nach oben

CH hat Folgendes geschrieben:
rechtlich haben verschiedene Anwälte verschiedene Meinungen


Hallo CH und alle anderen,

verschiedene Anwälte haben grundsätzlich fast immer verschiedene Meinungen, uns zwar je nachdem, auf welcher Seite sie nach Argumenten suchen. Wäre die Rechtslage immer eindeutig, wären die Jungs und Mädels ja arbeitslos ... Very Happy

Bei einer PV-Anlage schließt man in der Regel einen Vertrag mit einem Solarteur. *Der* führt die Arbeiten aus, *der* muss dann zwei Jahre lang für seine Arbeit haften, und *der* tauscht dann auch die defekten Module aus. Der Anspruch des Kunden richtet sich also nicht in erster Linie gegen den Hersteller der Module, sondern gegen seinen Vertragspartner, den Solarteur.
Wenn ein Hersteller zusätzlich noch eine eigene Garantie gibt, würde ich als Kunde diese nur in Anspruch nehmen, wenn beim Solarteur aus irgendwelchen Gründen nichts mehr zu holen ist. Hier aber erscheint es mir verständlich, wenn eine Herstellerfirma nur für die Module selbst, nicht aber für die Arbeiten anderer Leute haften möchte. Das Automobilbeispiel von note22 greift hier nicht so recht, denn der Hersteller der Pleuelstange steht dem Kunden gegenüber in der Regel für gar nichts grade. Vertrags- und damit Ansprechpartner ist der Lieferant des Autos.

Denke ich mal so ... Wink

ohnedach

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21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz
lehmann28
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4994
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 12:02 Nach oben

Hallo ohne Dach,

schmeißt Du hier nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander? Ein Fachhändler der dir die Module, Wechselrichter, Kabel, ...etc. verkauft kann dir eine Gewährleistung geben. Aber der Hersteller ist für die Garantie seiner Produkte zuständig. Der Fachhändler dient aber hier als Mittelmann zwischen Kunden und Hersteller.

Bei einem Fehler des Gerätes wird er an den Hersteller herantreten und einen Austausch auf Garantie verlangen. Die Demontage und wieder Inbetriebnahme gehen aber zu seinen Kosten da er dem Kunden eine Gewährleistung über zwei Jahre bieten muß.

Lasse mich gerne eines besseren belehren!

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
note22
Stammmitglied
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Angemeldet: 12.01.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 13:52 Nach oben

Ein Vergleich passt nie 100%ig ...
Aber das mit dem Auto habe ich schon life erlebt - da wurde auch das Auto kostenlos in die Werkstatt geschleppt! Vor kurzem hatte ich einen Garantiefall mit einem Elektrogerät. Zum Händler und der hat es , da das alte Modell nicht mehr verfügbar war, problemlos gegen ein aktuelles Modell ausgetauscht. Er meinte, er ist hier als Verkäufer nur der Vermittler, für die Garantie haftet der Hersteller.
Ich kann mir auch nur vorstellen, dass ein Solatuer so etwas dann für den Kunden kostenlos austauschen kann, wenn er entweder sich die Kosten vom Hersteller wiederholen kann oder sehr finanzkräftig ist und es dann auf eigene Rechnung trägt.
Gibt es eigentlich eine Statistik, wie häufig überhaupt Module innerhalb der Garantiezeit ausfallen? Wenn das, wie ich annehme und hoffe, nur sehr wenige Fälle sind, so sollten die Hersteller diese Kosten locker stemmen können. Falls nicht, sollten sie ihre Qualität sowieso überprüfen...
ohnedach
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 422
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 18:31 Nach oben

lehmann28 hat Folgendes geschrieben:
schmeißt Du hier nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander? Ein Fachhändler der dir die Module, Wechselrichter, Kabel, ...etc. verkauft kann dir eine Gewährleistung geben. Aber der Hersteller ist für die Garantie seiner Produkte zuständig. Der Fachhändler dient aber hier als Mittelmann zwischen Kunden und Hersteller.


Hallo Tom,

nein, ich schmeiße nichts durcheinander, ich möchte ja gerade die beiden Dinge sauber trennen. Garantie ist eine freiwillige (!) Leistung des Verkäufers oder eben des Herstellers. Gewährleistung muss (!!) mir nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) mein Vertragspartner geben, und das ist alleine und ausschließlich der Solarteur. (Es sei denn, ich kaufe selbst direkt beim Modulhersteller ein, dann habe ich einen Vertrag mit ihm ...)
Also: Bei allen Mängeln wende ich mich zunächst an meinen Vertragspartner. Dieser kann mich nicht einfach auf die Herstellergarantie verweisen, sondern muss im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für seine Arbeit und die von ihm dabei eingesetzten Materialien haften. In vielen Fällen ist es für den Kunden vorteilhaft diesen Weg zu gehen. Natürlich hat er alternativ auch die Möglichkeit sich an den Hersteller zu wenden, sofern dieser eine Produktgarantie gibt.

Im vorliegenden Fall (Modulmangel in den ersten beiden Jahren) würde ich mich eindeutig zunächst an den Solarteur wenden. Er muss die fehlerhaften Module ersetzen, und zwar inklusive Montage, Anfahrt usw. Ich wäre ja ... sorry: blöd Wink ... die schlechtere Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen. Der Solarteur wiederum kann sich ja seinerseits an den Hersteller wenden ... Very Happy

Okay, soweit mein Verständnis der Angelegenheit. Vielleicht sagt ja mal ein ausgebildeter Rechtsgelehrter was dazu (soweit das nicht die Rechtsanwaltskammer auf den Plan ruft...)

Noch ein vielleicht interessanter Link: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/garantien.htm

Viele Grüße

ohnedach

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Heiko
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Beiträge: 789
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BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 18:53 Nach oben

Hallo
Bekomme nach 1,5Jahren 56neue Module von Sunearth(www.sigsolar.de)
weil das auf dem Bild

Image

bei den letzten 150000 Modulen noch nicht vorgekommen sein soll Rolling Eyes
inkls.Montage Laughing
MFG Heiko

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2 Achs-Pairan 12,35Kwp mit WEBCAM
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke
1 Achs-Solarus 26.65Kwp
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke1
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=232
superhaase
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Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 1000
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.01.2007, 20:10 Nach oben

@Heiko:
Glückwunsch!

Ich bin schon froh, wenn ich bald eine neues Modul für mein gebrochenes kriege - Montage und Transport mache ich ja selbst (sofern ein Auslieferungslager oder ein anderer Händler in der Nähe ist).

Das ist der Nachteil, wenn man selbst konzipiert und montiert: Man hat keinen "Solarteur", auf den man das wegen Gewährleistung abwälzen kann... Sad

ciao,
sh

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10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717
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