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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
09.02.2007, 08:01 |
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Verfasst am:
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Wendelin
Vielschreiber

Angemeldet: 08.08.2005
Beiträge: 197
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Verfasst am:
09.02.2007, 09:59 |
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Hallo Rosa,
bin seit 1.10.2006 bei DBV versichert,Ablauf 1.10.2007,Verlängerung automatisch von Jahr zu Jahr wenn nicht drei Monate zuvor Kündigung.Haben sich die Bedingungen verbessert oder verschlechtert? Gelten für mich immer die "alten" eventuell besseren Bedingungen wenn ich den Vertrag weiterlaufen lasse ?
Gruß Wendelin |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
09.02.2007, 10:29 |
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Hallo Wendelin,
die DBV hat die Tarifierung zur Betreiber-Haftpflicht seit 01.07 geändert. Der alte Tarif basiert auf der Anzahl der Grundstücke, der neue hingegen tarifiert nach der Anzahl der Einspeisezähler und ist etwas teurer.
Neu hinzugekommen ist der Schutz bei Vermögensschäden aus dem Einspeiserisiko, der meiner Meinung nach nicht fehlen sollte.
Was die neue Elektronikversicherung Tarif 01.07 angeht, so schau auch mal hier nach:
http://www.photovoltaikforum.com/ftopic419.html
Solange keine Änderungen erfolgen, gilt der alte Vertrag wie abgeschlossen.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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Wechsel-Richter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 894
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main
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Verfasst am:
09.02.2007, 21:48 |
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| rosa hat Folgendes geschrieben: |
| Neu hinzugekommen ist der Schutz bei Vermögensschäden aus dem Einspeiserisiko, der meiner Meinung nach nicht fehlen sollte. |
Hallo Rosa!
Welche Art von "Vermögensschäden" kann meine Anlage denn anrichten, dass du meinst daß man die benötigt?
Ist es ratsam auf die neuen Bedingungen umzustellen?
Schon mal Danke im Voraus! |
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11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
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Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
11.02.2007, 07:50 |
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Hallo Wechselrichter,
ein Vermögensschaden, ist eine Schaden, welcher kein Sach oder Personenschaden ist. Welche Möglichkeiten bestehen, dass durch Fehlfunktionen, Überspannung, Blitzschlag etc. der versicherten Photovoltaikanlage das öffentliche Netz und somit der Stromversorger und Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden, überlasse ich mal den technisch versierten. Ich muss auch gestehen, dass mir solch ein Schaden noch nicht untergekommen ist. Aber es ist ja wie immer, dass was nicht versichert ist, tritt dann irgenwann mal ein und dann ....
Ich sehe es vielmehr aus einer anderen Perspektive. Es werden immer mehr Photovoltaikanlagen installiert und das Schadenpotenzial in Richtung der Stromversorger steigt demnach auch an. Mit einem erhöhten Schadenaufkommen, könnte auch die Bereitschaft der Stromversorger steigen, den Betreiber in Regress zu nehmen.
In der Vergangenheit wurde das Einpeiserisiko von den meisten Versicherern strikt abgelehnt, da das Risiko aufgrund sehr vieler unterschiedlicher Modalitäten schwer zu kalkulieren ist. Erst der Konkurrenzdruck hat dafür gesorgt, dass die namhaften Photovoltaikversicherer das Einspeiserisiko abdecken.
Angenommen ein Anlagenbetreiber soll in Regress genommen werden, so tritt die Betreiber-Haftplicht auch als passiver Rechtsschutz ein. D. h., sofern das Einspeiserisiko mitversichert ist, wird der Versicherer die Haftungsfrage klären, berechtigte Ansprüche des Dritten regulieren oder unberechtigte Ansprüche abwehren (notfalls mit dem Gang vors Gericht) - und das alles auf Kosten des Versicherers.
Eine Vertragsumstellung auf den neuen Tarif ist jederzeit möglich.
Gruß
rosa |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
28.02.2007, 08:01 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
19.03.2007, 07:49 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 483
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
22.03.2007, 16:38 |
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