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sonnenbild
Öfters hier

Angemeldet: 16.05.2007
Beiträge: 21
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Verfasst am:
19.06.2007, 22:56 |
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Hallo Leute,
habe mal eine Frage zu einer Kausel im Versicherungsvertrag.
Die LVM hat als Bedingung in ihrer Police:
"Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt."
Was bedeutet Blitzschutz für eine PV Anlage nach anerkannten Regeln der Technik?
Muß man eine Blitzschutzanlage haben?
Gruß
sonnenbild |
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Verfasst am:
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Swemers
Vielschreiber

Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 194
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Verfasst am:
19.06.2007, 23:08 |
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Hallo,
tja, das ist nicht klar definiert, und auf Anfrage bekommt man ein ungenaues in sich selbst wiedersprechendes schreiben, welches sich auf sehr interesannte Normen (Din VDE 0815 ) bezieht. Unsere Kunden konnten wir bisher von einen Abschluss mit dieser Klausel nur abraten. |
_________________ Mfg
Stefan Swemers |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
19.06.2007, 23:18 |
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Hallo Swemers, hallo Sonnenbild,
die Versicherere versuchen auf diesem Weg das Risiko so gering wie nur möglich zu halten. Für den Kunden ist es das Beste, wenn weder Blitzschutz noch Überspannungsschutz verlangt wird.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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sonnenbild
Öfters hier

Angemeldet: 16.05.2007
Beiträge: 21
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Verfasst am:
19.06.2007, 23:30 |
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Hallo,
| Zitat: |
| "Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt." |
kann mir jemand mitteilen welche Versicherung auf solche Kauseln verzichtet.
Gruß
Sonnenbild |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
19.06.2007, 23:36 |
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| sonnenbild hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
| Zitat: |
| "Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt." |
kann mir jemand mitteilen welche Versicherung auf solche Kauseln verzichtet.
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Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung) und die Helvetia Versicherung verzichten auf den Blitz- und Überspannungsschutz.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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Lüttjes
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 219
Wohnort: Bremen
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Verfasst am:
20.06.2007, 06:20 |
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Moin Rosa Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung)?? Muss ich das bei der VHV (Sondervereinbarung) für jeden Vertrag extra haben ?? und beantragen? Danke Lüttjes |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.06.2007, 09:26 |
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| Lüttjes hat Folgendes geschrieben: |
| Moin Rosa Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung)?? Muss ich das bei der VHV (Sondervereinbarung) für jeden Vertrag extra haben ?? und beantragen? Danke Lüttjes |
Moin, moin, Lüttjes,
nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über www.rosa-photovoltaik.de.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
21.06.2007, 12:40 |
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| Zitat: |
| Rosa hat folgendes geschrieben: ..nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über rosa-photovoltaik.de. |
Hallo Lüttjes,
hier hat Rosa mal ausnahmsweise nicht recht. Dass die VHV auf einen Blitz- und Überspannungsschutz verzichtet ist richtig. Allerdings ist es ganz egal über wen der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, ob bei "rosa", bei www.krist-versicherungsmakler.de oder bei deinem Versicherungsmakler um die Ecke. Möglicherweise ist aber der Beitrag bei rosa oder bei uns günstiger wie bei deinem Makler.
Zu beachten ist auch, dass die VHV bei Fehlen eines Überspannungsschutzes einen Schaden am Wechselrichter nicht ersetzt.
Bei der Helvetia fallen bei einem Überspannungsschaden eine SB von € 250,- an.
Bei unserem Konzept "Photovoltaik Versicherung "OnlineOnly"" wird ebenfalls auf Blitz und Überspannungsschutz verzichet. Bei einem Schaden am Wechselrichter (ohne Überspannungsschutz) erhöht sich die Selbstbeteiligung von € 200,- auf € 600,-.
Bei "Photovoltaikversicherung ohne Selbstbeteiligung" wird ebenfalls auf Blitzschutz und Überpsannungsschutz verzichtet. Bei einem Schaden am Wechselrichter (ohne Überspannungsschutz) fällt keine Selbstbeteiligung an. Allerdings sind nur kleine PV-Anlagen auf Gebäuden mit BAK1 oder BAK2 versicherbar.
• Bauartklasse 1 (Massiv Mauerwerk, Beton und harte Dachung)
• Bauartklasse 2 (Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff (z. B. Profilblech, Asbestzement) |
_________________ Das Original: Photovoltaikversicherung Vergleich
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
21.06.2007, 12:51 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.06.2007, 13:07 |
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Lieber Thomas Krist,
deine Aussage, was die Photovoltaikversicherung der VHV angeht, ist schlichtweg falsch. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, haben wir Sondervereinbarungen. Diese haben definitiv den Passus mit den Überspannungsschutzvorrichtungen im Wechselrichter nicht mehr drin!
Hier sind die exklusiv für uns geltenden Bedingungen zur VHV Photovoltaikversicherung (BV). Welche Änderungen im Detail erfolgten, sind in diesem Beitrag zu finden.
Demnach steht meine Aussage nach wie vor:
| Zitat: |
Moin, moin, Lüttjes,
nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über www.rosa-photovoltaik.de. |
Was sagst Du nun?
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.06.2007, 13:08 |
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Lüttjes
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 219
Wohnort: Bremen
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Verfasst am:
21.06.2007, 13:47 |
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Danke habe schon viel bei der VHV. Hoffe nur das mein Berater sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.. wenn ich jetzt mit Rosa  |
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Lüttjes
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 219
Wohnort: Bremen
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Verfasst am:
21.06.2007, 13:48 |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
21.06.2007, 18:56 |
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2482
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
21.06.2007, 19:03 |
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