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solmaka
Stammmitglied

Angemeldet: 08.08.2008
Beiträge: 85
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Verfasst am:
24.09.2008, 11:59 |
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Hallo,
die EWE verweigert bzw. will mir nicht meine Nachgeführte Anlage anschließen und natürlich auch keine Vergütung Zahlen.
Hat jemand Erfahrungen was ich Rechtlich machen kann? |
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Verfasst am:
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Sonnenfinsternis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 614
Wohnort: Frohburg
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Verfasst am:
24.09.2008, 12:21 |
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Hi solmaka,
sind denn im Vorfeld eine Netzprüfung gemacht worden, wie gross ist denn die Anlage, liegt sie im Aussenbereich, gibt es einen F- und/oder B-Plan, gab's vorherige Kontakte/Absprachen mit EWE? Ein bisserl was zur Vorgeschichte würde helfen ....
Sonnenfinsternis
PS: was sagt denn dein Solateur dazu? |
_________________ am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
36 * Suntechpower STP175S
1 * Fronius IG 60
Dachausrichtung 225° Dachneigung 38°
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1761 |
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solmaka
Stammmitglied

Angemeldet: 08.08.2008
Beiträge: 85
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Verfasst am:
24.09.2008, 13:29 |
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Hallo Sonnenfinsternis,
die Anlage hat 3,15 KW und es liegt ein B-Plan vor.
Habe die EWE nicht vorher gefragt, da das EEG nichts weiter aussagt in Bezug auf Verweigerung der Freilandanlage.
Darf die EWE überhaupt verweigern, wenn ja mit welcher Begründung? |
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jodl
Vielschreiber

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 239
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Verfasst am:
24.09.2008, 13:42 |
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EEG 2004
§ 4 Abnahme- und Übertragungspflicht
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.
bei 3,15 kW halte ich eine Netzverträglichkeitsprüfung nicht für nötig
hast du einen Hausanschluß auf dem Grundstück wo die nachgeführte Anlage steht?
Gruß,
jodl |
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solmaka
Stammmitglied

Angemeldet: 08.08.2008
Beiträge: 85
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Verfasst am:
24.09.2008, 14:17 |
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Hallo jodl,
die EWE bezieht sich auf den § 11 Abs.3 EEG und das die Anlage nicht an oder auf einerbaulichen Anlage steht.
Des weiteren machen Sie mich darauf aufmerksam, das für die Vergütung erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen.
Weiß jemand wie ich Sie unter Druck setzen kann, bekomme seit 3 Monaten weder einen Anschluss noch eine Absage!!
Hausanschluss liegt natürlich auf dem Grundstück... |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 804
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
24.09.2008, 14:20 |
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solmaka
Stammmitglied

Angemeldet: 08.08.2008
Beiträge: 85
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Verfasst am:
24.09.2008, 14:31 |
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Hallo Heiko,
ich habe einen Netzanschluss!
Wo steht das, das ich fragen muss und wozu gibt es Gesetze?
Versorger sind halt nicht gut zu sprechen auf PV, nix als Arbeit für die!
Bin hier weil ich Rechtliche Infos benötige... |
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sunnyhorse
Stammmitglied

Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 33
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Verfasst am:
24.09.2008, 14:41 |
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Hallo,
vielleicht hilft dir das hier weiter:
Seite der EEG Clearingstelle
unter "Ergebnisse" - Votum 2007/4
Gruß sunnyhorse |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 804
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
24.09.2008, 14:52 |
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solmaka
Stammmitglied

Angemeldet: 08.08.2008
Beiträge: 85
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Verfasst am:
24.09.2008, 16:09 |
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Hallo sunnyhorse,
wo kann ich genau nachschauen mit der Clearingstelle?
Gibts die Einspeisezusage immer schriftlich?
Eine schriftliche Absage bekomme ich leider nicht, kann
ich nicht eine einstweiligen Anschluss erzwingen?? |
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sunnyhorse
Stammmitglied

Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 33
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Verfasst am:
24.09.2008, 17:23 |
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hallo solmaka,
google "eeg clearingstelle", linke Seite kannst du dann "ergebnisse" anklicken, ist dann 2. oder 3. veröffentlichung "votum 2007/4"
muss dir allerdings sagen, sieht nicht so ganz positiv aus, ich weiss allerdings nicht, ob du den hier beschriebenen fall auf deinen explizit übertragen kannst oder welche andere gegebenheiten du vorweisen kannst - musst du einfach mal durchlesen, vielleicht bekommst du ja da ne neue idee zur durchsetzung deines anschlusses
gruß sunnyhorse |
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2659
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
24.09.2008, 17:41 |
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sunnyhorse
Stammmitglied

Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 33
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Verfasst am:
24.09.2008, 20:58 |
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hallo somalka,
habe dir hier noch mal eine Erläuterung zum eeg rauskopiert - du solltest mal prüfen, ob die fläche, auf der sich deine pv-anlage befindet, entsprechende genehmigungen aufweisen kann, denn dann muss angeschlossen werden
Für Anlagen, die nicht an oder auf einer
baulichen Anlage angebracht sind, besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn die
Anlagen auf bestimmten gesetzlich eingegrenzten Flächen und im Bereich eines
Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB eines nach § 38 Abs. 1 BauGB überplanten
Bereiches in Betrieb genommen worden ist.
gruß sunnyhorse |
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Häuslesbesitzer
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 666
Wohnort: 70839
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Verfasst am:
24.09.2008, 21:28 |
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Lese ich das richtig, es geht um ca. 4000 kwh = ca. 150 € im Monat.
also ich verstehe das EVU nicht..... |
_________________ 12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China. |
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