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blabla
Forumsinventar


Angemeldet: 08.06.2005
Beiträge: 661
Wohnort: 86551 Aichach
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Verfasst am:
25.04.2006, 13:44 |
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Angenommen die Photovoltaik ist bei der Stadt als Gewerbe gemeldet und ich kauf z.B. ein Messgerät oder einen Computer und bring es in die Steuererklärung der Photovoltaik mit ein, unterlieg ich dann dem BGB oder dem HGB, wenn ich es umtauschen etc. will?
Hab mal gehört, dass man dem HGB unterliegt, aber jetz hab ich zufällig gesehen welche Bedingungen man für das HGB erfüllen muss und bin mir jetzt nicht sicher. Gilt Strom verkaufen als "Handeln mit Ware" ? |
_________________ 2x Sunways NT 6000, 52x Sanyo HIP 190 BE3, 9,88kWp
WR1: 3 Strings a` 8 Module, 1 Temperatur- und Einstrahlungssensor, Neigung 30°, Azimut 180°
WR2: 1 String a` 10 Module, 2 Strings a` 9 Module, Neigung 40°, Azimut 180° |
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Verfasst am:
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