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FürDieZukunft
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Verfasst am:
23.01.2008, 14:24 |
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Habe heute die Abrechnung vom EVU RWE Rhein-Ruhr für 2007 erhalten.
Die schreiben tatsächlich (wörtlich)
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswirdrig sein sollte.
Schon eine Frechheit, man sollte das an die "Macher" des EEG senden.
RWE Rhein-Ruhr gehört eine Abmahnung / Unetrlassungsaufforderung , einfach unverschämt.
Ich habe keinen Einspeisevertrag unterschrieben. |
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Verfasst am:
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za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1186
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
23.01.2008, 15:31 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Habe heute die Abrechnung vom EVU RWE Rhein-Ruhr für 2007 erhalten.
Die schreiben tatsächlich (wörtlich)
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswirdrig sein sollte.
Schon eine Frechheit, man sollte das an die "Macher" des EEG senden.
RWE Rhein-Ruhr gehört eine Abmahnung / Unetrlassungsaufforderung , einfach unverschämt.
Ich habe keinen Einspeisevertrag unterschrieben. |
Ist doch klar, die schreiben das 'rein, weil du keinen Einspeisevertrag unterschrieben hast; vermutlich steht dieser Satz so oder so ähnlich in deren Einspeiseverträge.
Wenn du der Auffassung bist, dass denen eine Abmahnung zugestellt werden soll, sitzt du doch als direkt Betroffener in der ersten Reihe!
Bringt aber m.E. nichts außer, dass der Kamm noch weiter schwillt.
Außerdem halte ich dieses Gebaren - ich geb' dir recht, das ist eine grobe Unverschämtheit - für äußerst peinlich; so führt sich ja nicht mal der Elefant im Porzellanladen auf: typisches Herrschaftsgebaren, aber was will man von der RWE auch anderes erwarten.
Daneben ist das aber auch grober Unfug: bei aller Lobby-Arbeit und abhängigen (Ex-) Politikern (einen schönen Gruß an Clement, den alten ... ich sag's lieber nicht) glaube ich nicht, dass bei einer EEG-Änderung, von einer generellen Rechtswidrigkeit kann ja bei einer formal fehlerfreien Beschlussfassunfg der Legislative ja wohl kaum die Rede sein, der Tatbestand der Besitzstandswahrung nicht greifen sollte.
Ich würde denen auf dieses Schreiben ungefähr so antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
erfreut nehme ich zur Kenntnis, dass Sie die Zeit für höchsthypothetische Überlegungen finden.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, das für den äußerst unwahrscheinlichen Fall der Außerkraftsetzung des EEG Sie für meinen Fall die Einrede zur Weiterzahlung der aktuell vereinbarten Lieferbezüge als automatisch gegeben annehmen können. Einen solchen Umstand würde ich ggf. höchstrichterlich unter Einbeziehung des Solarenergie Förderveriens e.V. (SFV) prüfen lassen und bis dahin Ihnen die mir entgangenen Zahlungen zu dem mir verfügbaren besten Tagesgeldzinssatz in Rechnung stellen.
Über Ihre Bedenken, dass das EEG vermutlich rechtswidrig sein könnte, werde ich im Laufe dieser Woche die für diese Region zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten schriftlich informieren. Vielleicht können auf diesem Weg Ihre Bedenken zerstreut werden, so dass Sie wieder mehr Zeit für Ihre eigentliche Arbeit finden.
Freundliche Grüße
N.N.
Die Politiker würde ich tatsächlich über diesen Panik-Verein und sein Vorgehen informieren.
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
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LumpiStefan
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Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1684
Wohnort: Sindelfingen
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Verfasst am:
23.01.2008, 15:42 |
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Man kann sich auch über Sachen künstlich aufregen......
Das ist nichts anderes als eine rechtliche Absicherung, sollte dieses Gesetz doch mal über den Haufen geworfen werden, das hier Ansprüche geltend gemacht werden können.
Über die vorläufigen Steuerbescheide regt sich doch auch kein Mensch auf......
Stefan |
_________________ 12.1 kWp bestehend aus:
49 Sunways SM215 an einem Sunways NT10000 (seit 05.06.2007)
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7 SolarFabrik 150/10 an einem SMA SunnyBoy 1100 (seit 22.03.2008) und Solarlog 800e.
http://www.stefan-bauer.net/daten/SolarLog/ |
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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
23.01.2008, 15:51 |
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| LumpiStefan hat Folgendes geschrieben: |
Man kann sich auch über Sachen künstlich aufregen......
Das ist nichts anderes als eine rechtliche Absicherung, sollte dieses Gesetz doch mal über den Haufen geworfen werden, das hier Ansprüche geltend gemacht werden können.
Über die vorläufigen Steuerbescheide regt sich doch auch kein Mensch auf......
Stefan |
Ich glaube das kann man wirklich nicht vergleichen.
Das EEG-Gesetz ist Fakt, Zweifel oder Rückabwicklung an diesem Gesetz würde alle Investitionen in der BRD zum Ruin erklären.
Und künstlich aufregen tut sich niemand, es ist nur eine reale Feststellung wie die EVUs immer wieder für Verunsicherung sorgen wollen. |
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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
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Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
23.01.2008, 15:55 |
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| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
Ist doch klar, die schreiben das 'rein, weil du keinen Einspeisevertrag unterschrieben hast; vermutlich steht dieser Satz so oder so ähnlich in deren Einspeiseverträge.
...Ich würde denen auf dieses Schreiben ungefähr so antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
... |
Mit dem nicht unterschriebenen Einspeisevertrag hat das wahrscheinlich nichts zu tun.
Dein schon formuliertes Schreiben finde ich gut,
werde es in dieser Form mal hinschicken und Politiker "auf die ich Zugriff habe" mal informieren.
Alle im Forum sollten das tun, damit die arroganten Schreiben ein Ende haben.
Möchte mal wissen ob die RWE-Tochter Pfalzwerke AG (27% RWE) für ihre 1 MW-PV-Anlage bei Baden-Baden das auch auf der Abrechnung stehen haben. |
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za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1186
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
23.01.2008, 16:20 |
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| LumpiStefan hat Folgendes geschrieben: |
Man kann sich auch über Sachen künstlich aufregen......
Das ist nichts anderes als eine rechtliche Absicherung, sollte dieses Gesetz doch mal über den Haufen geworfen werden, das hier Ansprüche geltend gemacht werden können.
Über die vorläufigen Steuerbescheide regt sich doch auch kein Mensch auf......
Stefan |
Heute scheint Hypothetiker-Tag zu sein!
Lieber Stefan,
FürdieZukunft regt sich entweder(zu recht) richtig auf oder gar nicht, von 'künstlich' kann da keine Rede sein, ich selbst sehe das ganze recht emotionsfrei, rege mich ergo gar nicht auf: das geht mir sozusagen 'irgendwo' vorbei, kann ich ja auch: betrifft mich ja so nicht.
Deine 'Erklärung' zur Sache in allen Ehren, aber die hinkt ganz gewaltig. Das ist in etwa so wie die Sache mit den Äpfeln und Birnen.
Das Instrument der vorläufigen Steuerbescheide wird z.B. bei unklarer und aktuell strittiger Gesetzeslage angewandt. Dies mit einem Generaleinspruch zu vergleichen, dem keine anhängigen Verfahren gegenüber stehen, halte ich im Zustand gelockerter Entspanntheit für - sorry - leicht naiv.
Was würdest du sagen, wenn dir dein Arbeitgeber deinen Lohn künftig nur noch unter irgendeinem Vorbehalt (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag,... rechtswidrig) auszahlen würde?
Klar, du würdest das akzeptieren. Das Volk hat wirklich die Politiker die es verdient.
Nur so macht dann doch Lobby-Arbeit der RWE und Konsorten richtig Spaß!
Auch und gerade unter Vertragspartnern gilt: der Ton macht die Musik.
Die RWE gibt hier ein Negativbeispiel ab. Oder warum glaubst du, dass so etwas nur einige EVU's reintexten? Weil die anderen keinen Plan haben und was die Rechtslage angeht schlecht aufgestellt sind?
Träum' schön weiter!
Nicht alles in den 68-ern war o.k., aber der Sponti-Spruch "Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt" gilt immer noch; nur so sind wichtige ökologische Weichenstellungen in der Vergangenheit, z.T. vor deiner bewussten Zeit, gelungen.
Dass dann auch smarte und unaufgeregte Jungdynamiker davon letztlich profitieren, finde ich aber trotzdem richtig, woher sollten sie es denn auch besser wissen, wenn's ihnen keiner sagt.
Thomas |
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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
23.01.2008, 17:31 |
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| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
| ....FürdieZukunft regt sich entweder(zu recht) richtig auf oder gar nicht.... |
Das zweite trifft eher zu. Aufregung ist bei mir was anderes.
Ein Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" ist inakzeptabel, nur dass sollte mit dem EVU geklärt werden. |
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mwanton
Fleißiges Mitglied

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Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 548
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
23.01.2008, 18:11 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Habe heute die Abrechnung vom EVU RWE Rhein-Ruhr für 2007 erhalten.
Die schreiben tatsächlich (wörtlich)
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswirdrig sein sollte.
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Schikanöses Verhalten der RWE, was zumindest für unnötige Verunsicherung sorgt.
Wie würde denn die Rechtslage aussehen falls tatsächlich z.B. in 10 Jahren der oberste Gerichtshof aus welchen Gründen auch immer befinden würde, daß das EEG gesetzeswidrig ist und war? |
_________________ Gruß mwanton
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3383
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3438 |
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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
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Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
23.01.2008, 18:22 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Habe heute die Abrechnung vom EVU RWE Rhein-Ruhr für 2007 erhalten.
Die schreiben tatsächlich (wörtlich)
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswirdrig sein sollte.
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Der Vorbehalt scheint ja wohl unbegründet zu sein, oder haben die ein anhängiges Verfahren (Aktenzeichen) angeführt?
Sich einfach hinzustellen und zu sagen das da was nicht gültig sein könnte reicht nicht. Hat schon jemand gehört, das ein Verfahren anhängig ist
Den Vorbehalt würde ich zurückweisen.
Zahlungen, die unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden ohne Angabe von Fakten würde ich als nicht gezahlt werten. Immerhin kann man das erhaltene Geld ja nicht ausgeben, es muss ja für eine Rückforderung beiseite gelegt werden. Also Geld auf Sperrkonto.
Da man aber nach dem gültigen Gesetzen einen Anspruch auf die Zahlung und die freie Verfügung über das Geld hat, der Zahlungspflichtige die freie Verfügungsgewalt aber vorenthält, entsteht meiner Meinung nach ein Schadenersatzanspruch.
Wenn die Rechnung also nicht ordnungsgemäß bezahlt wurde, werden Verzugszinsen fällig - 5% über dem Basiszins der EZB sind angebracht. Davon darf man dann die erhaltenen Zinsen von Sperrkonto abziehen.
Das dem VNB mitteilen und regelmäßig die Zinsen mit in Rechnung stellen. Bei Nichtzahlung anmahnen (Gebühren nicht vergessen). Was dann wohl passiert?
Fassungslose Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
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Verfasst am:
23.01.2008, 18:28 |
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| das399igste hat Folgendes geschrieben: |
....
Der Vorbehalt scheint ja wohl unbegründet zu sein, oder haben die ein anhängiges Verfahren (Aktenzeichen) angeführt? |
Nein kein Aktenzeichen,
reine Panikmache des EVU , unverschämt, kann die "Gutschriftanzeige" so heißt das Schreiben , ja mal hier reinstellen (später, evtl. morgen) |
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za-ass
Forumsinventar


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Angemeldet: 20.07.2007
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Verfasst am:
23.01.2008, 19:46 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| ... kann die "Gutschriftanzeige" so heißt das Schreiben , ja mal hier reinstellen (später, evtl. morgen) |
Ja, wäre gut, bin auch an der Antwort des EVU auf das Antwortschreiben interessiert. |
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helmuth65
Vielschreiber


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Verfasst am:
24.01.2008, 12:30 |
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Hallo zusammen,
ich habe heute das Schreiben der RWE WWE erhalten. Die gehen in Ihrem Schreiben soweit, das sie vom Anlagenbetreiber Schadensersatz verlangen wenn das EEG rechtswidrig sein sollte.
Schon ein starker Tobak.
Ich werde denen mal eine Anfrage nach dem Aktenzeichen zusenden und sehen was geschieht.
Grüße Helmuth65 |
_________________ "Carpe Diem" denn das Leben ist zu kurz um es zu vergeuden!
10,4 kWp mit: 52 x Kyocera KC200GHT-2; 2 x Solarmax 6000C; Solarlog 400e.
http://www.solarlog-home.de/familie-loewe/ |
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helmuth65
Vielschreiber


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Verfasst am:
24.01.2008, 13:07 |
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Hallo zusammen,
haben eben der RWE eine Mail übermittelt. Wortlaut anbei.
"Von: Helmuth xxxx [mailto:helmuth.xxxx@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2008 12:59
An: 'einspeiser.kundenservice@rwe.com'
Betreff: Gutschriftanzeige vom 20.01.2008
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zunächst einmal vielen Dank für die Übermittlung der Gutschriftanzeige vom o.g. Datum. Ebenfalls möchte ich Ihnen für die positive Anpassung der Abschlagszahlungen danken.
Bei der genauen Lektüre der Gutschriftanzeige ist mir jedoch der Passus:
„ Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. ……“ aufgefallen.
Als Betriebswirt unterstelle ich hierbei, dass bereits ein entsprechendes Verfahren bei einem Gericht anhängig ist, ansonsten ist eine Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht möglich.
Da es sich bei dem EEG um ein von Bund verabschiedetes Gesetz handelt gehe ich ebenfalls davon aus dass dieses, möglicherweise eingeleitete, Verfahren vor einem Bundesgericht liegen wird. Aufgrund der von Ihnen im Schreiben gemachten Einschränkungen sehe ich mich gezwungen, zur Abwehr möglicher Schadensersatzansprüche, diesen Passus und die daraus abzuleitenden Rechtsmittel durch einen Rechtsbeistand, ggf. unter Einbeziehung des Solarenergie Fördervereins e.V. (SFV) prüfen lassen.
Hierfür benötige ich jedoch das entsprechende Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens, wie es in Ihrem Schreiben suggeriert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Helmuth xxxx
"Carpe Diem"
Diese Mail wurde vor Versendung mit dem Norton Internet Security 2008 auf Viren und Spyware geprüft."
Mal sehen was geschieht.
Grüße
Helmuth65 |
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pv-fan
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Verfasst am:
24.01.2008, 13:53 |
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eigentlich müsste man den spieß mit dem energieversorger umdrehen:
alle versorger beschweren sich ja über die "immensen kosten" des eeg`s
und rechtfertigen damit die starken preiserhöhungen.
entsprechend müssten ALLE stromkunden (mit der gleichen argumentation
der versorger) entsprechend einen teil der stromrechnung nur unter
vorbehalt gültigkeit eeg zahlen, und mit gleicher argumentation im falle
eines falles zurückfordern
wäre doch mal interessant, wie die versorger darauf reagieren würden... |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
24.01.2008, 14:48 |
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| helmuth65 hat Folgendes geschrieben: |
....
ich habe heute das Schreiben der RWE WWE erhalten. ... |
Der Wortlaut ist mit meiner Gutschriftsanzeige der RWE Rhein-Ruhr identisch.
Ab besten beschweren sich alle, damit der Unfug der RWE in Zukunft unterbleibt. |
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