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VeronaFeldbusch
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 06.01.2007
Beiträge: 319
Wohnort: 89584 Ehingen
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Verfasst am:
21.04.2008, 18:43 |
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Hallo zusammen
Habe vor mir einen Carport zu bauen, beidem das Dach aus PV-Modulen besteht.
Wie wird hier nach EEG abgerechnet?
Meiner Meinung nach sollte ich 46,75 ct + 5,00 ct Fassadenbonus bekommen.
Wer kennt sich hier aus?
Gruß Verona |
_________________ 7,995 kWp - 37 Module IBC 215TS - Solarmax 2000C + Mastervolt QS 6400i WR
1,980 kWp - 9 Module Sanyo HIP220HDE1 - Solarmax 2000S |
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Verfasst am:
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
21.04.2008, 18:54 |
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...na wenn die Module das Dach bilden, bekommst Du die Dachvergütung...
...wenn Sie die Wand bilden die Fassadenvergütung...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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Energiemanager
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 10.11.2007
Beiträge: 334
Wohnort: freiburg
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Verfasst am:
21.04.2008, 21:12 |
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evu-man
Stammmitglied

Angemeldet: 18.01.2006
Beiträge: 32
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Verfasst am:
19.05.2008, 21:42 |
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Gebüdevergütung :Carport ohne Seitenwände ist kein Gebäude-also keine EEG Vergütung !
Fassadenanlage :nur wenn die Module die Wand ersetzen oder die Aussenhaut des Gebäudes bilden.
Also mal eben vier Eisenträger in den Boden rammen und PV draufschrauben ist leider umsonst.....denn das wird nicht nach EEG vergütet. |
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jodl
Vielschreiber

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 186
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Verfasst am:
19.05.2008, 23:23 |
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EEG 2004:
§11, Abs. 2, Satz 3
"Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. "
--hier steht nichts von Seitenwänden--
In der Gesetzesbegründung heißt es:
"Die Definition des Gebäudes in Satz 3 ist an die Musterbauordnung angelehnt. Sie ist dabei im Hinblick auf Sinn und Zweck der Regelung weit zu verstehen, so dass insbesondere auch sogenannte Carports oder Überdachungen von Tankstellen vom Gebäudebegriff erfasst sind."
zu finden auf: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm
ebenso:
Der "Fassadenzuschlag" wird nur gewährt, wenn die PV-Anlage eine wesentliche bautechnische Aufgabe übernimmt, z.B. Schutz vor Witterungseinflüssen - auch vor Sonneneinstrahlung, in Art einer schräg oberhalb der Fenster angeordneten Markise.
In der Gesetzesbegründung zu §11, Abs. 2, Satz 2 heißt es:
"Nach Satz 2 erhalten gebäudeintegrierte Fassadenanlagen einen weiteren Bonus, der sich einerseits durch die höheren Stromgestehungskosten und anderseits durch die Intention rechtfertigt, einen Anreiz zur Nutzung des insoweit besonders großen Potenzials zu setzen. Missbrauch soll dadurch vorgebeugt werden, dass vorausgesetzt wird, dass die Anlagen wesentlicher Bestandteil des Gebäudes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Anlage eine Funktion für das Gebäude übernimmt, die ansonsten anderweitig gewährleistet werden müsste. So fallen Fassadenelemente, die anstelle einer andersartigen Verkleidung den Abschluss der Gebäudehülle bilden ebenso unter die Regelung, wie aktive oder passive Verschattungselemente, selbst wenn diese nicht senkrecht sondern in einer Schräge zur Wand montiert sind."
Hier kommt es also auf eine sinnvolle und nachvollziehbare Begründung an
Gruß,
jodl |
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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
20.05.2008, 00:12 |
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Wegen Fassadebvergütung streite ich nun schon fast zwei Jahre, demnächst hoffentlich ein Beschluß.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
_________________ meine Anlage http://www.ebi-mueller.de
DL SUNNY WebBox neu mit Sensorbox auf Sunny Portal, Link über meine Homepage.
WR 2x SB5000 TL HC ESS Sanyo 10,08kWp 1xSB4200 TL HC Sanyo 4,24kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=253 |
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