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Fredl
Neu hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.11.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Freiheit für Niederbayern
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Verfasst am:
07.05.2008, 07:38 |
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Servus Gemeinde!
Kann ich die Mehrwertsteuer die ja auch auf meinen Zinszahlungen ausgwiesen sind bei der monatlichen Voranmeldung beim Finanzamt geltend machen?
Bis jetzt schreibe ich da ja nur die Einspeisevergütung rein und die MWST die ich auf Handwerkerrechnugen gezahlt habe!
Danke schon malim Voraus für die Hilfe!
Fred |
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Verfasst am:
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zapper
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 13.06.2007
Beiträge: 234
Wohnort: 46414 Rhede
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Verfasst am:
07.05.2008, 07:58 |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 393
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Verfasst am:
07.05.2008, 08:02 |
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Moin Fredl,
moin Zapper,
da kann ich nur dem Zapper zustimmen. MwSt auf Zinsen oder Tilgungen zahlst Du mit 99,9999 % Wahrscheinlichkeit nicht.
Trotzdem einen schönen Tag mit viel Sonne
Stevie |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1130
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
07.05.2008, 08:49 |
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...Fragen gibts...
...man mag es nicht glauben...
...denk auch an die MwSt. die auf den Abschreibungen liegt...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control". |
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jodl
Vielschreiber

Angemeldet: 02.07.2007
Beiträge: 201
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Verfasst am:
07.05.2008, 09:41 |
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Mehrwertsteuer auf Zinsen halte ich auch für ein wenig unwahrscheinlich
aber es gibt einige besonders schlaue Banken die es einführen wollen, dass sie für ihre gewerblichen Kunden (die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind) auf die Bankspesen und Kontogebühren die Mehrwertsteuer berechnen. Damit können die Banken ihrerseits anteilig die Vorsteuer von ihren Kosten geltendmachen und haben so einen Kostenvorteil. Dem Kunden entsteht theoretisch kein Nachteil, weil er die MWSt ja vom Finanzamt wiederbekommt. In der Praxis ist es ein sch... Aufwand für nix (von jedem Auszug die 19 % auf 2,30 Euro usw. )
Normalerweise ist das aber "freiwillig", der Kunde kann dann widersprechen und die Bank sollte dann wieder ohne MWSt abrechnen |
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sonnenökonom
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 415
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
07.05.2008, 10:19 |
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Servus Fredl,
aber natürlich kannst du die Umsatzsteuer auf Zinszahlen absetzen. Manche Banken (meine jedenfalls) weisen explizit darauf hin, wobei mir das auch vorher bekannt war.
Der Grund für die Umsatzsteuer-Ausweisung ist simpel der, daß das Bankgeschäft ja "normalerweise" mehrwertsteuerfrei ist, d.h. die Bank für ihre eigenen Investitionen keine Vorsteuer abziehen kann. Mit jeder "umsatzsteuerpflichtigen" Tätigkeit erhöht sich dagegen der Anteil der - teilweisen - Umsatzsteuerpflicht der Bank (und dessen Vorsteuerabzugsberechtigung). Wenn also die Bank gerade größere Investitionen plant, ist ihr natürlich daran gelegen, einen möglichst großen Teil der Vorsteuer auf diese Weise zurückerhalten zu können
Der Arbeits-Aufwand dabei hält sich m.E. in Grenzen, ist halt eine Position in der USt.-Erklärung, der Zinsverlust (Abzug VSt. z.B. per 30.Juni., Verrechnung mit MSt Juli) fällt da wohl eher ins Gewicht.
@stevie:
| Zitat: |
da kann ich nur dem Zapper zustimmen. MwSt auf Zinsen oder Tilgungen zahlst Du mit 99,9999 % Wahrscheinlichkeit nicht.
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da bin ich aber nun doch erstaunt, daß du das nicht zu kennen scheinst.....
ein etwas verwunderter sonnenökonom |
_________________ 25,8 kWp Sanyo + SMA MC 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
60 kWp Sanyo + div. SMA
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2387
5,85 kWp Sanyo + SB 5000TL HC
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Fredl
Neu hier


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Angemeldet: 25.11.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Freiheit für Niederbayern
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Verfasst am:
07.05.2008, 11:40 |
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| sonnenökonom hat Folgendes geschrieben: |
Servus Fredl,
aber natürlich kannst du die Umsatzsteuer auf Zinszahlen absetzen. Manche Banken (meine jedenfalls) weisen explizit darauf hin, wobei mir das auch vorher bekannt war.
Der Grund für die Umsatzsteuer-Ausweisung ist simpel der, daß das Bankgeschäft ja "normalerweise" mehrwertsteuerfrei ist, d.h. die Bank für ihre eigenen Investitionen keine Vorsteuer abziehen kann. Mit jeder "umsatzsteuerpflichtigen" Tätigkeit erhöht sich dagegen der Anteil der - teilweisen - Umsatzsteuerpflicht der Bank (und dessen Vorsteuerabzugsberechtigung). Wenn also die Bank gerade größere Investitionen plant, ist ihr natürlich daran gelegen, einen möglichst großen Teil der Vorsteuer auf diese Weise zurückerhalten zu können
Der Arbeits-Aufwand dabei hält sich m.E. in Grenzen, ist halt eine Position in der USt.-Erklärung, der Zinsverlust (Abzug VSt. z.B. per 30.Juni., Verrechnung mit MSt Juli) fällt da wohl eher ins Gewicht.
@stevie:
| Zitat: |
da kann ich nur dem Zapper zustimmen. MwSt auf Zinsen oder Tilgungen zahlst Du mit 99,9999 % Wahrscheinlichkeit nicht.
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da bin ich aber nun doch erstaunt, daß du das nicht zu kennen scheinst.....
ein etwas verwunderter sonnenökonom |
Danke für die Info!
Bei meinen monatlichen Abrechnungen der Zinsen für die Zwischenfinanzierung der PV-Anlage ist expliszit die Umst. ausgewiesen.
Bis jetzt war ich mir nicht sicher ob ich das bei der Voranmeldung angeben kann und darf!
Grüße
Fred |
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Sonnenfinsternis
Fleißiges Mitglied


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Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 467
Wohnort: Frohburg
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Verfasst am:
07.05.2008, 12:12 |
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habe ich das jetzt richtig verstanden: wenn die Bank ihre Option wahrgenommen hat, USt auf die Zinsen, Gebühren, etc. zu erheben, und diese auch ausweist, kann ich sie in der Voranmeldung ausweisen - wenn die Bank diese nicht ausweist, hat sie diese auch nicht erhoben und die USt käme auf die Zinsen noch oben drauf, wenn ich dies wünsche??? Oder erheben manche Banken USt & haben die Ausweisung in der Zinsbescheinigung 'vergessen' ? Im konkreten Fall - weiss jemand wie die Umweltbank das handhabt?
Sonnenfinsternis |
_________________ am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
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sonnenökonom
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 415
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
07.05.2008, 12:15 |
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Fredl
Neu hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.11.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Freiheit für Niederbayern
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Verfasst am:
07.05.2008, 15:04 |
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sonnenökonom
P.S.: Aus welchem Eck von Niederbayern kimmst'n? [/quote]
Servus Landsmann!
Aus Pfarrkirchen, nördlich Richtung Arnstorf!
mfg
Fred |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 393
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Verfasst am:
07.05.2008, 18:38 |
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Beitrag für Betreiber einer Photovoltaikanlage
Wenn die Bank in ihrer Zinsabrechnung Umsatzsteuer ausweist, kann man für diese Umsatzsteuer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Ganz normal in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Jahressteuererklärung. |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 393
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Verfasst am:
07.05.2008, 18:51 |
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Beitrag für steuerlich Interessierte
Die meisten, von einer Bank erbrachten Leistungen fallen unter § 4 Nr. 8 UStG und sind steuerfrei. Die Bank kann aber nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten ("optieren"). Dies hat zur Folge, dass die Bank den Vorsteuerabzug für ihre eigenen Eingangsumsätze in Anspruch nehmen kann. Erbringt sie steuerfreie Ausgangsumsätze, so hat sie nicht die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Man könnte es so ausdrücken, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung einen Systembruch beseitigt.
Das ist soweit alles sonnenklar. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit ein Verzicht auf die Steuerbefreiung opportun ist. Das wird es in der Regel nicht sein. Denn die Option macht wiederum nur dann Sinn, wenn der Kunde Unternehmer ist und den Vorsteuerabzug hat. Hat er ihn nicht, so wird die Steuer definitiv. Die Bank hat also einen hohen Verwaltungsaufwand, und das nur wegen dem Vorsteuerabzug auf einen Teil ihrer Kosten. Dem entsprechend würde ich bei einer Bank, die optiert und Umsatzsteuer auf Zinsen ausweist, gerne mal wissen, was sie denn für hohe Kosten hat.
So, natürlich habt Ihr alle das bis zum bitten Ende gelesen ... War ja klar. Aber ich hab Euch gewarnt!
"Frag einen Weisen nach der Uhrzeit und Du bekommst das Rezept für Pfeffernüsse."
(Tex Rubinowitz) |
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sonnenökonom
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 415
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
08.05.2008, 00:24 |
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@stevie:
was willst du mir damit sagen? Daß du plötzlich entdeckt hast daß dein Posting vorher glatter Blödsinn war?
| Zitat: |
da kann ich nur dem Zapper zustimmen. MwSt auf Zinsen oder Tilgungen zahlst Du mit 99,9999 % Wahrscheinlichkeit nicht.
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Das wußte ich auch vorher, deswegen hätte es deines Geschreibsels nicht bedurft!
Ich warte eigentlich schon seit längerem auf ein sinnvolles Posting von dir , sehe aber leider nur daß du dich anscheinend selber gerne schreiben siehst  |
_________________ 25,8 kWp Sanyo + SMA MC 8000 TL
www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
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sonnenökonom
Fleißiges Mitglied

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Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 415
Wohnort: Rottal-Inn
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Verfasst am:
08.05.2008, 00:26 |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 393
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Verfasst am:
08.05.2008, 06:18 |
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| sonnenökonom hat Folgendes geschrieben: |
@stevie:
was willst du mir damit sagen? Daß du plötzlich entdeckt hast daß dein Posting vorher glatter Blödsinn war?
| Zitat: |
da kann ich nur dem Zapper zustimmen. MwSt auf Zinsen oder Tilgungen zahlst Du mit 99,9999 % Wahrscheinlichkeit nicht.
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Das wußte ich auch vorher, deswegen hätte es deines Geschreibsels nicht bedurft!
Ich warte eigentlich schon seit längerem auf ein sinnvolles Posting von dir , sehe aber leider nur daß du dich anscheinend selber gerne schreiben siehst  |
Soso. Sag mal, kann es sein, dass Du letzte Nacht aus irgendeinem dummen Grund total schlechte Laune hattest? Passiert mir auch manchmal.
Also, die 99,9999 % sind natürlich nicht richtig. Wieviel Prozent der Banken Umsatzsteuer auf die Zinsen ausweisen, weiß ich nicht. Ein Prozent ? Zwei ? Vielleicht auch fünf ? Mehr wohl kaum. Live gesehen habe ich Umsatzsteuer auf Zinsen noch nie.
Ich habe das Ganze nochmal ausführlich begründet, weil es mir darum geht, dass der Zusammenhang (Steuerbefreiung und Option bei Bankdienstleistungen) von Usern, die es interessiert, verstanden werden kann. Du wusstest das schon vorher; das zeigt einer Deiner vorherigen Posts. "Für den Hausgebrauch" reichte der erste Beitrag und war auch entsprechend überschrieben.
Mich würde immer noch interessieren, was das für eine Bank ist. Aber ich habe ja auch schon gesagt, dass ich das alles wegen der Relation zwischen Aufwand und Ertrag für fragwürdig halte.
Viele Grüße
Stevie |
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