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 Örtlich getrennter Einspeise u. Entnahmezähler erlaubt?? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
flyer
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Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 08:14 Nach oben

Hallo zusammen,

Es geht um folgendes. In meinem Zählerschrank ist kein Platz für einen Einspeisezähler und für den erforderlichen Rest.
Deshalb meine Frage: Darf ich für den Einspeisezähler einen zweiten Zählerschrank örtlich getrennt vom jetztigen Zählerschrank bauen und diesem vom HAK aus mit einer Leitung versorgen??
Liege in Rheinland-Pfalz, EVU ist RWE.

Vielen Dank schon im vorraus für Eure Hilfe.

Gruß

Flyer
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Ostfriesenstrom
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 02.04.2006
Beiträge: 877
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 08:47 Nach oben

Moin flyer,

vermutlich nicht, wollen das immer zusammen haben, aber genau kann dir das nur die örtliche Bezirksstelle deines EVU sagen.
Die handhaben dass oft unterschiedlich streng oder genau, also am besten dort nachfragen.

Gruß von der Küste
Roman

_________________
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Bill_Tecker
Stammmitglied
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 15:28 Nach oben

Hallo,

das einfachste ist fragen und am besten einen Elektriker fragen lassen.
Hatte das gleiche Problem.
Als ich angefragt hatte war erst - nein, nach Erklärung warum - ja. Dann aber mit zwei Hausanschlusskästen bzw. 2x die Panzersicherungen.
Dann hat der Elektriker gefragt, keiner der dem EVU bekannt ist.
Danach alles kein Problem.
Jetzt HAK - PV- Zählerkasten - Zählerkasten.

Grüße
Bill

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gelig
Stammmitglied
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Angemeldet: 10.04.2008
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 11:15 Nach oben

Also bei meinem Vater wurde es so gemacht:
Vom Hausanschlusskasten im Keller ein kurzes Kabel in eine Unterverteilung, von dort ging gas Kabel rein von dem Einspesezähler der Solaranlage und das Kabel was als zuleitung zum bestehenden Zähler geht in der ersten Etage.
Einspeisezähler der PV Anlage hängt im Keller und der normale Hauszähler im 1 Stock.
Musste nur mit dem Mann von der EON abgesprochen werden unddie Unterverteilung und Zählerschränke verblombt werden.

MfG

gelig
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