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Autor
sonnenstromanfänger
Öfters hier
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Angemeldet: 16.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 01:31 Nach oben

Hallo Leute,

muß ich als Solaranlagenbetreiber (9 KWp) weil ich ein Nebeneinkommen beziehe also Nebengewerbe habe. Bei meinen Arbeitgeber anmelden und mir genehmigen lassen. Hat jemand dazu rechtliche Kentnisse.

viele Grüße
Solarstromanfänger
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Verfasst am: Nach oben

solarfrischling
Stammmitglied
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Angemeldet: 24.03.2007
Beiträge: 70
Wohnort: Münchsmünster

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 02:33 Nach oben

Hallo

also wenn in deinen Arbeitsvertrag drinnen steht das man Nebentätigkeiten melden muß dann würde ich das machen.

Denn der AG kann diese Tätigkeit ja nicht ablehnen da keine gefärdung von ihr ausgeht und die Arbeitskraft nicht eingeschränkt wird.
Die Anlage lauft ja praktisch von alleine.

Sonne auf euer Dach

_________________
56 IBC M180 (Sharp) Module
1x Solarmax 6000C mit 2 Strings á 16 Module
1x Solarmax 4000C mit 24 Module
Ausrichtung SSO (165), Dachneigung 40°
www.solarlog-home.de/familie-schuster
jojoaction
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 24.11.2007
Beiträge: 380
Wohnort: 656xx

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 07:38 Nach oben

Hallo

werde die PV Anlage auch bei meinem Arbeitgeber anmelden.

Gruss

Jo

_________________
Wünsche allzeit genügend Sonne auf die Module

www.solarlog-home.de/schwaben-nest-solar

http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1930

28 x SW 220 Watt = 6,16 kwp
Am Netz seit 20.03.2008
laun3006
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 23.03.2008, 08:52 Nach oben

Diese beliebte Klausel in Arbeitsverträgen ist in dieser Form nicht gültig!!!!
Nur bei berechtigtem Interesse hat der Arbeitgeber ein Mitspracherecht.
Das könnte sein :
- Beeinträchtigung der Arbeitskraft(wurde schon geschrieben)
- Schaden des Arbeitgebers durch knowhow Transfer oder direkte Konkurrenz

Ich werde es meinem Arbitgeber bestimmt nicht mitteilen.

launige Grüße

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

http://www.solarlog-home3.de/wilke/
za-ass
Forumsinventar
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:15 Nach oben

Was das Mitspracherecht anlangt gebe ich recht.
Allerdings sollte man dies nicht mit der Mitteilungspflicht verwechseln.

Bei mir sieht die vertragliche Grundlage so aus:
Die Ausübung einer Nebentätigleit ist zulässig. Über die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist der Arbeitgeber zu unterrichten. Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn dadurch die Arbeitskraft der Mitarbeiter oder berechtigte Interessen des Dienstgeberes erheblich beeinträchtigt werden. In diesen Fällen kann der Dienstgeber eine Nebentätigkeit untersagen bzw. die Erlaubnis zur Nebentätigkeit einschränken.

Ich habe daher meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich eine PV-Anlage betreibe und habe damit meiner MItteilungspflicht Genüge getan.
Hat auch überhaupt nicht weh getan! Laughing

Thomas

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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%)
Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:36 Nach oben

Hallo,

ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist. Eigentlich ist es doch vielmehr eine Kapitalanlage.
Weitgehend wird wohl nach Installation deine PV-Anlage tätig sein und nicht Du.

Viele Grüße:

Klaus

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Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
za-ass
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:43 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist.

Ja klar, könnte ich hinterfragen und prüfen. Dazu gibt es dann sicher mindestens 2 Meinungen.
Bis ich die habe, ist der entsprechende Zweizeiler längst getippt, abgeschickt, die Kopie gelocht ud abgelegt. Fertig ist die Gartenlaube.
Sicher, für Bedenkenträger ist diese Methode nicht uneingeschränkt geeignet.
Aber andererseits habe ich ja meine Zeit auch nicht gestohlen.

Thomas

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Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 15:54 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist.

Ja klar, könnte ich hinterfragen und prüfen. Dazu gibt es dann sicher mindestens 2 Meinungen.
Bis ich die habe, ist der entsprechende Zweizeiler längst getippt, abgeschickt, die Kopie gelocht ud abgelegt. Fertig ist die Gartenlaube.
Sicher, für Bedenkenträger ist diese Methode nicht uneingeschränkt geeignet.
Aber andererseits habe ich ja meine Zeit auch nicht gestohlen.

Thomas


war jetzt nicht an dich gerichtet und deinen Vertrag sondern eher allgemeiner.

Sowas wie bei dir steht in Arbeitsverträgen, weil der Arbeitgeber sicherstellen will, dass Du hauptsächlich deine Arbeitszeit und Kraft ihm widmest und nicht noch anderen großen entlohnten Beschäftigungen.
Ob das nun durch eine PV-Anlage beeinflußt wird, darüber kann man sicher auch streiten, ich glaube aber eher nicht.
Selbstverständlich kann man in "voreilendem Gehorsam" die PV-Anlage sofort anzeigen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Mancher Chef wirds begrüßen und mancher wird zunächst nicht ganz verstehen, warum Du ihm jetzt eigentlich damit noch Arbeit machst.

Viele Grüße:

Klaus

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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
pesoelko
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Beiträge: 1897
Wohnort: Nördlich von München

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 16:17 Nach oben

Möchte mich zwar grundsätzlich allen Vorschreibern anschliessen, gebe aber zu Bedenken, man sollte allerdings einen nicht zu unterschätzenden Aspekt bei den Auslegungsregeln nicht unterschätzen.

http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=2762&highlight=sucht
Wink

- zu oft Online
- zu oft übermüdet
- unkonzentriert
- ...
- ...
und
und..... Shocked

Gruß
Peter

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Pesoelko auf der vermutlich größten int. Ertrags-Datenbank
+Mein Solarlog!
Micha-fif
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 17.03.2006
Beiträge: 338
Wohnort: Neustadt

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 16:20 Nach oben

pesoelko hat Folgendes geschrieben:
gebe aber zu Bedenken, man sollte allerdings einen nicht zu unterschätzenden Aspekt bei den Auslegungsregeln nicht unterschätzen.

http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=2762&highlight=sucht
Wink

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und..... Shocked

Gruß
Peter


servus peter,

das wissen doch die chef's nicht. Wink

gruß micha

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za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 16:31 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Sowas wie bei dir steht in Arbeitsverträgen, weil der Arbeitgeber sicherstellen will, dass Du hauptsächlich deine Arbeitszeit und Kraft ihm widmest und nicht noch anderen großen entlohnten Beschäftigungen.
Ob das nun durch eine PV-Anlage beeinflußt wird, darüber kann man sicher auch streiten, ich glaube aber eher nicht.
Selbstverständlich kann man in "voreilendem Gehorsam" die PV-Anlage sofort anzeigen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Na ja , von 'vorauseilendem Gehorsam' hier zu sprechen wird der Sache nicht ganz gerecht, vielleicht erklärt sich's aus einer Unwissenheit heraus, alles kann man ja auch nicht wissen.
Ohne jetzt gleich aus 'ner Mücke einen Elefanten zu machen und bevor jetzt noch ein anderer Embarassed in den Sessel gedrückt wird, einfach mal kurz hier nachlesen.
Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:

Mancher Chef ... wird zunächst nicht ganz verstehen, warum Du ihm jetzt eigentlich damit noch Arbeit machst.

Ts-ts-ts, im Gegensatz zu deiner fälschlichen Annahme, kennt meine Personalabteilung ihr Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet recht gut und nimmt diese auch wahr. Das IST Teil ihrer Arbeit und stellt nicht 'noch Arbeit machst' dar.

Bevor wir jetzt noch weiter in die Boelckmöller'sche Welt abtauchen möchte ich ganz einfach festhalten, dass mit einer kurzen Mitteilung man eher auf der sicheren Seite ist: es geht hier zunächst nur mal um die Meldung einer Nebentätigkeit.
Ob das dann dem Chef, der Personalabteilung Arbeit macht, ist primär unerheblich, da müssen die auch einfach durch Rolling Eyes , und machen das ja auch anstandslos, da denen in aller Regel klar ist, was damit gemeint ist. Wohnen ja nicht alle in Kleinkleckersdorf.
Wo ein Problem sehen, wenn keines da ist!?

Angestellten des öffentlichen Dienst, von kirchlichen Arbeitgebern und auch ?Beamten? (im Beamtenrecht kenne ich mich aber nicht aus) würde ich eher raten, ihren Status als PV-Anlagenbetreiber dem Arbeitgeber formlos mitzuteilen.
Das kann letztlich jeder handhaben wie er will, für mich auch kein Problem, warum auch!? Meine diesbezügliche Sache ist seit langem kurz und knapp mit dem besagten Zweizeiler vom Tisch.

Habe fertig! Razz

Thomas

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Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 16:39 Nach oben

Hallo

ums kurz zu machen, meinen Segen hast Du. Gehe in Frieden und melde in Frieden Very Happy

Viele Grüße:

Klaus

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Beiträge: 1193
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BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 17:02 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
...meinen Segen hast Du. Gehe in Frieden und melde in Frieden Very Happy

Amen Hochwürden! Shocked Laughing
Rio
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 1181
Wohnort: Kleve (NRW)

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 19:29 Nach oben

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html

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Dachneigung 45° Ausrichtung 220°
Gestellsystem Suntechnics STG 80
Standort Kreis Kleve (NRW)
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 25.03.2008, 19:51 Nach oben

sonnenstromanfänger hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute,

muß ich als Solaranlagenbetreiber (9 KWp) weil ich ein Nebeneinkommen beziehe also Nebengewerbe habe. Bei meinen Arbeitgeber anmelden und mir genehmigen lassen. Hat jemand dazu rechtliche Kentnisse.

viele Grüße
Solarstromanfänger

Ich würde das nicht machen.

Gehe davon aus, dass es die Anlage auf deinem eigenem Dach ist.

Eine PV-Anlage ist zwar ein Gewerbe, aber doch keine gewerbliche Tätigkeit, die zu deinem Arbeitgeber in Konkurrenz tritt, bzw. deine Arbeitskraft schmälert (Zeiteinsatz für PV-Anlage).

Und das ist ja der Zweck in Arbeitsverträgen:
-volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber
-keine Konkurrenz durch gleichartige Tätigkeiten.

Ich fände das unterwürfig, so was zu melden.
Geht den Arbeitgeber in meinen Augen nichts an.
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