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sonnenstromanfänger
Öfters hier

Angemeldet: 16.03.2008
Beiträge: 11
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Verfasst am:
23.03.2008, 01:31 |
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Hallo Leute,
muß ich als Solaranlagenbetreiber (9 KWp) weil ich ein Nebeneinkommen beziehe also Nebengewerbe habe. Bei meinen Arbeitgeber anmelden und mir genehmigen lassen. Hat jemand dazu rechtliche Kentnisse.
viele Grüße
Solarstromanfänger |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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solarfrischling
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2007
Beiträge: 70
Wohnort: Münchsmünster
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Verfasst am:
23.03.2008, 02:33 |
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Hallo
also wenn in deinen Arbeitsvertrag drinnen steht das man Nebentätigkeiten melden muß dann würde ich das machen.
Denn der AG kann diese Tätigkeit ja nicht ablehnen da keine gefärdung von ihr ausgeht und die Arbeitskraft nicht eingeschränkt wird.
Die Anlage lauft ja praktisch von alleine.
Sonne auf euer Dach |
_________________ 56 IBC M180 (Sharp) Module
1x Solarmax 6000C mit 2 Strings á 16 Module
1x Solarmax 4000C mit 24 Module
Ausrichtung SSO (165), Dachneigung 40°
www.solarlog-home.de/familie-schuster |
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jojoaction
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.11.2007
Beiträge: 380
Wohnort: 656xx
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Verfasst am:
23.03.2008, 07:38 |
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laun3006
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg
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Verfasst am:
23.03.2008, 08:52 |
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Diese beliebte Klausel in Arbeitsverträgen ist in dieser Form nicht gültig!!!!
Nur bei berechtigtem Interesse hat der Arbeitgeber ein Mitspracherecht.
Das könnte sein :
- Beeinträchtigung der Arbeitskraft(wurde schon geschrieben)
- Schaden des Arbeitgebers durch knowhow Transfer oder direkte Konkurrenz
Ich werde es meinem Arbitgeber bestimmt nicht mitteilen.
launige Grüße |
_________________ launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp
http://www.solarlog-home3.de/wilke/ |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
25.03.2008, 15:15 |
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Was das Mitspracherecht anlangt gebe ich recht.
Allerdings sollte man dies nicht mit der Mitteilungspflicht verwechseln.
Bei mir sieht die vertragliche Grundlage so aus:
Die Ausübung einer Nebentätigleit ist zulässig. Über die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist der Arbeitgeber zu unterrichten. Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn dadurch die Arbeitskraft der Mitarbeiter oder berechtigte Interessen des Dienstgeberes erheblich beeinträchtigt werden. In diesen Fällen kann der Dienstgeber eine Nebentätigkeit untersagen bzw. die Erlaubnis zur Nebentätigkeit einschränken.
Ich habe daher meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich eine PV-Anlage betreibe und habe damit meiner MItteilungspflicht Genüge getan.
Hat auch überhaupt nicht weh getan!
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693
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Verfasst am:
25.03.2008, 15:36 |
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Hallo,
ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist. Eigentlich ist es doch vielmehr eine Kapitalanlage.
Weitgehend wird wohl nach Installation deine PV-Anlage tätig sein und nicht Du.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
25.03.2008, 15:43 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist. |
Ja klar, könnte ich hinterfragen und prüfen. Dazu gibt es dann sicher mindestens 2 Meinungen.
Bis ich die habe, ist der entsprechende Zweizeiler längst getippt, abgeschickt, die Kopie gelocht ud abgelegt. Fertig ist die Gartenlaube.
Sicher, für Bedenkenträger ist diese Methode nicht uneingeschränkt geeignet.
Aber andererseits habe ich ja meine Zeit auch nicht gestohlen.
Thomas |
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Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693
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Verfasst am:
25.03.2008, 15:54 |
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| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich würde erstmal hinterfragen ob sowas denn als Nebentätigkeit anzusehen ist. |
Ja klar, könnte ich hinterfragen und prüfen. Dazu gibt es dann sicher mindestens 2 Meinungen.
Bis ich die habe, ist der entsprechende Zweizeiler längst getippt, abgeschickt, die Kopie gelocht ud abgelegt. Fertig ist die Gartenlaube.
Sicher, für Bedenkenträger ist diese Methode nicht uneingeschränkt geeignet.
Aber andererseits habe ich ja meine Zeit auch nicht gestohlen.
Thomas |
war jetzt nicht an dich gerichtet und deinen Vertrag sondern eher allgemeiner.
Sowas wie bei dir steht in Arbeitsverträgen, weil der Arbeitgeber sicherstellen will, dass Du hauptsächlich deine Arbeitszeit und Kraft ihm widmest und nicht noch anderen großen entlohnten Beschäftigungen.
Ob das nun durch eine PV-Anlage beeinflußt wird, darüber kann man sicher auch streiten, ich glaube aber eher nicht.
Selbstverständlich kann man in "voreilendem Gehorsam" die PV-Anlage sofort anzeigen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Mancher Chef wirds begrüßen und mancher wird zunächst nicht ganz verstehen, warum Du ihm jetzt eigentlich damit noch Arbeit machst.
Viele Grüße:
Klaus |
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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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pesoelko
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.07.2006
Beiträge: 1897
Wohnort: Nördlich von München
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Verfasst am:
25.03.2008, 16:17 |
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Micha-fif
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.03.2006
Beiträge: 338
Wohnort: Neustadt
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Verfasst am:
25.03.2008, 16:20 |
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servus peter,
das wissen doch die chef's nicht.
gruß micha |
_________________ 8,68 Kwp
(6,68kwp SO und 2kwp S+5°)
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za-ass
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
25.03.2008, 16:31 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Sowas wie bei dir steht in Arbeitsverträgen, weil der Arbeitgeber sicherstellen will, dass Du hauptsächlich deine Arbeitszeit und Kraft ihm widmest und nicht noch anderen großen entlohnten Beschäftigungen.
Ob das nun durch eine PV-Anlage beeinflußt wird, darüber kann man sicher auch streiten, ich glaube aber eher nicht.
Selbstverständlich kann man in "voreilendem Gehorsam" die PV-Anlage sofort anzeigen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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Na ja , von 'vorauseilendem Gehorsam' hier zu sprechen wird der Sache nicht ganz gerecht, vielleicht erklärt sich's aus einer Unwissenheit heraus, alles kann man ja auch nicht wissen.
Ohne jetzt gleich aus 'ner Mücke einen Elefanten zu machen und bevor jetzt noch ein anderer in den Sessel gedrückt wird, einfach mal kurz hier nachlesen.
| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
Mancher Chef ... wird zunächst nicht ganz verstehen, warum Du ihm jetzt eigentlich damit noch Arbeit machst. |
Ts-ts-ts, im Gegensatz zu deiner fälschlichen Annahme, kennt meine Personalabteilung ihr Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet recht gut und nimmt diese auch wahr. Das IST Teil ihrer Arbeit und stellt nicht 'noch Arbeit machst' dar.
Bevor wir jetzt noch weiter in die Boelckmöller'sche Welt abtauchen möchte ich ganz einfach festhalten, dass mit einer kurzen Mitteilung man eher auf der sicheren Seite ist: es geht hier zunächst nur mal um die Meldung einer Nebentätigkeit.
Ob das dann dem Chef, der Personalabteilung Arbeit macht, ist primär unerheblich, da müssen die auch einfach durch , und machen das ja auch anstandslos, da denen in aller Regel klar ist, was damit gemeint ist. Wohnen ja nicht alle in Kleinkleckersdorf.
Wo ein Problem sehen, wenn keines da ist!?
Angestellten des öffentlichen Dienst, von kirchlichen Arbeitgebern und auch ?Beamten? (im Beamtenrecht kenne ich mich aber nicht aus) würde ich eher raten, ihren Status als PV-Anlagenbetreiber dem Arbeitgeber formlos mitzuteilen.
Das kann letztlich jeder handhaben wie er will, für mich auch kein Problem, warum auch!? Meine diesbezügliche Sache ist seit langem kurz und knapp mit dem besagten Zweizeiler vom Tisch.
Habe fertig!
Thomas |
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Boelckmoeller3
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3693
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Verfasst am:
25.03.2008, 16:39 |
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Hallo
ums kurz zu machen, meinen Segen hast Du. Gehe in Frieden und melde in Frieden
Viele Grüße:
Klaus |
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za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1193
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
25.03.2008, 17:02 |
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| Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben: |
...meinen Segen hast Du. Gehe in Frieden und melde in Frieden
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Amen Hochwürden!  |
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Rio
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 1181
Wohnort: Kleve (NRW)
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Verfasst am:
25.03.2008, 19:29 |
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FürDieZukunft
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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
25.03.2008, 19:51 |
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| sonnenstromanfänger hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Leute,
muß ich als Solaranlagenbetreiber (9 KWp) weil ich ein Nebeneinkommen beziehe also Nebengewerbe habe. Bei meinen Arbeitgeber anmelden und mir genehmigen lassen. Hat jemand dazu rechtliche Kentnisse.
viele Grüße
Solarstromanfänger |
Ich würde das nicht machen.
Gehe davon aus, dass es die Anlage auf deinem eigenem Dach ist.
Eine PV-Anlage ist zwar ein Gewerbe, aber doch keine gewerbliche Tätigkeit, die zu deinem Arbeitgeber in Konkurrenz tritt, bzw. deine Arbeitskraft schmälert (Zeiteinsatz für PV-Anlage).
Und das ist ja der Zweck in Arbeitsverträgen:
-volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber
-keine Konkurrenz durch gleichartige Tätigkeiten.
Ich fände das unterwürfig, so was zu melden.
Geht den Arbeitgeber in meinen Augen nichts an. |
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