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 Zuständigkeit/Haftung Elektro-Fachbetriebe Nächstes Thema anzeigen
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Autor
waso
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Angemeldet: 26.10.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 14:45 Nach oben

Ein Solarteur (mit Dachdecker und Elektromeister) wird mit der Montage des PV-Gestells inkl. Erdleitung auf einem Schrägdach, PV-Modulen, Verlegung und Verschaltung von DC-Kabeln zwischen den Modulen bis zum Wechselrichter beauftragt. Die Montage der Wechselrichter, Anschluss AC-seitig sowie Verlängerung der Erdleitung vom Dachgestell und Anschluß an den Potentialausgleich wird vom Hauselektriker übernommen.

Dem Kunden ist klar, dass jeder Fachbetrieb (Solarteur + Hauselektriker) eigentlich für den Teilauftrag zuständig sein muss, den dieser bearbeitet hat. Die Fachbetriebe schieben die Zuständigkeiten auf jeweils den anderen und streiten sich mittlerweile über (theortische) Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Wie sind die einschlägigen Meinungen hierzu: wer haftet für was ?
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Verfasst am: Nach oben

lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5042
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 16:08 Nach oben

waso hat Folgendes geschrieben:
Ein Solarteur (mit Dachdecker und Elektromeister) wird mit der Montage des PV-Gestells inkl. Erdleitung auf einem Schrägdach, PV-Modulen, Verlegung und Verschaltung von DC-Kabeln zwischen den Modulen bis zum Wechselrichter beauftragt. Die Montage der Wechselrichter, Anschluss AC-seitig sowie Verlängerung der Erdleitung vom Dachgestell und Anschluß an den Potentialausgleich wird vom Hauselektriker übernommen.

Dem Kunden ist klar, dass jeder Fachbetrieb (Solarteur + Hauselektriker) eigentlich für den Teilauftrag zuständig sein muss, den dieser bearbeitet hat. Die Fachbetriebe schieben die Zuständigkeiten auf jeweils den anderen und streiten sich mittlerweile über (theortische) Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Wie sind die einschlägigen Meinungen hierzu: wer haftet für was ?


Man müßte bei der Problemlösung vielleicht anders ansetzen. Wo liegt der Fehler bzw. das Problem der PV-Anlage? Sind die Erträge nicht wie erwartet? Zeigt der Wechselrichter öfters Störungen an? Gibt es Unstimmigkeiten bei der Konstallation Module <-> Wechselrichter? Spielt das EVU nicht mit und verweigert den Anshcluß? ...usw.

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
waso
Öfters hier
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Angemeldet: 26.10.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 19:09 Nach oben

Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ?
ReinholdK
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 381
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 13.03.2008, 17:39 Nach oben

Hallo,

wenn du den Montageauftrag der gesamten PV Anlage an die Firma K? vergeben hast, ist die Firma K? für die Gewährleistung etc. Zuständig.

Wenn nun die Firma K? den Auftrag zum Teil an Fa R? vergibt, ist das nicht dein Problem, da dein einziger Vertragspartner die Fa K? ist. Du hast mit Fa R? nichts zu tun.

Schlimmster Gau ist wenn nun wiederum die Fa R? den Auftrag an die Firma B? weitergibt und dies dann an Fa P? Das nennt man "Versubbung" (Kommt von Subunternehmer). Aber auch hier ist für dich nur dein Vertragspartner Ansprechpartner.

Im Endeffekt müssen das die Firmen dann unter sich ausmachen.

Alle Namen sind frei erfunden und es gibt sie nicht in der Realität Very Happy

Grüße

_________________
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4x Fronius IG 30
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2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
Atommafia
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 13.03.2008, 23:43 Nach oben

Tach
waso hat Folgendes geschrieben:
Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ?



Dann hat man mit drei Parteien Spass, der Versicherung und den beiden Handwerksbetrieben. Was steht denn in den Rechnungen drin, welcher Handwerker hat welchen Anlagenteil errichtet usw

Wenn ja, diese Unterlagen aufheben und im Schadensfall nachschauen, ob der Handwerksbetrieb noch existiert.

MfG
sonnenökonom
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.02.2008
Beiträge: 527
Wohnort: Rottal-Inn

BeitragVerfasst am: 13.03.2008, 23:53 Nach oben

waso hat Folgendes geschrieben:
Es geht einfach darum, den zuständigen Haftungs- und Gewährleistungspartner ermitteln zu können, wenn später mal Probleme auftreten sollten. Derzeit läuft die Anlage störungsfrei. Wenn sich die Fachbetriebe schon jetzt nicht einig sind, wer denn theoretisch zum Beispiel für die Funktion des Potentialausgleichs zuständig ist, wie dann später im Problemfall ?


So einfach geht es eben nicht! Wie sollte heute jemand sagen können wer "theoretisch" "zum Beispiel" "später mal" für "Probleme" zuständig sein würde Exclamation Ein Hellseher vielleicht Idea Question

Es kommt eben auf das konkrete Problem an! Was anderes ist nur bei Komplett übergebenen Baumaßnahmen.

_________________
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www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2343
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