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 Schäden durch weggeflogenes Modul Nächstes Thema anzeigen
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Autor
rkramer
Stammmitglied
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Angemeldet: 29.12.2006
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 13:22 Nach oben

Bei dem Sturm am 29.2.2008 ist bei mir ein Modul abgerissen und auf ein Nachbargrundstück geflogen. Zum Glück ist niemand zu Schaden gekommen.

Meine Frage:
Wäre ich für Schäden durch das Modul haftbar gewesen?
Steht meine Anlageversicherung ein?
Oder ist es höhere Gewalt?

Als Konsequenz werde ich mich umgehend um eine Betreiberhaftpflichtvericherung kümmern.

_________________
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Verfasst am: Nach oben

Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3343

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 13:33 Nach oben

Hallo,

so wie ich das verstanden habe bist Du als Betreiber grundsätzlich, oder natürlich stellvertretend eine entsprechende Versicherung für Schäden an fremdem Eigentum verursacht durch deine Anlage haftbar.
Dieses Risiko kann man durch eine zusätzliche Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abdecken.
Manche Versicherungen versichern allerdings in ihrer normalen PV-Allgefahrenversicherung schon diese Schäden an fremdem Eigentum bis zu einer Höchstgrenze (meist 5000 oder 10000 €) mit.
Müsstest Du mal in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Ich habe so eine Versicherung ausgewählt.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
ReinholdK
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 367
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 14:13 Nach oben

Hallo,

grundsätzliche Frage ist halt ab wann kann man haftbar gemacht werden?

Man muss zwischen zwei Fällen abklären:

Fall 1: Sturm Windhose Orkan: Dach wird abgerissen Teile fliegen durch die Gegend beschädigen etwas oder verletzen jemanden.

Fall 2: Modul fliegt herunter und es war eigentlich nur ein laues Lüftchen. (z.B.: Modulklammern waren locker und dadurch löste es sich)

Meine Meinung hierzu:

Fall 1: Man ist nicht haftbar zu machen da höhere Gewalt vorliegt und man dieses Ereignis nicht abwenden kann und es eigentlich keine Möglichkeit gibt sich davor zu schützen.

Fall 2: Man ist haftbar zu machen. Seit 5 Jahren wurden diese nicht mehr kontrolliert. Wäre die Anlage zwei Monate vorher gewartet worden sieht das schon wieder anders aus. Denke hier ist jeder Fall anders.

Aber sicher können die Versicherungsprofis hierzu genaueres sagen.

Grüße

_________________
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Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.11.2007
Beiträge: 536

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 14:42 Nach oben

Hallo,
Zitat:
Fall 1: Man ist nicht haftbar zu machen da höhere Gewalt vorliegt und man dieses Ereignis nicht abwenden kann und es eigentlich keine Möglichkeit gibt sich davor zu schützen.

Fall 2: Man ist haftbar zu machen. Seit 5 Jahren wurden diese nicht mehr kontrolliert. Wäre die Anlage zwei Monate vorher gewartet worden sieht das schon wieder anders aus. Denke hier ist jeder Fall anders.

Genau so hat es mir mein Versicherungsmakler auch erklärt.
Da von meinem Dach nur etwas in meinen Garten fallen kann, wäre in meinem Fall eine spezielle Haftpflicht nicht nötig, so wurde mir gesagt.
Würde ein Modul in der etwa 100m entfernten Straße Schaden anrichten, müsse wohl von heftigen Sturm ausgegangen werden, womit Fall 1 eintritt.

Gruß
Manfred
das399igste
Forumsinventar
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1400
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 15:09 Nach oben

ich war mir nicht sicher ob man sich überhaupt aus der Haftung verabschieden kann. Eine Versicherung macht das über ihre Versicherungsbedingungen wo bestimmte Risiken (Krieg, höhere Gewalt etc.) ausgeschlossen sind.

also habe ich mal im BGB geforscht:

Zitat:

§ 836 BGB
Haftung des Grundstücksbesitzers
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 27 (Unerlaubte Handlungen)

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.


Bei gepachteten Dächern müsste dann §387 BGB greifen.

Nun müsste man klären, was ist eine "fehlerhafte Errichtung"? Nichteinhaltung der DIN 1055?

Wo fängt mangelhafte Unterhaltung an? Muss ich dokumentiert die Anlage regelmäßig durch Sachkundigen auf einwandfreie Montage prüfen lassen? reicht es aus wenn ich eine Sichtkontrolle mache?

Wie ist "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt"?

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
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rkramer
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Angemeldet: 29.12.2006
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 15:12 Nach oben


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Beiträge: 456
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 16:12 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

so wie ich das verstanden habe bist Du als Betreiber grundsätzlich, oder natürlich stellvertretend eine entsprechende Versicherung für Schäden an fremdem Eigentum verursacht durch deine Anlage haftbar.
Dieses Risiko kann man durch eine zusätzliche Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abdecken.
Manche Versicherungen versichern allerdings in ihrer normalen PV-Allgefahrenversicherung schon diese Schäden an fremdem Eigentum bis zu einer Höchstgrenze (meist 5000 oder 10000 €) mit.Müsstest Du mal in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Ich habe so eine Versicherung ausgewählt.

Viele Grüße:

Klaus




Schön und gut, erscheint mir aber als mickrig z.B. bei einem Personenschaden Smile

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rkramer
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Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 16:22 Nach oben

Zitat:
Schön und gut, erscheint mir aber als mickrig z.B. bei einem Personenschaden Smile



Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.
Modul auf den Kopf, schwerstpflegebedürftig, dann ist man ruiniert.

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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 16:25 Nach oben


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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 16:49 Nach oben

Meines Wissens wird ab Windstärke 8 von höherer Gewalt ausgegangen. Die Daten holt sich die Versicherung von der lokal zuständigen Wetteraufzeichnung.
Wenn wie in diesem Fall ein Sturm unterwegs war ist das ganze kein Thema.
Ich bezweifele, daß in solchen Fällen eine Versicherung prüft, ob die Bauausführung mangelhaft war.

launige Grüße

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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 16:52 Nach oben

Zitat:
Meines Wissens kann ein Geschädigter sich nämlich auch hier an den Eigentümer wenden.


In diesem Fall hätte der Geschädigte zu beweisen, daß die Anlage mangelhaft ausgeführt war. Ansonsten reicht der Hinweis auf die Wetteraufzeichnung und die daraus resultierende "höhere Gewalt".

launige Grüße

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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 17:13 Nach oben

Zitat:
In meinem Fall wäre wohl die Versicherung des Solateurs dran gewesen. Der hat nämlich vergessen, das Modul anzuschrauben.

Da müsste dann noch mal einer von den Experten was dazu sagen.
Bei meiner Anlage würde auch dann nichts wegfliegen.
Hier ist jedes Modul durch ca.25mm² Alukabel mit der Montageschiene verbunden.
Ob mein Solateur bei der Gestellerdung über das Ziel hinausgeschossen ist oder ob es so sein muss, kann ich nicht sagen.

Gruß
Manfred
rkramer
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Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 18:14 Nach oben

Zitat:
Hier ist jedes Modul durch ca.25mm² Alukabel mit der Montageschiene verbunden.

Ich möchte dir deine Zuversicht nicht rauben, aber ich kenne keine Stelle am Rahmen, die die Kräfte aufnehmen wenn ein Modul am wegfliegen ist. Ich denke da wir ein Stück Alu aus dem Rahmen brechen und das wars denn. Der Rest fliegt weg. Ich denke da immer an die Formel I Radsicherungen.

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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 23:06 Nach oben

[quote="rkramer"]
Zitat:
Ich denke da immer an die Formel I Radsicherungen.


Naja, die halten (sollen) zwar 3 Tonnen Zug aus, aber wenn so ein schnelles Auto in die Wand schlägt, treten doch wesentlich höhere Kräfte auf, als an einer "ruhenden" PV-Anlage.

Trotzdem wie schon oben geschrieben, wenn das 25qmm Kabel nicht UM DAS Modul gewickelt ist, ist das Probem die Befestigung am Alu-Rahmen...

... und der hällt garantiert keine 3 Tonnen Zugkraft aus Idea

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11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
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Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 18:13 Nach oben

Nur zur Korrektur: "Zug" misst man nicht in Tonnen, sondern in Newton. Du meinst also etwa 30 kN.
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