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Pangea
Stammmitglied

Angemeldet: 29.08.2007
Beiträge: 62
Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am:
13.03.2008, 16:46 |
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Hallo zusammen,
nachdem ich den Vertrag der EnBW dankend abgelehnt habe,
bekam ich nun folgendes Schreiben.
Ich denke mal ist so der normale Ablauf und ich kann die Erklärung
unterschrieben zurückschicken, oder gibt es da irgendwo einen versteckten Hacken an der Sache ?
Danke schon mal
Gruss
Matthias
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Sehr geehrter Herr soundso,
Sie haben beantragt, mit Ihrer PV-Anlage im Rahmen des EEG in das Netz der EnBW Ragional AG einzuspeisen, lehnen es aber ab, den von uns vorgelegten Vertrag zu unterschreiben.
Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass wir dem zwischen Ihnen und uns gemäß EEG bestehenden Rechtsverhältnis im Wege unseres einseitigen Leistungsbestimmungsrechts nach §315 ff. BGB die Regelungen des Stromeinspeisungsvertrages zugrunde legen werden.
Da wir uns absichern müssen. dass Sie ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien in unser Netz einspeisen, bitten wir Sie, die beigelegte Erklärung zu unterschreiben und diese bis zum 11.04.08 an uns zurückzusenden. Wir werden dann die von Ihnen gelieferten Strommengen auf dieser Grundlage vergüten.
Wir danken für Ihre Bemühungen.
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ERKLÄRUNG
Die von uns erstellte / betriebene PV-Anlage in blablabla, mit einer installierten elektrischen Leistung von 7,0 kWp ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbaren Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.07.2004
Unterschrift
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_________________ 7 kWp
Ausrichtung 225°, Neigung 37°
40x Suntech STP175 poly
1x SMA SB 4200TL
1x SMA SB 2100TL
seit 16.01.2008 |
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Verfasst am:
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Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 469
Wohnort: München
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Verfasst am:
13.03.2008, 17:05 |
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Du willst den Vertrag also nicht zustimmen, aber eine Erklärung unterschreiben das dieser Vertrag die Grundlage für deine Einspeisung sein soll.
Das Schreiben würde ich, mit Verweis auf das EEG als ausreichende Grundlage für die Einspeisung und die sich ergebenden Vergütungspflichten, negativ beantworten.
Ist natürlich keine Rechtsberatung, genaues weis der Anwalt deines Vertrauens.
Sonnige Grüße
Alex |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 381
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
13.03.2008, 17:24 |
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Hallo,
so wie die es wollen würde ich nicht unterschreiben. Ich lese daraus auch das du den Vertag anerkennst.
Ich würde so reagieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut EEG §12 Abs. 1 ist die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus den §§4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig. Ich werde keinen Vertrag unterschreiben oder anerkennen und speise ausschließlich aufgrund des EEG ein.
Gerne bestätige ich ihnen das es sich bei der installierten Anlage um eine PV Anlage handelt und ich nur EEG konformen Strom aus dieser Anlage einspeisen werde.
MfG
Ich würde mal so reagieren, aber im Endeffekt nur meine Meinung.
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
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Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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Pangea
Stammmitglied

Angemeldet: 29.08.2007
Beiträge: 62
Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am:
13.03.2008, 17:53 |
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sorry, ich hätte wohl erwähnen sollen das sich die Erklärung auf einem
separaten Blatt befindet, ich unterschreibe also eigentlich nur das was
unter ERKLÄRUNG steht.
Das müsste ja dann ok sein, oder ?
Gruss
Matthias |
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