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sunshine-girl
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BeitragVerfasst am: 14.11.2007, 22:22 Nach oben

Hallo,

Bei der Recherche im Netz bin ich auf folgendes Forum www.forum-gewerberecht.de
gestoßen und habe mal die Suche bedient: Photovoltaik

Die Ergebnisse waren sehr interessant. Shocked
Wenn aufgrund dieser Aussagen auf einigen Ämtern Entscheidungen getroffen werden, fällt mir dazu gar nix mehr ein. Twisted Evil

Viel Spass!

PS: Ich freue mich schon auf eure Antworten!

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Verfasst am: Nach oben

sunshine-girl
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Wohnort: Nienburg

BeitragVerfasst am: 15.11.2007, 21:31 Nach oben

Hallo,

da ich keine Antworten auf meinen Beitrag erhalten habe, bin ich mir nicht sicher, ob der angegebene Link funktioniert... Confused
Deshalb habe ich mal einen kleinen Auszug aus dem Forum (www.forum-gewerberecht.de/search.php?searchid=37739):

Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen

________________________________________
Einen verschneiten Guten Morgen,

ich wurde vor folgende Frage gestellt:
Handelt es sich um ein Gewebe, wenn sich jemand auf sein Dach eine Photovoltaikanlage bauen lässt und einen Teil des erzeugten Stromes an einen Stromanbieter verkauft? Der Bürger sagte, er würde im Jahr zwischen 4000 und 5000 Euro bekommen, womit er in den nächsten 15 Jahren die Anlage finanziert.
Ich würde gern mal die allgemeine Meinung dazu erfahren.


RE: Photovoltaikanlagen - Strom verkaufen
________________________________________

Soweit ich weiß sind die solange nicht anzumelden, bis die Gewinn erwirtschaften. In den ersten Jahren werden ja meistens nur die Anschaffungskosten gedeckt.



Ich frage unter anderem, weil ich zur Zeit dem Amt versuche zu erklären, das ich keinen Gewerbeschein benötige. Momentan suche ich eine Argumentationsgrundlage - auch für meine Anlagengröße. Confused

Gruß
sunshine-Girl

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Wolfgang Neumann
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BeitragVerfasst am: 15.11.2007, 22:28 Nach oben

Hallo sunshine-girl,

der eingestellte Link funktioniert, allerdings sind die relevanten Beiträge in dem Forum schon ein wenig älter und das EEG zu diesem Zeitpunkt noch nicht so verbreitet.
Mittlerweile bekommt man im Amt schon bessere Aussagen. Es gibt aber bis heute keine einheitliche Regelung für PV-Anlagen auf Privathäuseren. Das ist immer noch Auslegungssache der Stadt / Gemeinde.

Bei mir im Ort bekam ich auf die Frage ob eine Anmeldung erforderlich ist folgende Antwort: "Sie müssen für eine PV-Anlage auf ihrem Haus keine Gewerbeanmeldung vornehmen aber wenn Sie unbedingt 22,- € ausgeben wollen stelle ich Ihnen gerne einen Gewerbeschein aus."
Da hier keine Zusatzkosten (Müll usw.) anfallen und die Zwangsmitgliedschaft in der IHK wegen dem Umsatz kleiner 5.400,-€ / Jahr beitragsfrei ist, habe ich mir einen Gewerbeschein geholt, da es auch einige Vorteile hat.

Das FA kann eine unternehmerische Behandlung (Umsatzsteuer) nicht vom Gewerbeschein abhängig machen da das Steuerrecht nichts mit der Gewerbeordnung zu tun hat. Beim FA sind als unternehmerische Tätigkeit für die Umsatzsteuer nur die regelmäßigen Einkünfte relevant und für die Einkommensteuer die Gewinnerziehlungsabsicht. Beide Punkte sind durch das EEG in der Regel gegeben.

Ruf doch einfach bei dir auf dem Amt an und frage nach ob du für deine Anlage einen Gewerbeschein brauchst. Deine 7,79kWp Anlage fällt eigentlich noch unter die Rubrik "Kleinanlage". Aber wie gesagt es ist leider Auslegungssache jeder Gemeinde.

Viele Grüße
Wolfgang

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Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e

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sunshine-girl
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BeitragVerfasst am: 15.11.2007, 23:00 Nach oben

Hallo Wolfgang,

die diversen Meinungen kenne ich. Nur habe ich den Eindruck, das die Dame auch etwas unsicher ist. Deshalb möchte ich sie gerne mit einer guten Argumentation überzeugen.

Leider habe ich bis auf die untenstehende Meldung noch nicht viel verbindliches gefunden. Es scheint wirklich bisher eine Ermessensfrage der Gemeinde zu sein...


Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat in seiner letzten Sitzung Mitte Juni bestätigt, dass kleine netzgekoppelte anlagenordnungsrechtlich als "Bagatelle" zu werten sind. Lediglich für PHOTOVOLTAIKanlagen, die nicht im privaten Umfeld errichtet werden, bleibt die Gewerbeanmeldung wie bisher obligatorisch, also beispielsweise für große Solarstromanlagen mit Gewinnerzielungsabsicht oder gewerbliche Beteiligungsanlagen.
Die KfW verlangt keine Gewerbeanmeldung als Voraussetzung für eine PV-Anlagenfinanzierung für Privatpersonen, sofern die Anlage auf einem Wohngebäude errichtet wird. Für Privatanlagen auf Freiflächen oder landwirtschaftlichen Gebäuden setzt die KfW eine Gewerbeanmeldung voraus.


Eigentlich bin ich auf der Suche nach einem Aktenzeichen oder sonstige rechtsgültige Angabe.

Gruß

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Wolfgang Neumann
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 00:57 Nach oben

Hallo sunshine-girl,

mit offiziellen Gesetzen, dass du dich nicht anmelden brauchst sieht es schlecht aus. Ganz im Gegenteil da die Pflicht zur Gewerbeanmeldung bei einer Gewinnerziehlungsabsicht erfüllt ist und dies ist durch das EEG ab 2004 für PV-Anlagen gegeben.

Trotzdem verlangen viele Behörden wegen Geringfühgigkeit und unnötig hohem Verwaltungsaufwand für PV-Kleinanlagen keine Anmeldepflicht. In der Regel handelt es sich um interne Empfehlungen des Landes. Eine endgültige Entscheidung ob eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht trägt letztendlich das regionale Gewerbeamt selbst.

Was sagt denn dein zuständiges Gewerbeamt zum Thema PV?

Viele Grüße
Wolfgang

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sunshine-girl
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 08:21 Nach oben

Hallo Wolfgang,

ich fürchte, da muss ich dir recht geben. Bisher habe ich auch noch nix gefunden. Beim Amt lautet die Aussage bisher folgendermaßen:

Meine Meinung, das ich keinen Gewerbeschein brauche haben sie registriert. Gleichzeitig sagen sie, das ab einer gewissen Größe eine Meldepflicht besteht. Zumal die Eon in ihrem Vertrag darauf wert legt...
Falls ich noch Fragen habe, ...


Da ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, möchte ich mich darauf berufen. Nur weiß ich nicht, wie weit ich damit komme. Confused
Oder, ob ich jetzt erstmal die Füße still halte?

Gruß Sunshine-girl

PS: Die Beiträge in dem zitierten Forum sind vielleicht nicht ganz aktuell, aber sie spiegeln meiner Meinung auch nicht gerade ein fundiertes Wissen der Rechtslage wieder...
Also ich habe doch schmunzeln müssen bei einigen Ausagen. Smile

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hgf
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BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 08:42 Nach oben

Im Gegenteil gibt es sogar Gemeinden, in denen man mit Photovolataik kein Gewerbe anmelden kann, weil man für sein Prudukt (= Strom) nur einen einzigen Kunden (= EVU) hat und der Preis des Produktes nicht dem freien Wettbewerb unterliegt (= ca. 49 Cent / kWh).

Gruß, hgf

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sunshine-girl
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BeitragVerfasst am: 17.11.2007, 23:04 Nach oben

Hallo hgf,

darf ich deiner Aussage entnehmen, das du kein Gewerbe anmelden durftes?
Wie ich sehe, ist deine Anlage ebenfalls größer als 5kw.
Ich möchte einen Gewerbeschein einfach vermeiden, da ich für mich keinen Vorteil sehe, sondern nur unnötigen Papierkram...
Zumal ich in den nächsten Jahren keine großen Gewinne erwarte. Insofern müsste ich mich dann immer um Beitragsfreistellung bei der IHK und sonstigen Einrichtungen kümmern.
Die Zeit möchte ich mir einfach zum Module putzen freihalten. Smile

Gruß

Sunshine-Girl

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BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 00:46 Nach oben

Der Gewerbescehin ist anscheinend vom Bundesland abhängig.

Das Land NRW hat die Kommunen angewiesen, bei PV-Anlagen ab 3 kW einen Gewerbeschein zu verlangen.
Der nette Herr vom entsprechenden Amt hält dieses zwar eigentlich für überflüssig, da die Gewerbeaufsicht ja dafür zuständig ist, sich um eine Produktüberwachung zum Schutze des Endkunden zu kümmern und das EVU nicht Endkunde und alleiniger Abnehmer ist. Dennoch muss er sich an die Weisung halten.
Wahrscheinlich ist das nur wieder eine kleine Schikane der Landesregierung, um es den PV-Anlagen-Besitzern ein wenig komplizierter zu machen.

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Gruß Brigitte

48 x Solarwatt M220-60 GET AK 235 Watt, 2 x Solarmax 6000S
http://www.solarlog-home.de/beyenburger_sonne/
Montagebericht: http://www.solarlog-home.de/beyenburger_sonne/Montage.html
HEsol
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Beiträge: 55
Wohnort: 38350 Helmstedt

BeitragVerfasst am: 24.03.2008, 18:38 Nach oben

Hallo,
die Handhabung ob Gewerbe oder nicht, ist mit Sicherheit unterschiedlich!
Mein Solateur sagte, ich müßte kein Gewerbe anmelden! Das Gewerbeamt sagte, ab einer Größe von 5 kWp müßte ich mich anmelden!
Habe ich aber bisher noch nicht getan!
Was kann mit denn "blühen", wenn ich mich anmelden müßte, es aber nicht tue!! (Evlt. Strafgebühren, etc.??)

Gruß
HEsol

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6,01 kWp laut Flashliste
26 Sunways SM215M 230 Watt SolarMax 6000 C
Ausrichtung 225° Süd 38° Dachneigung
Anlage läuft seit 11.02.2008
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2277
http://www.solarlog-home.de/hesol/
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