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Autor
TripleM
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Angemeldet: 10.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Poing bei München

BeitragVerfasst am: 14.10.2008, 08:42 Nach oben

Hallo!

Ich bin (zusammen mit meinem Nachbarn) am Grübeln, mein Dach mit Modulen zu pflastern und den Strom zu verkaufen. Meine Anlage wird ca. 6 - 6,5 kwp haben (Linkzum Angebot: http://www.photovoltaikforum.com/ftopic19729.html).

Ich habe vor, das Geld in Bar sofort aufzubringen, irgendwas zwischen 25.000 und 30.000 (plus MwSt). Inbetriebnahme noch Dezember 2008.

Nun zu den Fragen:
a) wie funktioniert das mit der MwSt? Wann bekomme ich die wieder? Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden oder geht das auch so?
b) wie funktioniert das mit den Abschreibungen? Ich weiß was von 20% einmalig und 5% linear. Wann kann ich das jeweils tun und wie lange laufen die 5%?
c) gibt es noch weitere Fördertöpfe, bzw. würde es was bringen doch über Kredit zu arbeiten?
d) welche sonstigen Kosten kommen auf mich zu? Bislang weiß ich
- geeichter Zähler oder Zählermiete
- Gebühren beim "Stromabnehmer"
- Versicherung (ca. 60 EUR/Jahr)
- Betriebskosten (umpf?)
- Wartung?
- ???

Was habe ich vergessen oder was fehlt da alles?

DANKE
Michael
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Verfasst am: Nach oben

Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 531

BeitragVerfasst am: 14.10.2008, 11:42 Nach oben

Hallo Michael,

zu Deinen Fragen:

1) Mehrwertsteuer: Mit Deiner Anlage erzielst Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG und bist Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Du gibst einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" bei dem Finanzamt ab. Damit bist Du bei dem Finanzamt als Gewerbetreibender und Unternehmer registriert.

In den ersten zwei Jahren will das Finanzamt jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung von Dir sehen. In diesem Rahmen kannst Du den Vorsteuerabzug geltend machen und bekommst die Umsatzsteuer, die Du an den Solarteur zahlst, vom FA zurück. Allerdings musst Du die Umsatzsteuer, die Dir das Energieversorgungsunternehmen zahlt, an das FA abführen.

2) Abschreibungen: Du kannst einmal eine Sonderabschreibung von 20 % in Anspruch nehmen. Das FA geht von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren aus. Deswegen musst Du den Rest über 20 Jahre, also mit 5 %, abschreiben.

3) Sonstige Fördertöpfe: ? Vielleicht zahlt die Gemeinde etwas dazu. Sonst wüsste ich nichts.

Kredit: Du kannst einen günstigen Kredit bekommen. Man kann dazu schlecht etwas sagen, wenn man Deine allgemeine finanzielle Situation nicht kennt.

4) Kosten: Hast Du aufgeführt.

Viele Grüße


Stevie
maex
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 06.04.2008
Beiträge: 110
Wohnort: Saargebiet

BeitragVerfasst am: 14.10.2008, 21:23 Nach oben

TripleM hat Folgendes geschrieben:
...
Nun zu den Fragen:
a) wie funktioniert das mit der MwSt? Wann bekomme ich die wieder?
...


Hallo,

ich habe inzwischen 2 Voranmeldungen abgegeben - jeweils mit Überhang. Das Geld war dann jeweils nach rund 10 Tagen auf meinem Konto.

Viele Grüße

Maex
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