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SolarScheich
Neu hier

Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 8
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Verfasst am:
11.07.2006, 11:32 |
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Hallo Gemeinde,
ich bin auf der Suche nach einer günstigen, aber guten Betreiberhaftpfichtversicherung.
Immer wieder stoße ich auf folgenden Ausschluß:
nicht versichert ist...
die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).
Ist dieser Passus problematisch? Gibt's Versicherungen, die diesen Passus nicht haben?
Und eine 2te Frage hab ich noch:
Eine erste Anfrage bei der Mannheimer hat einen Preis nur für die Betreiberhaftpflicht von €190 ! Kommt mir viel vor. Was zahlt man denn so im allgemeinen?
Vielen Dank im Voraus,
SolarScheich |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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Wechsel-Richter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 878
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main
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Verfasst am:
11.07.2006, 17:52 |
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zu Frage 2:
Ich habe die DBV Winterthur = 55 Euro Netto - unabhängig von der Anlagengrösse. |
_________________ 12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329 |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 544
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Verfasst am:
26.07.2006, 20:44 |
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Tach
| SolarScheich hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Gemeinde,
nicht versichert ist...
die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).
Ist dieser Passus problematisch? Gibt's Versicherungen, die diesen Passus nicht haben?
Vielen Dank im Voraus,
SolarScheich |
wollen Sie Tarifkunden versorgen oder alles an das EVU verkaufen ?
MfG |
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SolarScheich
Neu hier

Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 8
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Verfasst am:
28.07.2006, 09:14 |
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Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war? |
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Stoner
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.09.2007
Beiträge: 192
Wohnort: Bergkamen/NRW
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Verfasst am:
11.02.2008, 09:58 |
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Hallo!!!
| Zitat: |
Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war? |
Würd mich auch mal interessieren |
_________________ Gruß Sven
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4,4KwP bestehend aus:
22 Kyocera KC 200 GHT-2
SB 3800
Solarlog100
http://www.solarlog-home.de/familie-stein/ |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 710
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
11.02.2008, 10:54 |
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| SolarScheich hat Folgendes geschrieben: |
Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war? |
Denke nein.
Mein Ansprech- und Vertragspartner (qua EEG oder ggf. zusätzlich noch per Einspeisevertrag) ist das EVU.
Die 'anderen" Stromkunden haben einen Vertrag zur Stromlieferung mit dem EVU, das als Netzbetreiber für die Funktionalität, Integrität, etc. des Netzes verantwortlich ist.
Regress können diese Stromkunden also nur bei ihrem EVU respektive Netzbetreiber beanspruchen, der dann ggf. mich als - im Beispiel - fehlerverursachenden Lieferant wiederum in Regress nehmen kann.
Und da greift dann die Betreiberhaftpflicht.
(Bin allerdings kein RA, somit stellt das o.g. nur meine persönliche Meinung dar.)
Thomas |
_________________ WSW-Dach mit 8,91 kWp
EU-Solarpreis 2008 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 378
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
11.02.2008, 14:00 |
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Hallo Zusammen,
hallo za-ass,
| Zitat: |
Denke nein. Mein Ansprech- und Vertragspartner (qua EEG oder ggf. zusätzlich noch per Einspeisevertrag) ist das EVU.
Die 'anderen" Stromkunden haben einen Vertrag zur Stromlieferung mit dem EVU, das als Netzbetreiber für die Funktionalität, Integrität, etc. des Netzes verantwortlich ist.
Regress können diese Stromkunden also nur bei ihrem EVU respektive Netzbetreiber beanspruchen, der dann ggf. mich als - im Beispiel - fehlerverursachenden Lieferant wiederum in Regress nehmen kann.
Und da greift dann die Betreiberhaftpflicht.
(Bin allerdings kein RA, somit stellt das o.g. nur meine persönliche Meinung dar.) |
Ich schließe mich deiner Aussage an.
Gruß
rosa |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 278
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
11.02.2008, 16:22 |
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Rosa,
muss nochmal auf das alte Problem zurückkommen.
Kann die Betreiberhaftpflicht nicht greifen, wenn du keinen Vertrag mit dem EVU hast. Denn im Vertrag hast du eine Haftungsbegrenzung. Hast du keinen Vetrag, hast du die nicht.
War so bei meinem EVU "zwischen den Zeilen zu hören".
J. |
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 491
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
11.02.2008, 16:33 |
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Interessanter Aspekt von weitreichender Relevanz!
Würe mich auch interessieren, wie die Versicherungen das sehen....
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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Stoner
Vielschreiber


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Angemeldet: 10.09.2007
Beiträge: 192
Wohnort: Bergkamen/NRW
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Verfasst am:
11.02.2008, 19:47 |
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Ich denke ne richtige Antwort kann uns nur das jeweilige EVU geben..
Aber wenn die Betreiberhaftpflicht in dieser Situation greift, ist es für mich wiederum ein Grund mehr eine Abzuschließen..
@rosa..
Wie kann ich denn eine Privathaftpflicht mit einer Betreiberhaftpflicht kombinieren..
Event. eine Betreiberhaftpflicht die Private sachen mit einschließt..
Andersrum kann ich sie ja nicht steuerlich geltend machen
Kann meine Haftpflicht jetzt kündigen..und deswegen könnte das für mich interessant werden.. |
_________________ Gruß Sven
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za-ass
Forumsinventar


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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 710
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
11.02.2008, 22:33 |
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[quote="Stoner"]Ich denke ne richtige Antwort kann uns nur das jeweilige EVU geben..
quote]
Kann aber auch 'ins Auge' gehen; ich würde generell dem EVU zwar mit Respekt (die sind ja schon lange genug im Geschäft, länger als ich auf jeden Fall, und kennen sich entsprechend aus) aber auch mit der nötigen Vorsicht gegenübertreten, sonst macht man mit so einer Haltung evtl. den Bock zum Gärtner.
Eine solche Aussage (...ne richtige Antwort kann uns nur...) würde ich für meine Person nur für den SFV durchgehen lassen.
Für die Kombination Privat- und Betreiberhaftpflicht gibt es ein paar wenige (echte) Anbieter, ansonsten ist bei dieser Konstellation Vorsicht geboten, da bei einigen Versicherern ggf. im Schadensfall die Betreiberhaftpflicht nicht greift, sobald der erzeugte Strom verkauft wird, was hier ja der Normalfall sein dürfte.
Benutze mal die Suchenfunktion, da gibt es zwei, drei Threads dazu.
Thomas |
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EU-Solarpreis 2008 |
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james.blond65
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.04.2007
Beiträge: 491
Wohnort: wo es schön ist, nur zu selten die Sonne scheint
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Verfasst am:
13.02.2008, 11:07 |
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@ rosa: wie verhält sich das nun mit der Haftungsbegrenzung bei vertragslosem Zustand??
....würde mich schon interessieren!
james.blond65 |
_________________ Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe) |
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BonniePA
Stammmitglied

Angemeldet: 02.06.2007
Beiträge: 89
Wohnort: Bad Brückenau
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Verfasst am:
13.02.2008, 11:32 |
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Ich habe auch die Versicherung der DBV und da ist auch die Betreiberhaftpflicht mit drin. Leuchtet auch ein, privae Haftpflicht für private Schäden, betriebliche Absicherung als Betriebskosten durch Schäden, die als "Gewerbetreiber" entstehen, auch wenn die PV nicht als Gewerbe angemeldet sein sollte. ich habe mir damals von er DBV 2 pdfs zuschicken lassen wo die Leistungen und Anwendungsbeispiele aufgeführt sind und kann die gerne auf Wunsch zuschicken. Man kann damit ja auch zu anderen Versicherungsanbietern gehen. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 378
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
18.02.2008, 15:32 |
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Hallo james.blond65,
hast Du keinen Vertrag mit dem EVU so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Versicherer den Vertrag mit dem EVU nicht ausdrücklich verlangt, erhältst Du über beide Varianten (mit oder ohne EVU-Vertrag) die vertragsmäßige Deckung.
Gruß
rosa |
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pv-jr
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 278
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis
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Verfasst am:
18.02.2008, 16:47 |
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@ rosa,
vielen Dank und hoffen wir mal, dass das die MV im Notfall auch so sieht.
J. |
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