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FriedrichJun
Öfters hier

Angemeldet: 19.07.2005
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.01.2008, 08:24 |
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Hallo in die Runde!
Ich bin seit drei Jahren am Netz und habe damals (da kannte ich diese Forum noch nicht) einen Einspeisevertrag mit dem RWE abgeschlossen.
Seit dieser Zeit habe ich eigentlich keinerlei Probleme mit diesem Netzbetreiber gehabt, alle Zahlungen pünktlich und die Damen und Herren vom Einspeiser-Service ausgesprochen höflich und zuvorkommend.
In der aktuellen Jahresabrechnung sind nun aber, anders als in den Vorjahren, folgende Vorbehalte aufgeführt worden:
"Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. Die Auszahlung der Vergütung nach EEG erfolgt ferner unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass eine der Voraussetzungen, die das EEG für einen Anspruch auf die Vergütung statuiert, nicht erfüllt ist. Sämtliche Schäden, die dem Verteilnetzbetreiber dadurch entstehen, dass sie auf Grund der Angaben des Anlagenbetreibers von der Vergütungsberechtigung ausgegangen ist, sind vom Anlagenbetreiber zu tragen."
Folgende Fragen an Euch:
- Was ist von diesen Formulierungen zu halten?
- Wie sollte man sich als Adressat dieser Formulierungen verhalten?
- Wer könnte insbesondere den zweiten Satz in ein Nichtjuristendeutsch übersetzen?
Ich freue mich auf Eure Reaktionen und wünsche einen angenehmen Tag!
Gruß
FriedrichJun |
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Verfasst am:
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LumpiStefan
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1683
Wohnort: Sindelfingen
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Verfasst am:
24.01.2008, 08:42 |
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FriedrichJun
Öfters hier

Angemeldet: 19.07.2005
Beiträge: 16
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Verfasst am:
24.01.2008, 09:59 |
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Sorry, ich hatte vor dem Absenden meiner Frage nur in diesem Unterform "EEG" und nicht unter "EVU" gesucht.
Auf jeden Fall Danke für den Hinweis!
Gruß
FriedrichJun |
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