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 Absicherung der PV-Anlage bei der Debeka Nächstes Thema anzeigen
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Autor
boese
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.04.2007
Beiträge: 333
Wohnort: Wolfsburg

BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 20:59 Nach oben

Die Debeka Versicherung bietet seit dem 01.01.2008 ihre Haftpflichtversicherung unter Einschluss des Betriebs-Risikos einer Photovoltaikanlage an, sofern das "Top-Paket" versichert wird. Hier der entsprechende Auszug aus den Versicherungsbedingungen

Zitat:
7 Fotovoltaikanlagen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen, sofern sich diese auf den nach Ziff. I 3.1.2 mitversicherten Immobilien befinden. Die Höchstersatzleistung beträgt 5 Mio. Euro je Schadenereignis und das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs.


Um die Versicherung für alle vergleichbar zu machen: Ich bezahle für die Privat-Haftpflichtversicherung im TOP-Paket incl. der Deckung des Betriebsrisikos für Photovoltaikanlagen bei der Debeka für mich und meine Frau zusammen 7,39 € pro Monat brutto.

_________________
5,24 kWp mit 22 Sunways SM230 - 240Wp, SMA 5000 TL HC, SolarLog 100e
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Verfasst am: Nach oben

BOBO
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Angemeldet: 11.04.2006
Beiträge: 1579
Wohnort: Südlich von München

BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 22:39 Nach oben

Servus boese,

stimmt nicht ganz.
Die Debeka versichert dies in der Haftpflicht bereits seit Sommer 2006.
Zugleich ist die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung (teilweise aufpreisfrei möglich). Was es jedoch hier nicht gibt, ist eine Ausfallentschädigung.

Gruß BOBO

_________________
seit 17.07.06 bin ich Betreiber einer 6,02 kWp-Anlage mit:
28 x Sanyo HIP 215 und 2 x WR Solarmax 3000C
hier kann man sie sehen: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=390 oder auch hier: http://www.solarlog-home.de/bobo/
boese
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.04.2007
Beiträge: 333
Wohnort: Wolfsburg

BeitragVerfasst am: 17.01.2008, 23:35 Nach oben

OK., ich präzisiere es: Seit einiger Zeit bereits konnte man die Phototvoltaikanlage mit in die Haftpflichtversicherugn einschließen lassen, sofern man einen Antrag darauf gestellt hat. Das wurde hier im Forum auch bereits vor einiger Zeit diskutiert. In den Versicherungsbedingungen fand sich darüber allerdings nichts. Dies hat sich nun geändert. Mit den neuen BRB 01/2008 (Risikobeschreibungen) ist die Photovoltaikanlage erstmals - wie oben zitiert - unter dem Punkt 7 der "Deckungserweiterungen für das TOP-Paket" genannt und beschrieben.

Der Einschluss in die Gebäudeversicherung hingegen wird sich wohl eher nicht lohnen - da sollte man schon zu einer echten Elektronikversicherung greifen ...

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