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 Versicherungsschutz auf Brutto- oder Nettosumme der Anlage? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
M_Meyer
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Angemeldet: 28.08.2007
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 11:23 Nach oben

Hallo zusammen,
gebe ich (in den Online-Rechnern oder auch in Antragsformularen) für die Versicherungs-Angebote den Brutto- oder Nettobetrag der Anlage ein?
Das ist ja schon ein Unterschied in den Beiträgen...
Aus den Anleitungen geht dies nicht wirklich hervor.
Oder habe ich etwas übersehen?
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Verfasst am: Nach oben

germanfarmer
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 11:29 Nach oben

...Du musst die Bruttosumme nehmen...

Gruß
germanfarmer

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Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
FürDieZukunft
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Beiträge: 1513
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 11:52 Nach oben

Wenn man vorsteuerabzuberechtig ist wird die Mwst nicht versichert.

Also Netto würde ich sagen.
roughnek20
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Angemeldet: 01.12.2007
Beiträge: 43
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 12:06 Nach oben

Bei einer Schadenanzeige der Versicherung wirst Du gefragt, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt bist...

wenn ja, und dies wird bei den allermeisten PV-Anlagen der Fall sein -
dann bekommst Du bei der Entschädigung auch nur den Nettobetrag ausgezahlt, da die MWSt nur ein durchlaufender Posten ist.


Freundliche Grüße

Christian

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wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
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Schattenjäger
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Beiträge: 145
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 13:26 Nach oben

Angenommen, das Haus brennt ab.
Anlage kostet netto 30000€.
Bankkredit mit Zinsen liegt bei sagen wir 40000€.
Wer zahlt dann die Zinsen?
Ein Wiederaufbau ist ja nicht auf die Schnelle getan.

Gruß,
Schattenjäger

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1x STW 5000 CV 2x STW 5000 C
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2159
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germanfarmer
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Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 13:28 Nach oben

...meine Versicherung und auch mein Versicherungsmakler haben ganz eindeutig gesagt die Bruttosumme sei zu versichern...
...auch der Makler des Gegenangebots sprach damals von der Bruttosumme...
...diese steht auch im Vertrag...
...mich würde es also wundern wenn da tatsächlich die Nettosumme rein müsste...

Gruß
germanfarmer

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Beiträge: 1513
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 13:58 Nach oben

germanfarmer hat Folgendes geschrieben:
...meine Versicherung und auch mein Versicherungsmakler haben ganz eindeutig gesagt die Bruttosumme sei zu versichern...

je höher die Versicherungssumme, je höher die Prämie.
Bei meiner R+V-Versicherung steht eindeutig NETTO

Von der Logik würde ich stark auf Nettobetrag tippen.

Warum soll man die Mehrwertsteuer versichern, wenn man die vom Finanzamt erstattet bekommt.
Angenommen es erfolgt ein Schaden von 100.000 EUR, der Handwerker stellt 100.000 EUR + MWst in Rechnung,
die Versicherung zahlt 100.000 EUR, das Finanzamt erstattet die 19.000 Mwst

Problem ist die Zwischen-Finanzierung der Mwst im Schadensfall.
FürDieZukunft
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Beiträge: 1513
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 14:02 Nach oben

Schattenjäger hat Folgendes geschrieben:
Angenommen, das Haus brennt ab.
Anlage kostet netto 30000€.
Bankkredit mit Zinsen liegt bei sagen wir 40000€.
Wer zahlt dann die Zinsen?
Ein Wiederaufbau ist ja nicht auf die Schnelle getan.

Gruß,
Schattenjäger

Die Versicherung zahlt den Ausfall, zB. 2€/kWp im Sommer pro Tag, im Winter weniger.

Zinsen zahlt du als Betreiber.

Kein Gewinn ohne Risiko.
hgf1948
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 15:51 Nach oben

germanfarmer hat Folgendes geschrieben:
1) ...meine Versicherung und auch mein Versicherungsmakler haben ganz eindeutig gesagt die Bruttosumme sei zu versichern...
...auch der Makler des Gegenangebots sprach damals von der Bruttosumme...
2) ...diese steht auch im Vertrag...

Hallo germanfarmer,

ad 1): Dies würde ich als Makler meinen Kunden auch erzählen (erhöht dann meine Provision).

ad 2): Die Versicherungssumme hast du angegeben, nicht die Versicherung und nicht dein Makler. Solltest du im Versicherungsfall tatsächlich den Bruttobetrag kassieren und vorsteuerabzugsberechtigt sein, begehst du Versicherungsbetrug!

FürDieZukunft und roughnek20 haben Recht.

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 21:00 Nach oben

Hallo zusammen,

ich bin vorsteuerberechtigt und habe damit die NETTO-Summe als zu versichernde Summe anzugeben. Dies war sowohl bei der VHV als auch bei der CONDOR-Versicherung der Fall.

Macht ja irgendwie auch Sinn......

james.blond65

PS: @germanfarmer: Denke, dass es ein Nachgespräch mit deinem Versicherungsmenschen geben sollte. Viel Glück dabei. Sollte sich doch eigentllich leicht korrigieren lassen.

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Auch das ist Kunst, ist Gottes Gabe, aus ein paar sonnenhellen Tagen sich so viel Licht ins Herz zu tragen, dass, wenn der Sommer längst verweht, das Leuchten immer noch besteht (Johann Wolfgang von Goethe)
solerling
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Beiträge: 649
Wohnort: 85

BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 22:16 Nach oben

hgf1948 hat Folgendes geschrieben:
germanfarmer hat Folgendes geschrieben:
1) ...meine Versicherung und auch mein Versicherungsmakler haben ganz eindeutig gesagt die Bruttosumme sei zu versichern...
...auch der Makler des Gegenangebots sprach damals von der Bruttosumme...
2) ...diese steht auch im Vertrag...

Hallo germanfarmer,

ad 1): Dies würde ich als Makler meinen Kunden auch erzählen (erhöht dann meine Provision).

ad 2): Die Versicherungssumme hast du angegeben, nicht die Versicherung und nicht dein Makler. Solltest du im Versicherungsfall tatsächlich den Bruttobetrag kassieren und vorsteuerabzugsberechtigt sein, begehst du Versicherungsbetrug!

FürDieZukunft und roughnek20 haben Recht.

Gruß hgf


Ist es nicht egal.... Rolling Eyes

Wenn die Versicherungssumme höher ist dann muss ich halt auch dementsprechend mehr bezahlen (Versicherungsprämie) Question

meine Meinung

Gruss Josef
hgf1948
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BeitragVerfasst am: 29.01.2008, 22:47 Nach oben

solerling hat Folgendes geschrieben:
hgf1948 hat Folgendes geschrieben:
...Solltest du im Versicherungsfall tatsächlich den Bruttobetrag kassieren und vorsteuerabzugsberechtigt sein, begehst du Versicherungsbetrug!

Ist es nicht egal...

Wenn die Versicherungssumme höher ist dann muss ich halt auch dementsprechend mehr bezahlen (Versicherungsprämie) Question

Hallo Josef,

Ja, es ist nicht egal!

Ein Versicherungsvertrag ist weder eine Wette noch eine Geldanlage.
Durch Eintritt des Versicherungsfalls darf kein Vermögensvorteil entstehen:

Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.


Gruß hgf

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BeitragVerfasst am: 30.01.2008, 00:03 Nach oben

Es handelt sich hier um eine Schadenversicherung und somit gilt ein Bereicherungsverbot...

Sonst würde jeder, der einen Schaden vermutlich kommen sieht, die doppelte oder dreifache Summe versichern, um damit einen Raibach zu machen. Läuft aber nicht...

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BeitragVerfasst am: 30.01.2008, 02:35 Nach oben

Danke für die Auskunft Wink

Gruss Josef
M_Meyer
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BeitragVerfasst am: 30.01.2008, 11:04 Nach oben

Da habe ich ja etwas angestossen...
Ich dachte auch, es wäre logischer, wg. Vorsteuerabzug die Nettosumme zu nehmen.
Nach Euren Auskünften scheint das nicht eindeutig, aber überwiegend so gesehen zu werden.
Schön wäre ja, wenn sich ein Versicherungsvertreter dazu noch äussern könnte...
Ich werde bei Versicherungsabschluss auf jeden Fall noch einmal besonders darauf achten.
Euch allen Danke für die Infos!
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