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 Netzbetreiber verweigert Parallelbetrieb Nächstes Thema anzeigen
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Autor
sielemke
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Angemeldet: 13.12.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.01.2008, 22:39 Nach oben

Der Netzbetreiber, die Stadtwerke Hannover, verweigert den ordnungsgemäßen Parallelbetrieb einer PV-Anlage an ihrem Stromnetz, weil der Wechselrichter SolarMax 4000C (Serien-Nr. 76807) bei einem Impedanz-Test nicht "ordnungsgemäß abschaltet." Der Test geht folgendermaßen vor sich: In die Wechselstromleitung (L1) wird ein belastbarer Vorwiderstand von 1 Ohm in Reihe eingebaut, der zunächst mit einem Kurzschlußstecker überbrückt wird. Nach dem Ziehen dieser Überbrückung, sollte der Wechselrichter den Impedanzsprung bemerken und gemäß VdEW-Richtlinie abschalten.

Da die Anlage auch nach einem Platinentausch nicht wie angegeben abschaltet, bitte ich die Forumsmitglieder um Stellungnahmen.
Brisant wird die Sache wegen des verstrichenen Termins 31.12.07
MfG
sielemke
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Verfasst am: Nach oben

Sonnenfinsternis
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 614
Wohnort: Frohburg

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 09:19 Nach oben

ich bin mir jetzt nicht sicher was das EEG dazu meint, aber wenn der Test im Aufbau so korrekt ist, dann hieße das ja das alle baugleichen Solarmaxe nicht netztauglich wären!!! Shocked Shocked Shocked

Was sagt denn Solarmax dazu?

Sonnenfinsternis

_________________
am Netz seit 17.10.2007 mit 6,3 kWp
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1 * Fronius IG 60
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Swemers
Vielschreiber
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Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 10:24 Nach oben

Hi,
interessant das ist mir ja ganz neu das es auch wirklich jemand gibt der die ENS prüft Wink
Um die Anlage zu prüfen muss sie doch gelaufen haben, das bedeutet Leistung ins Netz eingespeisst haben. Das bedeutet der Generator (Gleichstromteil) ist technisch Betriebsbereit.
Vergleiche §3(4) und §3(2) letzer Satz.

Ansonsten können dir da wohl eher die Leute helfen die sich mit Solarmax besser auskennen.

_________________
Mfg
Stefan Swemers
superhaase
Forumsinventar
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Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 1000
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 12:10 Nach oben

Wenn Solarmax das Problem nicht sofort beheben kann, dann sollte der Solarteur schnell einen WR eines anderen Herstellers einbauen und den Test mit diesem wiederholen.
Würde mich interessieren, wie es dann aussieht.

ciao,
sh

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Eberhard
Moderator


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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1825
Wohnort: D 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 12:25 Nach oben

Also das mit dem WR ist ärgerlich. Zum Termin brauchst Du Dir keine Sorgen machen, die Anlage hat ja bereits eingespeist. Das war die erstinbetriebnahme nach EEG.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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ReinholdK
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 381
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 16:39 Nach oben

Hallo,

also Inbetriebnahme war der Test der ENS. Die Anlage war in Betrieb und speiste ein. Der Generator funktionsfähig.

Hier noch eine Info vom SFV.

Inbetriebnahme bei Anschlussverweigerung
Das Inbetriebnahmedatum ist für die Bemessung der Einspeisevergütung von Belang. Von Bedeutung ist diese Frage jeweils am Jahresende, wenn der Netzbetreiber sich nicht mehr in der Lage sieht, die Anlage vor dem Jahreswechsel anzuschließen.
Bei Solarstromanlagen, die zur Notstromversorgung auf Inselbetrieb umgeschaltet werden können, genügt eine durch den Installateur und durch Zeugen sorgfältig protokollierte Erprobung des Notstrombetriebs.
Bei nicht inselbetriebsfähigen Anlagen kann der Anlagenbetreiber eine dem Netzbetreiber angekündigte und von Zeugen protokollierte erstmalige Inbetriebsetzung des Gleichstromteils der Anlage oder einzelner Strings mit geeigneten Verbrauchsgeräten - z.B. Radiatoren zur Heizung - unter Aufsicht des Installateurs vornehmen. Diese Lösung erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Inbetriebsetzung, da nach Absatz 2 Satz 2, letzter Nebensatz Wechselrichter und Netzanschlüsse nicht zur Anlage gezählt werden.

Hier der link: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm

Zum Thema Impendanzsprung foldendes gefunden, werde aber nicht ganz schlau draus (Ist die Impendanzüberwachung Bestandteil der ENS oder was anderes?):

• Die selbsttätige Freischaltstelle kann im Wechselrichter integriert oder separat ausgeführt sein.
• Bei Einsatz der Impedanzüberwachung ist ein Impedanzsprung von 1 Ω einzustellen.

Der zur Impedanzmessung gleichwertige Einsatz der dreiphasigen Spannungsüber-wachung oder des Schwingkreiste
Grundlage für die Differenzierung zwischen Impedanzmessung und dreiphasiger Span-nungsüberwachung in der VDEW-Richtlinie war der ermächtigte Entwurf E DIN VDE 0126, der nur Aussagen zur „ENS“ macht. Inzwischen wurde die E DIN VDE 0126 als E DIN VDE 0126–1–1, Mai 2005 modifiziert.

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2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
Xam Ralos
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Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 17:52 Nach oben

hahah... ich lach mich tot... haben die immer noch kapiert...hatte vor 2 Jahren genau das gleiche problem mit einem 5000TL...

also.... sorry ist für dich natürlich nicht so lustig...

1) Die Funktion der integrierten ENS sind vor Ort nicht zu testen, dies bestätig die Unbedänklichkeitsbescheinigung eindeutig...ist auch in der Norm so hinterlegt....
2) Die prüfung der ENS kann nicht vor Ort geschehen, dazu fehlen die nötigen Umgebungsvariabeln...
3) Die ENS wird mit Nennleistung getestet... war dies der Fall? sicherlich nicht...
4) Es muss ein Induktiver und Kapazitiver Abgleich zwischen Netz- Wechselrichter und Test-Einheit geschehen....also neben dem Wiederstand wäre zur Messung von zwei RLC- Filter nötig gewesen, die wie gesagt abgeglichen werden müssen....

Wenn ich dir Norm irgendwo finde, werd ich dir ein Link senden....einfach peindlich was die dort abziehen... bei uns haben sie so lange rumgemacht, bis einer von SMA gekommen ist... dan war Ruhe...nun scheint ein Neuer am Werk zu sein....

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Xam Ralos
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Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 18:20 Nach oben

Kann die Norm grad nicht finden...müsste aber in einer älteren E Din VDE drinn stehen....vieleicht hat ein anderer mehr Glück....

zum 2en problem mit 2007 oder 2008

http://www.solarmax.com/pub/download.php?file=432

Das sollte reichen.... zu der Norm werd ich mal weiter schauen... vieleicht find ich die norm auf em Netz noch....

PS:

Anbeid er Messaufbau wie es sein sollte.... hab ich beim Häberlin gefunden....

resp hier der Link:

Seite 55/56 (nicht PDF Seitenzahl...doku!)
http://labs.hti.bfh.ch/fileadmin/user_upload/lab1/pv/wr_testberichte/Testbericht_SM6000C_09_06_06_new_MPP_www.pdf

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superhaase
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BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 20:19 Nach oben

Das klingt sehr einleuchtend, Xam Ralos, dass so ein Test nicht vor Ort mit einem einfachen ohmschen Widerstand durchgeführt werden kann.
Da wird sich sielemke aber freuen Very Happy

Nun wundert mich allerdings, dass Solarmax das nicht wusste und so erst mal die Platine des WR tauschte...

ciao,
sh

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Xam Ralos
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Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 21:00 Nach oben

Austauschplatinen, ich denk der meint die Steuerkarte mit dem Display, haben wir auch an Lager...ich denk jetzt mal nicht die wurde von Solarmax zugesandt?

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Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 21:11 Nach oben

Stadtwerke Hannover... Da gruselts mich ja gleich...
War das so ein Vogel, der mit blauem Kittelund Jeans auf die Baustelle kam?
So ca. Mitte 30?
Wenn ja, dann ticker mich mal bitte per PN an.
Ich hätte da was... Laughing
Xam Ralos
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Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2186

BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 21:42 Nach oben

Hab nur noch das Zitat in der Mail auf die Norm gefunden.... dass sollte jedoch reichen....

    5 Typenprüfung

    5.2 Die Prüfung der ENS auf Freischaltung von Netzimpedanzveränderungen nach 3.8 erfolgt nach 5.2.2 mit Hilfe der Prüfschaltung nach 5.2.1.

    5.2.2 Der Ablauf der ENS Prüfung nach DIN VDE 0126 gliedert sich wie folgt
    -Mit der regelbaren Energiequelle wird eine Leistung von 100% der Nennleistung des Wechselrichters in dessen Eingang eingespeist.
    -Auf der Wechselspannungsseite werden die Weiderstände, Induktivität und Kapazitäten auf Prüfabstimmung eingestellt.
    -In diesem Zustand wird über eine Schaltvorrichtung die Impedanz an der Netzanschlussstelle um 0.5 Ohm angehoben und es wird die Zeit gemessen bis der Wechselrichterausgangsstrom gleich 0 ist.
    -Etwa 30sec nach dem erneuten zuschalten der ENS wird die Impedanz nun für 5 s um 0.5Ohm abgesenkt und dann wieder um 0.5 Ohm angehoben, woraufhin die ENS ebenfalls innerhalb 5s nach Anhebung die Freischaltung durchgeführt haben.

Kopier das mal ins Mail an die Standwerke rein…mal schauen was dann kommt…und schreib wenn Sie schon die VDE 0126 Prüfbestimmungen testen, sollen sie es doch bitte auch nach VDE machen..

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BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 22:57 Nach oben

Hallo nochmal.

XAM RALOS na da ist ja mal eine eindeutige Aussage. Ich würde gleich auch noch Schadenersatz wegen unbegründeter Anschlussverweigerung forden!!

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Xam Ralos
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Angemeldet: 10.11.2005
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BeitragVerfasst am: 07.01.2008, 23:10 Nach oben

PS: Die 0.5 Ohm haben mitlerweile auf 1.0 Ohm geändert...

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Angemeldet: 13.12.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.01.2008, 17:33 Nach oben

Xam Ralos schrieb:
1) Die Funktion der integrierten ENS sind vor Ort nicht zu testen, dies bestätig die Unbedänklichkeitsbescheinigung eindeutig...ist auch in der Norm so hinterlegt....
2) Die prüfung der ENS kann nicht vor Ort geschehen, dazu fehlen die nötigen Umgebungsvariabeln...
3) Die ENS wird mit Nennleistung getestet... war dies der Fall? sicherlich nicht...
4) Es muss ein Induktiver und Kapazitiver Abgleich zwischen Netz- Wechselrichter und Test-Einheit geschehen....also neben dem Wiederstand wäre zur Messung von zwei RLC- Filter nötig gewesen, die wie gesagt abgeglichen werden müssen....


Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise, ich bin begeistert!
Die obige Argumentation leuchtet mir ein und deckt sich auch mit Argumentation der Hotline von Solarmax.
Das Problem ist nur wie überzeuge ich den Netzbetreiber mit seiner Meß-Praxis. Gibt es eine übergeordnete Instanz, die Ihn überzeugt bzw. in die Schranken weist? Der Mitarbeiter vor Ort war ja ganz nett. Hat ja den Zähler gesetzt, so dass die Anlage jederzeit in Betrieb genommen werden kann. Er hat aber offensichtlich den Auftrag mit seinem Prüfgerät zu testen!
Aber der Kunde wird langsam ungeduldig.
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