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harlekin12
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 216
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
07.01.2008, 22:03 |
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Hallo,
bei einem Stromanbietervergleich bei verivox.de habe ich festgestellt, dass ich bei TelDaFax mindestens 100 EUR pro Jahr sparen könnte.
Da ich mein Haus aus einer Kombination von Kaminofen und Nachtspeicherheizung beheize, beziehe ich von meinem derzeitigen Stromanbieter auch noch zusätzlich Nachtstrom. Für beide Stromarten gibt es seperate Verträge. Der für Nachtstrom kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden.
Ich habe nun Bedenken, dass beim Stromanbieterwechsel mir auch der Nachtstromvertrag aus "Boshaftigkeit" gekündigt werden könnte. Der jetzige Stromanbieter ist aber der einzige, der mir überhaupt den relativ günstigen Nachtstrom liefert. Das wäre zwar m.E. kaufmännisch unklug und für mich der berühmte "Schuss ins eigene Knie", aber wer weiss schon genau wie Monopolisten ticken?
Nun hat mir ein Arbeitskollege gesagt, dass ich da keine Bedenken haben müsse. Nachtstrom dürfe sowieso nur der regionale Stromanbieter liefern und somit ergäbe sich daraus auch im Umkehrschluss die Verpflichtung den Nachtstrom liefern zu müssen. Leider konnte er mir keine verlässlichen Quellen nennen wo ich seine Aussagen evtl. bestätigt bekommen würde.
Kennt sich evtl. jemand von Euch mit dieser Materie aus oder kann mir gar Quellen nennen wo ich die Aussagen meines Kollegen nachlesen könnte?
Gruss
harlekin12 |
_________________ 10,85 kWp (10,68 kWp laut Flashliste) - 62 SW 175 - 2 SB 3300 - 1 SB2100TL - Sunny Boy Control
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Verfasst am:
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Ostfriesenstrom
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.04.2006
Beiträge: 812
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
07.01.2008, 23:08 |
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Moin harlekin12,
Auszug aus der Info des Bundesverbandes Verbraucherzentrale:
"Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler (Tag- und Nachstromzähler)?
Für Nachstrom ist der Wechsel mangels Angebotes so gut wie aus-geschlossen. Nach einem Wechsel wird in der Regel nicht mehr zwi-schen Tag- und Nachtstrom unterschieden, es gilt rund um die Uhr der vereinbarte Preis. Das gilt insbesondere für Heizstromkunden. Wer wechselt, wird in der Regel nur Tagstrom bekommen, was in diesem Fall völlig unlukrativ ist."
http://www.vzbv.de/mediapics/wie_funktioniert_wechsel_stromanbieter_12_2007.pdf
Im Übrigen würde ich mir immer auch ansehen vom wem und was für Strom ich beziehe, nicht immer ist das Motto "Geiz ist Geil" das Beste.
Gruß von der Küste
Roman |
_________________ 18 Aleo S16-175 Wp = 3,15 KWp, Kaco Powador 2500xi, Schletter Montagesystem, SolarLog 100e, Dachneigung 42 Grad, Azimut 182Grad.
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harlekin12
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 216
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
07.01.2008, 23:28 |
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Moin moin Ostfriesenstrom,
| Ostfriesenstrom hat Folgendes geschrieben: |
Auszug aus der Info des Bundesverbandes Verbraucherzentrale:
"Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler (Tag- und Nachstromzähler)?
Für Nachstrom ist der Wechsel mangels Angebotes so gut wie aus-geschlossen. Nach einem Wechsel wird in der Regel nicht mehr zwi-schen Tag- und Nachtstrom unterschieden, es gilt rund um die Uhr der vereinbarte Preis. Das gilt insbesondere für Heizstromkunden. Wer wechselt, wird in der Regel nur Tagstrom bekommen, was in diesem Fall völlig unlukrativ ist."
http://www.vzbv.de/mediapics/wie_funktioniert_wechsel_stromanbieter_12_2007.pdf
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Wie ich ja geschrieben habe, gibt es für Nachtstrom einen und für den "normalen" Tagstrom je einen Vertrag mit meinem Energielieferanten und natürlich auch je einen eigenen Stromzähler. Der Vertrag für Nachtstrom - also zum Heizen - wird von mir im Falle des Anbieterwechsels für den Tagstrom nicht gekündigt.
Insofern würden die Bedenken der Verbracherzentrale doch nur zum Tragen kommen, wenn der Nachtstromvertrag von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Gruss
harlekin12 |
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