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michel1966
Neu hier

Angemeldet: 27.12.2007
Beiträge: 2
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Verfasst am:
27.12.2007, 13:19 |
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Halo,
stimmt es, dass es eine Anspar-Rücklage in Höhe von 40 Prozent des Anschaffungspreises vom Finanzamt gibt, wenn ich die Photovoltaik-Anlage in diesem Jahr noch bestelle?
Grüße michel |
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Verfasst am:
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
27.12.2007, 13:35 |
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...in § 7g EStG steht zum Investitionsabzugsbetrag folgendes:
-Neuregelung der Ansparabschreibung für kleine Betriebe
-für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens...
-40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits im Jahr der Investitionsplanung abgezogen werden
-erfolgt die Investition dann nicht, wird die Ansparabschreibung in dem Wirtschaftsjahr der Bildung rückgängig gemacht und erhöht so rückwirkend die Besteuerung. Außerdem muss der Steuervorteil verzinst werden.
-erfolgt die Investition werden die Anschaffungskosten um bis zu 40% gemindert und die Rest-Anschaffungskosten sind die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen...
...ob das aber bei Die greift, weiß ich nicht...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
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