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Free Sun
Neu hier

Angemeldet: 02.01.2008
Beiträge: 1
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Verfasst am:
02.01.2008, 18:07 |
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Hallo,
einen guten Start íns neue Jahr erst einmal.
Dann unsere Frage:
wir sind eine Eigentümergemeinschaft und betreiben seit kurzem eine PV Anlage.
Zur Abrechnung möchten wir
- kein Gewerbe anmelden, - von der Umsatzsteuer nicht befreit werden.
Der örtliche Energieträger, in dessen Netz wir einspeisen, hat uns zum Ankreuzen unserer "Unternehmereigenschaft" ein Formular mit 4 Möglichkeiten geschickt. Er selbst und selbst das Finanzamt waren nur vage in der Lage, uns auf die o.a. zwei Bedingungen zu beraten.
Wir könnten zwischen folgenden beiden Möglichkeiten entscheiden:
"Wir bestätigen, dass"
1.1. "die Stromlieferungen im Rahmen unseres Unternehmens im Sinne des § 2 UStG erfolgen und daher steuerpflichtige Leistungen gemäß § 1 UStG vorliegen . (Die Gutschriften können daher mit Umsatzsteuerausweis und dem gültigen Umsatzsteuersatz erteilt werden)"
oder
1.3 "die Stromlieferungen als "Kleinunternehmer" erfolgen, jedoch wir nach § 19(2) UStG auf die Anwendung des 19(1) UStG verzichtet haben und daher steuerpflichtige Leistungen gemäß § 1 UStG vorliegen (siehe Klammer zu 1.1 ) (Wir empfehlen zu prüfen, ob ein Gewerbe angemeldet weren muss")
Wir würen dankbar über eine Empfehlung zum Umgang mit dem UStG -"Dickicht".
Besten Dank im voraus. |
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Verfasst am:
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 546
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
03.01.2008, 16:03 |
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Hallo Free Sun,
erst mal willkommen im Forum.
Nun als Eigentümergemeinschaft solltet ihr eine GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. In dem Gesellschaftervertrag (zu dem eine Anwalt nicht unbedingt erforderlich ist) sollten alle relevanten Punkte der Eigentumsverhältnisse und auch die Aufteilung der Kosten und Erträge aufgeführt sein. Wie beim Einzelgewerbetreibenden haftet auch eine GBR mit dem vollen Privatvermögen der Gesellschafter. Der Vorteil: ich kann meine Ein- und Ausgaben direkt mit der privaten Einkommenssteuererklärung verrechnen, somit auch unternehmerische Verluste von meinem Privatvermögen absetzen. Dies ist ja in der Regel bei PV-Anlagen in den ersten Jahren der Fall. Die Ein- und Ausgaben werden dann nach dem im Gesellschaftervertrag festgelegetn Schlüssel verteilt. So kann dann jeder Gesellschafter seinen Anteil in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die grundsätzlichen Punkte habe ich mal in folgenden Beitrag zusammengetragen: http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=10031&highlight=
Wenn ihr mit Eurer PV-Anlage weniger wie 17.500,- € / Jahr einnehmt, dann kann man sich als Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Auf diese Regelung sollt man aber beim Antrag beim FA ausdrücklich verzichten. Ist der Punkt 7.2 des Antrages - eine gute Ausfüllhilfe dazu findest du hier: http://www.photovoltaikforum.com/ftopic10397.html
Darauf beziehen sich auch die Punkte 1.1 und 1.3 deines EVU´s. Wenn ihr auf die Kleinunternhemerregelung verzichtet müsst ihr Punkt 1.1 ankreuzen. Ihr erhaltet dann die Einspeisevergütung mit 49,21 Cent (2007) als Netto Betrag plus 19% Umsatzsteuer. Diese erhaltene Umsatzsteuer muss dann monatlich an das Finanzamt bezhalt werden bzw. kann in der Umsatzsteuererklärung mit evt. bezahlter Mehrwertsteuer für Auslagen verrechnet werden. Nach einem Jahr erfolgt die Umsatzsteuererklärung je nach Umsatz nur noch Viertel- bzw. Ganzjährig.
Die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung ist leider nicht so schön gesetzlich geregelt wie die Steuern. Hier hat jedes Bundesland und teilweise sogar jede Gemeinde eine andere Auffassung. Grundsätzlich betreibt ihr ein Unternehmen und seit erst mal zur Anmeldung verpflichtet. Wegen des geringen Einkommens von PV-Anlagen verzichten aber einige Gemeinden auf eine Gewerbeanmeldung. Hier müsst ihr Euch also mal vor Ort informieren was bei Euch verlangt wird.
Sofern die Erträge unter 5.400,- / Jahr liegen ist die Zwangsmitgliedschaft in der Industire- und Handelskammer gebührenfrei und die Gemeinde nicht noch Zusatzkosten wie Gewerbemüll verlangt, kann eine Gewerbeanmeldung auch von Vorteil sein, da man viele Dinge mit einem Gewerbeschein im Großhandel einkaufen kann und teilweise noch mal günstiger bekommt.
Die vorgenannten Punkte sind reine private Erfahrungen und haben keine Gültigkeit auf Vollständigkeit und Rechtsanspruch. Hier macht es dann Sinn sich an einen Steuerberater zu wenden.
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
Links: Meine PV-Anlagen |
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