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 Obmann, Schiedsgericht o.ä.? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
catchup
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 27.08.2007
Beiträge: 111
Wohnort: Nidderau

BeitragVerfasst am: 09.12.2007, 10:50 Nach oben

Stelle die Frage hier, obwohl kein ausgesprochenes PV-Thema.

Ich habe im Sommer den Energieversorger gewechselt. Die Fa., nennen wir sie mal "T", hat dem EVU, nennen wir es mal "O" zum 01.09.07 gekündigt. Mein Vertrag war aber erst zum 30.11.07 kündbar, das teilte O mir und auch T mit. Nach tel. Auskunft von T, habe dieser dann erneut fristgerecht am 28.08.07 zum 01.12.07 auf elektronischem Wege gekündigt. O bestreitet dies, ergo bin ich ein weiteres Jahr beim teuren, alten EVU.

Auf Faxe und emails hat T bisher nicht reagiert, so dass ich letzte Woche per Einschreiben auf Vertragserfüllung pochte.

Frage: Falls T seiner Vertragspflicht nicht nachkommt, gibt es für derartigen Zwist eine übergeordnete Stelle, Schiedsgericht oder Obmann, oder muss ich mir einen Anwalt nehmen?

Danke
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Verfasst am: Nach oben

Elektron
Administrator


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2659
Wohnort: 88457 Kirchdorf

BeitragVerfasst am: 09.12.2007, 11:12 Nach oben

Hallo,

versuch es mal bei der Bundesnetzagentur | Fragen an den Verbraucherservice Elektrizität/Gas

Zitat:
Fragen an den Verbraucherservice Elektrizität/Gas
Der Verbraucherservice informiert Sie als Endkunden und Verbraucher über interessante und relevante Aspekte des Elektrizitäts- und Gasmarktes. Der Verbraucherservice ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz gebunden. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundesnetzagentur liegen.

telefonisch unter:

030 22480-500
Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder

01805 101000 *
Bundesweites Infotelefon


Gruß Elektron
catchup
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 27.08.2007
Beiträge: 111
Wohnort: Nidderau

BeitragVerfasst am: 09.12.2007, 11:13 Nach oben

@Elektron

Danke, mach ich.

Schönes RestWE
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