Nachführung auf öffentl. Gebäudedach genehmigungspflichtig?

Solaranlagen die dem Sonnenstand vertikal und/oder horizontal nachgeführt werden.

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Nachführung auf öffentl. Gebäudedach genehmigungspflichtig?

Beitragvon adjutant » 15.08.2009, 08:28

Guten Tag Forum,

kam schon mal jemand in die Verlegenheit, auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes (in unserem Fall ein Grundschul-Turnhallen-Schrägziegeldach) eine "selbstkonstruierte" Einachs-Nachführung in Betrieb genommen zu haben / nehmen zu wollen?

Wir sind zwar noch in der Planungsphase (tief im Westen in NRW an der holländischen Grenze) - hätten aber gerne möglichst frühzeitig Erkenntnisse, ob soetwas genehmigungspflichtig wäre oder wir das unternehmerische und versicherungstechnische Risko etc. über Pachtvertrag mit unserer Kommune im Prinzp schon abgeklärt hätten.

Eine weitere Frage wäre, die Module zunächst erst mal stationär zu montieren (auf Ostdach) und dann zu einem späteren Zeitpunkt (sagen wir mal nächstes Jahr oder in einigen Jahren) dann (bei gleichbleibender Anzahl etc.) in eine Nachführungs-Trägerkonstruktion umzurüsten?
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Beitragvon Bayern_Junge » 27.08.2009, 18:54

Es gibt in jedem Bundesland eine Landesbauordnung - die ist für öffentliche Bauten in jedem Fall zu beachten. Die Bauordnung greift auch für Stahlkontruktionen an/in Gebäuden .... vermutlich greift die Bauordnung auch für Eure Konstruktion.

Meine Einschätzung:

- ihr benötigt einen statischen Nachweis der Tragfähigkeit des Gebäudes
- ihr benötigt einen statischen Nachweis für die Tragfähigkeit der Nachführung inkl. der Verankerung
- ihr benötigt einen entsprechenden NAchweis was die Brandsicherheit angeht....

Also ergo: In Eigenreige könnt ihr das vergessen!
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