F: Voraussetzung für Dach-Vergütung bei Nachführanlage

Solaranlagen die dem Sonnenstand vertikal und/oder horizontal nachgeführt werden.

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F: Voraussetzung für Dach-Vergütung bei Nachführanlage

Beitragvon Seppel » 06.07.2009, 17:56

Moin,

welche Vorgabe benötigen man für Nachführungen an oder auf Gebäuden, wenn man die "Dachanlagenvergütung" erhalten möchte?


1. Fall --> an Gebäude:

Nachführung muss direkt am Gebäude befestigt werden. Unten muss "Luft" sein und die Nachführung darf kein eigenes Fundament haben. Ist das so richtig?

2. Fall --> auf dem Gebäude:

Der Mast geht durch das Gebäude durch. Wie darf / muss dann die Befestigung des Mastes auf dem Hallenboden sein, damit man die "Dach-Vergütung" bekommt? Oder geht das nicht?

Darf das nur auf dem Hallenboden aufgeschraubt werden? Kein eigenes Fundament, oder wenn Fundament darf man nur das "Gesamtfundament" der Halle verstärken?

Habe dazu zwar schon ein paar Threads hier gefunden, eine ganz saubere Antwort aber leider nicht gefunden.
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Beitragvon Elektron » 06.07.2009, 18:01

Hallo,
ich zitiere mal:

Anbringung der PV-Anlage muss ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand erfolgen.
==>Gewicht der PV-Anlage muss vollständig von dem Gebäude bzw. der Lärmschutzwand getragen werden.

Definition „Gebäude“: Selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann, und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.


Gruß Elektron
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Beitragvon Seppel » 06.07.2009, 18:16

Hallo,

danke für die Antwort. D. h. zu Fall 2:

Wenn der Mast durch das Gebäude geht und auf dem Boden - wie auch immer - verändert wird, ist das keine Dachanlage mehr. Richtig?
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Beitragvon za-ass » 06.07.2009, 18:20

Seppel hat geschrieben:Hallo,

danke für die Antwort. D. h. zu Fall 2:

Wenn der Mast durch das Gebäude geht und auf dem Boden - wie auch immer - verändert wird, ist das keine Dachanlage mehr. Richtig?

Was meinst du mit "wenn der Masten auf dem Boden verändert wird"? :? :shock:

Ansonsten: Sobald der Masten auf dem Boden aufsteht, handelt es sich um keine Aufdachanlage mehr, wie auch oben schon ausgeführt.
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Beitragvon Seppel » 06.07.2009, 18:23

Hi,

danke für die Antwort. Nun ist alles klar.

...das sollte verankert heißen ...
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