EEG §32: Fragen an Experten zu Artikel Photon Profi 10/2009

Solaranlagen die dem Sonnenstand vertikal und/oder horizontal nachgeführt werden.

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EEG §32: Fragen an Experten zu Artikel Photon Profi 10/2009

Beitragvon Seppel » 10.11.2009, 09:14

Hallo,

in der aktuellen Ausgabe Photon Profi geht es um Nachführsysteme. Hier wird speziell auf das EEG 32 eingegangen, also die Vergütungs-Voraussetzungen für PV Freiflächenanlagen (ob nachgeführt oder fest ist ja zweitrangig).

Ich habe aufgrund des Artikels einige Fragen, da ich die gewählten Formulierungen nicht eindeutig finde. Meines Erachtens ist es doch so, dass wenn man heute eine PV Freiflächenanlage errichten möchte, diese generell im Geltungsbereich eines B-Plans liegen muss der zu diesem Zweck aufgestellt wurde (Bsp. Sondergebiet Solar oder so etwas).
Hier nun Ausschnitte aus dem Artikel:

„Daneben verlangt das EEG für die Entstehung des Vergütungsanspruchs, dass die Anlage im Bereich eines Bebauungsplans oder auf einer Fläche entsteht, für die ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist.“

OK soweit

„Wurde ein Bebauungsplan erst nach dem 1.09.2003 aufgestellt oder geändert und erfolgte dies zumindest auch wegen der geplanten Freiflächenanlage …erfolgt Vergütung nur …
1. …Anlage auf versiegelter Fläche
2. …. Konversionsfläche
3. …. Acker


D. h. für Bebauungspläne die VOR dem 01.09.2003 gilt das nicht?
Da könnte man HEUTE immer noch Tracker oder feste Anlagen bauen, auch wenn dies eine andere Fläche als 1. 2. 3. ist?
Muss man dazu den „alten“ B-Plan noch ändern/erweitern „Sondergebiet Solar“?

„Für kleinere Projekte mit Nachführanlagen findet sich oft ein Grundstück, das im Bereich eines Bebauungsplans liegt, wie zum Beispiel der Parkplatz eines Gewerbebetriebs. Hier kann in der Regel ein Tracker aufgestellt werden“.

Auch hier die Frage: Muss man dafür den bestehenden Bebauungsplan ändern? Ich dachte dort müsste generell dann die Errichtung einer PV Anlage erwähnt sein. z. B. „Sondergebiet Solaranlage“ oder ähnlich?

„Bei Standorten außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen ist mitunter auch die Kategorie der Versiegelungsflächen bedeutsam“.

Was meinen die Leute von Photon damit? Ist es nicht so, dass egal bei welcher Fläche generell ein B-Plan benötigt wird?
Seppel
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