bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Solaranlagen die dem Sonnenstand vertikal und/oder horizontal nachgeführt werden.

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bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Beitragvon Hochspannung » 28.06.2010, 07:35

Hallo weiss jemand ob nachgeführte Systeme auch als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom Finanzamt
angesehen werden. Ob also der Investitionsabzugsbetrag hier geltend gemacht werden kann. "Beweglich" bezieht sich
ja darauf ob man die Anlage einfach abbauen und wo anders wieder aufbauen kann, dem könnte das Betonfundament ja
entgegenstehen ??? Hat jemand einschlägige Erfahrung ?
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Re: bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens

Beitragvon alex.schmid76 » 28.06.2010, 15:27

kann man wohl mit ja beantworten.
In Industriefirmen stehen die Maschinen ja meist auch auf Betonfundamenten. Das Betonfundament gehört quasi mit zur Maschine und das kann man dann auch ganz normal mit der PV Anlage abschreiben.
Gruß Alex
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