Hallo weiss jemand ob nachgeführte Systeme auch als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom Finanzamt
angesehen werden. Ob also der Investitionsabzugsbetrag hier geltend gemacht werden kann. "Beweglich" bezieht sich
ja darauf ob man die Anlage einfach abbauen und wo anders wieder aufbauen kann, dem könnte das Betonfundament ja
entgegenstehen ??? Hat jemand einschlägige Erfahrung ?






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