Baugenehmigung für durch das Dach gebaute Nachführanlage ?

Solaranlagen die dem Sonnenstand vertikal und/oder horizontal nachgeführt werden.

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Baugenehmigung für durch das Dach gebaute Nachführanlage ?

Beitragvon Grünberg » 13.03.2009, 17:12

Hallo alle miteinander,
hab da mal ne Frage: wenn ich auf meinen Schuppen eine nachgeführte Anlage bauen will, also Mast durchs Dach und Module auf den Tracker.
Benötige ich eine Baugenehmigung?? wohne in Sachsen .
Ist ja wohl eine Aufdachanlage
Dank in Voraus

Gerd
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Beitragvon pubaer » 13.03.2009, 17:28

ich denke mal es ist eine aufdachanlage. aber kläre das am besten mit deinem energieversorger.

und dem statiker
pubaer
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Beitragvon jodl » 13.03.2009, 17:49

Genehmigung brauchst du trotzdem, das hat mit Aufdachanlage nichts zu tun

Gruß,
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Beitragvon fischi » 13.03.2009, 20:22

Hallo,

Wenn du den Mast direkt auf den Boden schraubst ist es sicherlich keine Dachananlge. Aber wenn du evtl. eine Stütze an den Boden schraubst und am Dach fest machst und dann da den Mast mit Abstand vom Boden besfestigst dürfte es eine Dachanlage sein.
Aber wie pubaer schon gesagt hat, auf jeden Fall vorher abklären.

Gruß fischi
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Beitragvon gryphius_de » 14.03.2009, 12:08

HAllo

haben selber solch Projekt gemacht!
http://solarlog-home.de/netzker/
Vorher schriftlich vom EVU bestätigen lassen das er es genehmigt und vergütet.
Bauantrag defenitiv benötigt.
Sind auch Sachsen.
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Beitragvon Elmofly1 » 14.03.2009, 17:14

Hallo Grünberg,

du solltest auf jeden Fall bei deinem Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage stellen.
Je nach Bundesland und auch Kenntnisstand des Bearbeiters kann es dir passieren, dass du keine Baugenehmigung brauchst.
Um die Anlage (Nachführung) als Dachanlage vergütet zu bekommen, muß diese fest mit dem Gebäude verbunden werden. Die Anlage darf kein eigenes Fundament besitzen. Es bleibt jedem aber freigestellt, das vorhandene Gebäudefundament bzw die vorhandene Wand so zu verstärken, dass die Nachführung an dieser befestigt werden kann.(':wink:')
Ich denke die Zeiten sind vorbei, wo um einen Tracker herum ein Wellblechdach mit vier Holzstützen als Gebäude herhalten konnte.
Zu beachten wäre weiterhin, das du für die Versicherung eine Statik brauchst.
Es werden also Kosten für Statikleistungen fällig.
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Beitragvon Grünberg » 15.03.2009, 18:48

Dank erstmal,
werde mal das Bauamt aufsuchen.
Wieso schriftliche Bestätigung des Energieversorgers, wenn Dach dann doch Dach oder wie verstehe ich das.Will eigendlich nur im Gebäude ein aberirdisches Fundament auf den bestehenden Betonfußboden gießen,
Mast hinein und fertig. Der "Schuppen ist 30 m lang und 8 m breit sowie 3 m hoch und steht bereits 100 Jahre ( Teil eines Sägewerkes )
Kann mir nicht vorstellen warum das keine Dachanlge werden soll ???


Tschüß

Grünberg
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Beitragvon suedwestsonne » 15.03.2009, 19:06

Grünberg hat geschrieben:...im Gebäude ein aberirdisches Fundament auf den bestehenden Betonfußboden gießen,
Mast hinein und fertig. Der "Schuppen ist 30 m lang und 8 m breit sowie 3 m hoch und steht bereits 100 Jahre ( Teil eines Sägewerkes )
Kann mir nicht vorstellen warum das keine Dachanlge werden soll ???


Tschüß

Grünberg


Tja, weil eben wie du selber schreibst die Anlage mit einen oberirdischen Fundament im Gebäude befestigt wird und nicht auf dem Dach. So wie ich hier immer lese ist nicht jede Nachführung deren Mast durch das Dach geht eine Dachanlage und deshalb solltest du vorsichtig sein und dich vorher erkundigen. Die Nachführung ist nicht vom Gebäude abhängig. Reist du das Gebäude theoretisch ab, kann die Anlage stehen bleiben.

Gruß Mario
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