von Elmofly1 » 14.03.2009, 17:14
Hallo Grünberg,
du solltest auf jeden Fall bei deinem Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage stellen.
Je nach Bundesland und auch Kenntnisstand des Bearbeiters kann es dir passieren, dass du keine Baugenehmigung brauchst.
Um die Anlage (Nachführung) als Dachanlage vergütet zu bekommen, muß diese fest mit dem Gebäude verbunden werden. Die Anlage darf kein eigenes Fundament besitzen. Es bleibt jedem aber freigestellt, das vorhandene Gebäudefundament bzw die vorhandene Wand so zu verstärken, dass die Nachführung an dieser befestigt werden kann.(':wink:')
Ich denke die Zeiten sind vorbei, wo um einen Tracker herum ein Wellblechdach mit vier Holzstützen als Gebäude herhalten konnte.
Zu beachten wäre weiterhin, das du für die Versicherung eine Statik brauchst.
Es werden also Kosten für Statikleistungen fällig.