BavariaBlue hat geschrieben:Ist das so einfach fast ein Jahr nach der Montage? Wie lange muss der Monteur für die Montage haften?
Na ja, manchmal wird die Story nicht vollständig erzählt oder man vergisst etwas.
Gab es eine schriftliche Abnahme (Protokoll) in dem etwas bestätigt oder abgezeichnet wurde? Ist die Anlage komplett bezahlt worden?
Wenn man einen vermeintlichen Montagefehler jetzt selbst erkennt, dann muss das von der Gegenstelle (Montagebetrieb) noch nicht so gesehen werden. Deshalb ist neben dem "wie lange einstehen für die Montageleistung" auch wichtig, wer ab wann dafür zuständig ist den Nachweis zu führen, dass es kein fachgerechtes Vorgehen war und hier hat man nach 6 Monaten selbst (als Auftraggeber und Kunde) etwas beizutragen, dass dies so ist, wie behauptet und vor allem, dass es der Montagebetrieb war, der diesen Zustand tatsächlich von Anfang an genau so hinterlassen hat.
Meist ist dies bei seriösen Geschäftpartnern kein Problem und man löst das Problem kontruktiv, dennoch gibt es Fälle, wo einfach etwas behauptet wird, um einerseits auf Zeit und Ermüdung zu spielen und damit die Reklamationshürde zu erhöhen. Sollte man einen solchen Gegenüber vor sich haben, kann es ein zähes Ringen werden.
Deshalb wäre ich da nicht ganz so enthusiastisch bei der reinen Gewährleistungszeit der Montage.
Der geschilderte Weg ist aber korrekt, erst schriftlich auf Nacherfüllung mit Fristsetzung bestehen (also eine Mängelrüge formulieren). Dabei die Punkte, die man als Abweichung von einer fachgerechten Sollbeschaffenheit ansieht alle aufführen.
Aber meine Empfehlung ist bei diesem Schreiben, am Anfang noch nicht mit Konsequenzen drohen, wenn eine Frist verstreicht (das kann sich der Betrieb, bei dem reklamiert wird alles selber denken). Also keine Kanonen virtuell auffahren für die man im Ernstfall keine Infrastruktur hat und/oder kein zusätzliches Geld vorstrecken möchte.
Grüße