Modulbefestigungen: dass auch die Photovoltaikmodule halten.
Moderator: Mod-Team
von dennisophie » 04.09.2011, 20:03
... meine Antwort kennst Du sicherlich, ich hab´Deinem anderen Beitrag geantwortet, ohne zu wissen, dass Du derjenige mit den 18 Fragen zu einem Gewächshaus bist. Dieses Gewächshaus wird als solches nicht genutzt, also kannst Du auch nicht auf §35 BauGB "bauen". Gruß dennisophie
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von zedroeder » 07.09.2011, 11:16
dennisophie hat geschrieben:Dieses Gewächshaus wird als solches nicht genutzt, also kannst Du auch nicht auf §35 BauGB "bauen". Gruß dennisophie
Hallo dennisophie, Danke für Deine Antwort. Das Gewächshaus wird zwar nicht mehr als solches genutzt, sondern als Lagerraum (Brennholz, Pflanzen, ggf. zukünftig auch Tiere). Diese Nutzungsänderung erfolgte noch zu Zeiten des landwirtschaftlichen Betriebs. Laut Bauordnung NRW § 65 ist die Änderung von "Gewächshäusern ohne Verkaufsstätten bis zu 4,0 m Firsthöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen" ein genehmigungsfreies Vorhaben. Daneben bedarf die Nutzungsänderung keiner Baugenehmigung, "wenn die Errichtung oder Änderung der Anlage für die neue Nutzung genehmigungsfrei wäre" (s.o.). Laut §2 der Bauordnung NRW sind Gebäude "selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen". Warum sollte das ehemalige Gewächshaus (jetzt: Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, welches zum vorübergebenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt ist) nicht als "zulässigerweise genutztes Gebäude" gelten? Gruß Zed
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von dennisophie » 07.09.2011, 17:05
Hallo Zed,
... weil es als solches nicht mehr genutzt wird. Das Foto zeig eindeutig, dass dort nur noch eine Stahlkonstruktion steht. Es ist m.E. so, dass Baugenehmigungen verfallen, wenn die Nutzung aufgegeben wird. Hieraus kann u.U. auch die Forderung nach einem Abbruch der Anlage erhoben werden. Außerdem dürfte dei Nutzung als Lagerraum nur dann zulässig sein, wenn diese LAgerung im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung steht. Ich keine eine Situation, in der es einem Dachdecker untersagt wurde imAußenbereich auf einer Teilfläche eines landwirtschftlichen Betriebes ein Lager zu betreiben. Es kommt m.E. letztlich darauf an, dass man keine horenden Investitionen tätigt, die dann zurückgebaut werden müssen. Gruß dennisophie
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von zedroeder » 07.09.2011, 17:29
dennisophie hat geschrieben:Hallo Zed,
... weil es als solches nicht mehr genutzt wird. Das Foto zeig eindeutig, dass dort nur noch eine Stahlkonstruktion steht. Es ist m.E. so, dass Baugenehmigungen verfallen, wenn die Nutzung aufgegeben wird. Hieraus kann u.U. auch die Forderung nach einem Abbruch der Anlage erhoben werden. Außerdem dürfte dei Nutzung als Lagerraum nur dann zulässig sein, wenn diese LAgerung im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung steht. Ich keine eine Situation, in der es einem Dachdecker untersagt wurde imAußenbereich auf einer Teilfläche eines landwirtschftlichen Betriebes ein Lager zu betreiben. Es kommt m.E. letztlich darauf an, dass man keine horenden Investitionen tätigt, die dann zurückgebaut werden müssen. Gruß dennisophie
Hallo dennisophie, stimmt - das Foto zeigt den aktuellen Zustand, um die Gewächshausgläser entfernen zu können, wurde das Gewächshaus zuvor leer geräumt. Jetzt soll ja wieder ein neues Dach draufkommen, um es - neben der Photovoltaik - auch wieder als Lagerraum nutzen zu können. Wenn das Gebäude zukünftig wirklich nur im Zusammenhang mit einer landwirtschaflichen oder gärtnerischen Nutzung zulässig wäre, wäre dies wegen Aufgabe des landwirtschafltichen Betriebs ein NoGo für die Photovoltaik (>unzulässigerweise genutztes Gebäude)... Gruß Zed
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von dennisophie » 08.09.2011, 06:24
... dann ist ja alles klar.... Gruß dennisophie
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von Janne » 08.09.2011, 06:44
Oder Du wirst halt wieder Landwirt im Nebenerwerb und hast ein bisserl Land ? Oder Vieh?  Jan
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von zedroeder » 08.09.2011, 08:26
...warum sehe ich dann eigentlich um mich herum auf allen Scheunen eine Photovoltaikanlage, obwohl die Besitzer keine Landwirte mehr sind (auch nicht als Nebenerwerb) und somit auch hier eigentlich keine "zulässige Gebäudenutzung" mehr vorliegt Gruß Zed
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von dennisophie » 08.09.2011, 19:55
... weil sie noch keiner erwischt aht, es gibt ja im Allgemeinen viele Schwarzbauten.. Gruß dennisophie
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