Garantie für Dachhaken

Modulbefestigungen: dass auch die Photovoltaikmodule halten.

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Garantie für Dachhaken

Beitragvon dachhaken » 20.02.2009, 09:12

Weil des öfteren hierüber diskutiert wird und wir dazu immer wieder gefragt werden - vielleicht mal prinzipiell zum Verständnis beim Thema Garantie bei Dachhaken:

Kein produzierender Hersteller von Dachhaken kann pauschal eine Garantie dafür geben, ob wahllos irgend ein Haken als solcher und an sich beim spezifischen Einsatzfall, nämlich genau der Anlage, hält oder nicht, solange er erst mal nicht weiß, wie die Bedingungen sind bei diesem Einsatzfall. Das macht er nicht aus Jux und Dallerei, sondern weil es schlichtweg so nicht möglich ist. Was er für irgendeinen Haken an sich ohne Kenntnis der bauseitigen Bedingungen machen kann, ist a. H. der genormten Profile für Platte und Ausleger zu ermitteln, was so ein Haken maximal aushält (Einsatz von EN/DIN - genormten Profilen mal vorausgesetzt - ist wieder ein anderes Thema). Wieviel Haken in welcher Ausführung aber pro Quadratmeter gesetzt werden müssen, hängt eben von den bauseitigen Bedingungen ab und das dimensionieren die Systemanbieter genau wie die Anbieter von Komplettanlagen nach ihren jeweiligen Systemvorgaben, die wiederrum aus den genormten Bedingungen der eingesetzten Materialien sowie den Vorgaben der DIN 1055 herrühren.

Er kann also immer nur, wenn er es in seinem Programm hat, für sein System und zwar genau auf die bauseitigen Bedingungen bezogen (BV - bezogene Statik) etwas garantieren bzw. für seine Systemstatik, in der Bedingungen und Ableitungen systemhaft festgelegt sind. Der reine Dachhakenproduzent wiederrum, der kein Montagesystem anbietet, produziert immer nach den Vorgaben seiner Kunden und damit deren Systembedingungen. Und wenn er gleichzeitig Systemanbieter ist, nach seinem System (Schiene, Verbindungsmittel usw. als Paket) unter Berücksichtigung der vorhandenen Auflasten (Anlage) und anzusetzenden Bedingungen (Schnee, Wind, Gebäudehöhe - Thema DIN 1055) oder eben auch nach Kundenvorgabe, wenn die gewünschten Hakenausführungen von denen seines Systems abweichen.

Der qualifizierte Dachhakenproduzent gewährleistet die Verwendung normgerechter Materialien, zulassungskonforme Ausführung inklusive aller erforderlichen Zertifikate (z. B. für das Schweißen, für die ausführenden Personen und die Qualitätsüberwachung, für das Material usw.). Er weißt also seine Fachkunde nach und lässt diese auch extern kontrollieren (so sollte es zumindest sein). Wie und / oder wofür aber letztendlich seine bei ihm beauftragten und von ihm produzierten Haken letztendlich verwendet werden, liegt gar nicht in seiner Macht. Darauf hat er ebenso wenig Einfluss wie z. B. der Schraubenhersteller, der auch nicht weiß, wieviel und welche Schrauben aus seiner Lieferung wo verbaut werden.

Es gibt eben für den selben Ziegeltyp, beispielseise Frankfurter Pfanne, nicht nur den einen Haken sondern verschiedene Ausführungen je nach Belastungsfall, alternativ den (starken) für den Maximalfall ausgelegten Universalhaken (kostenintensiver). Bei der Verwendung des entsprechend nach den Normvorgaben richtig dimensionierten Hakentyps stellt sich das Problem "Aufsitzen" praktisch nicht, höchstens das der Mehrkosten für die stabilere Ausführung des Hakens. Darum haben die Auslegerbügel Abmessungen wie z. B. 30 x 5 mm, 30 x 6 mm, 40 x 8 mm und Weitere. Bei normgerechter Dimensionierung und Auslegung stellt sich der Fall Blechdachziegel nur dann, wenn mehr Last auftreten sollte, als die Norm für die Region, in der sich die Baustelle befindet, vorsieht (Thema Winter 2007). Die Verwendung von Blechachziegeln als (zusätzliche) Sicherheit ist die freie Entscheidung der Ausführenden. Wie die Kostenabschätzung dabei ausgeht, ist ebenso Entscheidung und auch Erfahrung seitens der Bauherrschaft und/oder Installateurs.

Es ist daher auch nicht verwunderlich, wenn einerseits der Haken am Besten nichts kosten soll, andererseits dann aber im realen Einsatzfall festgestellt werden muss, dass er "aufsitzt"oder nicht hält. Wenn das Material zu schwach dimensioniert ist oder aber zuwenig Haken gesetzt wurden, kann nur der Wunsch Vater des Gedankens sein, dass es schon halten wird. Und eine statische Auslegung inklusive (gewolltem) Aufsitzen des Hakens ist schlichtweg fahrlässig. Den Dachziegel mit "in die Pflicht zu nehmen" grenzt dann schon an Abenteuertum und lässt zumindest Zweifel aufkommen. Hier ist dann wohl nur noch die Kostenminimierung im Vordergrund.
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