So richtig sicher bin ich mir also auch nicht, deshalb hier noch einmal die Frage an die Forumsgemeinde: Kennt jemand eine Vorschrift (DIN, VDE, o.ä.) in der das Erden der Module eindeutig verlangt wird.
Nach Allem was ich bisher hier im Forum gelesen habe, gibt es wohl in der Tat keine (elektro)technische Vorschrift, die eine Erdung von PV-Modulen vorschreibt, wenn diese die Schutzklasse 2 erfüllen - was eigentlich der Regelfall sein müsste.
Andererseits trifft man auch aber immer wieder auf die Aussagen, die trotz des Fehlens einer Vorschrift, die zusätzliche Erdung der Module empehlen.
Zwei Lösungen habe ich ja bereits in diesem Thread zur Diskussion gestellt und die Erste nach durchaus berechtigten Einwänden wieder verworfen.
Das Problem der Kontaktierung von PV-Modul und Montagegestell liegt darin, dass die Eloxierung des Alurahmens (PV-Modul) isolierend wirkt - daher auch Schutzklasse 2
Wenn die Eloxierung an der Rahmenunterseite des PV-Moduls am Auflagepunkt, also dort wo sie Kontakt mit dem Montagegestell hat mit "mechanischer Gewalt" entfernt wird, wird diese Stelle doch leitfähig - oder
War nur so mal eine Überlegung
Jedenfalls habe ich dann kein Loch in den Rahmen gebohrt, was laut Solarworld zum Erlöschen der Garantie führt.
Mit sonnigen Grüßen
lampennest






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