robinson34 hat geschrieben:Wir haben eine Anlage von ca. 30kWp (seit April 2010 in Betrieb) und und eine zweite Anlage in nahezu gleicher Größe, die jetzt im Mai in Betrieb gehen soll. Wir sind drei Gesellschafter (Brüder), wovon einer einen Landwirtschaftsbetrieb führt. Die PV-Anlagen befinden sich auf dem Dach eines zum Landwirtschaftsbetrieb gehörigen Kuhstalls.
Gibt es irgendwelche Mietverträge oder Größenordnungen für eine Dachmiete zwischen den Anlagenbetreibern und dem Dachbesitzer?
Standardverträge treffen nicht die Besonderheit eurer Konstruktion, da der Dachbesitzer gleichzeitig Miteigentümer der PV-Anlagen ist. Denkbar wäre, dass das Dach als Einlage in die Gesellschaft eingebracht wird, der Wert bemisst sich nach einer fiktiven Vorauspacht auf 20 Jahre. Dieser Wert hängt vom zu erwarteten Ertrag ab und kann nicht pauschal geschätzt werden. Gute Standorte ( ab 1000 kWh/kWp ) sind mehr als 350 €/kWp, mittlere Standorte ( 900 kWp ) etwa 250 €/kWp und Standorte unter 800 kWh/kWp praktisch nichts wert.
Lodda60 hat geschrieben:Bewährt hat sich deshalb eine Miete, die sich am solaren Ertrag oder dem Umsatz orientiert. Dann spielt es auch keine Rolle, ob die Anlage in einer sonnenreichen oder armen Gegend steht.
Das kann ich so nicht stehen lassen, an einem guten Standort kann man als Betreiber selbst prozentual mehr bezahlen, während sich schlechte Standorte ( Ausrichtung, Region ) selbst ohne Miete oft nicht rechnen.